Die Rückmeldungen von"Flieder" waren bereits zielführend. Die jeweiligen Träger der Rentenversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung schließen federführend mit Rehabilitationskliniken Belegungsverträge. Mit diesem Vertrag geht gleichzeitig eine Qualitätsprüfung der Klinik durch die Rentenversicherung einher. Diese Zertifizierung gilt für alle Rentenversicherungsträger.