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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo, Koulchen,
für die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) ist eine "Krankschreibung" nicht erforderlich.
Für die Dauer der LTA wird Ihnen Übergangsgeld bewilligt. Hiervon ausgenommen sind die Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes sowie die Fernvorförderung oder Teilzeitvorförderung.
Voraussetzung für eine erfolgreiche LTA ist natürlich, dass Sie auch in der Lage sind, überhaupt teilzunehmen, also "schulungsfähig" sind. Wenn Sie Zweifel haben, ob - zum jetzigen Zeitpunkt - diese Schulungsfähigkeit vorliegt, sollten Sie dieses umgehend, noch vor Antritt der LTA, mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen.
Erkranken Sie während der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, entscheidet über Ihre Schulungsfähigkeit oder Schulungsunfähigkeit der Arzt der Ausbildungseinrichtung, soweit die Ausbildungseinrichtung einen Ärztlichen Dienst hat. Suchen Sie bitte diesen Arzt immer auf, wenn Sie glauben, wegen Erkrankung am Unterricht nicht teilnehmen zu können.
Erkranken Sie am Heimatort oder verfügt die Ausbildungseinrichtung nicht über einen Ärztlichen Dienst und bleiben Sie wegen der Erkrankung dem Unterricht fern, unterrichten Sie bitte unverzüglich die Ausbildungseinrichtung und weisen Sie durch eine ärztliche Bescheinigung nach, dass Sie an der Ausbildung nicht teilnehmen können.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen an der Leistung vorübergehend nicht teilnehmen und wird die Leistung nach der Genesung voraussichtlich fortgesetzt, wird das Übergangsgeld bei Nachweis der Schulungsunfähigkeit bis zu 6 Wochen weitergezahlt. Die Sechswochenfrist beginnt mit dem ersten Tag der Unterbrechung aus gesundheitlichen Gründen. Sie endet
- mit dem Ende der Schulungsunfähigkeit oder
- mit dem Tag des rechtswirksamen Abbruchs der Leistung oder
- mit dem planmäßigen Ende der Leistung;
- spätestens mit Ablauf von 6 Wochen.
"Versicherungsrechtliche Voraussetzungen während einer LTA" gibt es nicht. Evtl. meinen Sie die versicherungsrechtlichen - und persönlichen (= medizinischen) -Voraussetzungen, die für eine LTA erforderlich sind. Diese sind gesetzlich geregelt und werden im Antragsverfahren geprüft.
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