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Ist Selbständigkeit "berufsmäßig" bei kurzfristiger Beschäftigung?

von StB15.06.2007 | 10:38
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1 Antworten

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Ich bin als Steuerberaterin selbständig tätig. Für einen Zeitraum von 6 Wochen möchte ich zusätzlich bei einem Kollegen aushelfen. Kann ich dort als kurzfristig Beschäftigte arbeiten? Der einzige Problempunkt ist die Frage, ob ich aufgrund meiner eigenen selbständigen Tätigkeit bei meinem Kollegen berufsmäßig arbeite, da ich auch bei ihm als Steuerberaterin eingestellt werden soll. Gibt es einen Richtsatz wie hoch "wirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung" ist? Wie kann ich diesen Fall für eine eventuelle Lohnprüfung "wasserdicht" absichern? Vielen Dank!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.06.2007 | 11:51

Hallo StB,

wenn der Sachverhalt sich auch bei einer Sozialversicherungsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung so darstellt, wie von Ihnen geschildert, ist diese "kurzfristige Beschäftigung" m.E. in sich schon "wasserdicht".Die Frage der Berufsmäßigkeit für diese "Aushilfstätigkeit" stellt sich nicht, weil Sie im Hauptberuf ja weiterhin selbständig tätig sind. Insofern kann Ihr Arbeitgeber einer Sozialversicherungsprüfung nach meiner rechtlichen Einschätzung locker entgegensehen. Im Übrigen gibt es keinen Richtsatz, der die Begrifflichkeit "wirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung" in Euro und Cent normiert.

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