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Experten-Antwort

Ist trotz noch vollschichtigen Leistungsvermögens, eine volle Erwerbsminderungsrente möglich?

von E.N.30.05.2024 | 09:23
286 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, kann man trotz noch vollschichtigen Leistungsvermögens, eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten? Ich bitte bei der Beantwortung meiner Frage, die BSG-Rechtsprechung zu beachten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo E.N. ,

da nicht klar ist auf welches BSG Urteil Sie sich beziehen, 
erhalten Sie anhängend den Link auf das Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung 
(https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0043.html#doc1576684bodyText19).
Über die GRA zu § 43 SGB VI haben Sie die Möglichkeit eigenständig zu Ihrer Frage zu recherchieren.

 

Viele Grüße 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

safeam 30.05.2024 | 09:31
Ja die ist dann safe, wenn Sie länger als 26 Wochen Krankgeschrieben sind. Dann ist das Leistungsvermögen egal.
Doktoram 30.05.2024 | 09:41
Dich sollte man in deinem Safe einschließen und nicht wieder rauslassen.
KSCam 30.05.2024 | 09:55
Schon Toyota wusste dass nichts unmöglich ist, gilt auch für die DRV. Und genauso wie man schon Pferde vor einer Apotheke beim Kotzen beobachtet hat, hat es schon mal jemanden gegeben, der obwohl er vollschichtig arbeiten kann die Rente bekam. Jede Woche der gleiche Blödsinn: wer Rente will soll es beantragen und in einigen Wochen weiß er dann ob die Rente durchging oder nicht. Oder nach Jahren wenn die SG Prozesse entschieden sind.
Ganz einfacham 30.05.2024 | 10:03
Ja, nach der BSG-Rechtsprechung ist eine volle Erwerbsminderungsrente, trotz vollschichtigen Leistungsvermögens möglich!
KSCam 30.05.2024 | 10:36
Möglich schon, aber in 99,9x% doch äußerst unwahrscheinlich - grins. Aber all das hatten wir doch schon unzählige Male
E.N.am 30.05.2024 | 11:36
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Hallo Experte/in, ich habe mich nicht auf ein bestimmtes BSG-Urteil bezogen, sondern nur darum gebeten, die BSG- Rechtsprechung zu beachten (falls es BSG-Urteile geben sollte). Selbst recherchieren? Ich bin keine bezahlte Expertin der DRV. Wo bitte steht denn in Ihrem Link die Antwort auf meine Frage? Meine einfache Frage lautet: Kann man trotz noch vollschichtigen Leistungsvermögens, eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten? Bitte beantworten Sie meine Frage ganz einfach mit Ja oder Nein. Im Restaurant muss der zahlende Gast auch nicht selbst kochen. Was hat die DRV für Experten/innen beschäftigt? Über welche Qualifikationen verfügen die Experten/innen der DRV? Antworten hier billige Aushilfskräfte als Experten/innen für die DRV, die nicht in der Lage sind, eine kurze Frage wahrheitsgemäß mit einem kurzen Ja oder Nein zu beantworten?
Fam 30.05.2024 | 11:40
Nö. Wenn Sie dieses ominöse Urteil mit den berühmten 26 Wochen meinen, dort liegt eben kein vollschichtiges Leistungsvermögen mehr vor,da der Versicherte sich a) auf lange Fehlzeiten in der Vergangenheit b) lange Fehlzeiten in der Zukunft und c) das Nichterfüllen der vertraglichen Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen beruft. Die vorherige Ablehnung der EM-Rente durch die DRV attestiert nicht automatisch ein vollschichtiges Leistungsvermögen, kann noch 6 Stunden Tüten kleben reicht für die Versagung.
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