Hallo User Fred,
ob Ihre Beschäftigung als versicherungspflichtige Beschäftigung oder als kurzfristige Beschäftigung angesehen wird, entscheidet der Arbeitgeber.
Bzgl. der Steuern können und dürfen wir von der Deutsche Rentenversicherung keine Aussagen machen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihr zuständiges Finanzamt.
Grundsätzlich ist zu beachten, wenn Sie für das Pflichtpraktikum Übergangsgeld erhalten haben, erhalten Sie für die Übergangszeit weiterhin Übergangsgeld von der Deutsche Rentenversicherung. Sollten Sie nun arbeiten gehen, wird der Hinzuverdienst auf das Übergangsgeld angerechnet und er kommt zu einer Kürzung bzw. sogar Wegfall des Übergangsgeldes.
Bevor Sie die Beschäftigung zwischen den beiden Maßnahmen beginnen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.