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Italien+Sozialversicherungspflicht

von Italiener17.06.2008 | 18:02
1055 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein deutsches Unternehmen (GmbH) beschäftigt italienische Staatsbürger ausschliesslich in Italien und ausserhalb Deutschlands. Die deutsche GmbH verfügt in Italien über keine Niederlassung/Betriebsstätte. Die italienischen Arbeitnehmer sind ausschliesslich bei Kunden im Einsatz. Besteht eine Sozialversicherungspflicht in Deutschland und damit die Verpflichtung des deutschen Arbeitgebers in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge abzuführen? Wie verhält es sich wenn die italienischen Arbeitnehmer auch bei einzelnen Projekten in Deutschland eingesetzt werden?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.06.2008 | 09:39

Hallo,

ein in Deutschland versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Rahmen der Ausstrahlung liegt vor, wenn die Beschäftigung als Entsendung außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik erfolgt. Die Beschäftigung muß im Rahmen eines in der BRD bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt werden und infolge ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt sein.

Wer im Ausland lebt und dort vorübergehend eine Beschäftigung für ein Inlandsunternehmen aufnimmt, ist nicht entsandt.

Ein ausländischer Arbeitnehmer, der bei einer Firma in Deutschland beschäftigt ist, unterliegt grundsätzlich der Versicherungspflicht, soweit das über-und zwischenstaatliche Recht der europäischen Gemeinschaft dem nicht entgegensteht. Eine Prüfung ist nur im Einzelfall möglich.

1 Antworten

-am 17.06.2008 | 23:14
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. http://www.dvka.de "Arbeiten in..." Merkblätter zur Entsendung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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