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Jahresendprämie

von Ilsi23.09.2007 | 15:45
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12 Antworten

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Für welche Schicht wird die JEP der DDR bei der Rentenberechnung angerechnet und wie kann man diese heute noch nachweisen? Ilsi

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Rentenüberprüfer ist insoweit nichts hinzuzufügen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sie können die Berücksichtigung der Jahresendprämie formlos bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen; etwaige Nachweise sollten Sie beifügen.

10 Antworten

ILSIam 23.09.2007 | 15:49
Sorry, habe nicht bemerkt, dass das Thema schon behandelt wurde. Könnte man ansonsten seinen Beitrag auch wieder löschen? ILSI
Rentenüberprüferam 23.09.2007 | 16:51
Nach gegenwärtiger Rechtslage bezieht sich die Entscheidung des BSG auf Personen mit Ansprüchen aus einem Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR. Beschaffung von Nachweisen noch möglich über die bis 2011 noch existerenden Aufbewahrungsstellen (Disos u.a.), evtl auch aus vorhandenen Personalunterlagen, die man nach 1990 von den Betrieben erhalten konnte. Oft wuren ja aus solchen Anlässen Schreiben der Betriebsleitung und BGL gefertigt.
ILSIam 23.09.2007 | 18:04
Heisst das, dass diese Personen auch von dieser JEP zu der damaligen Zeit einen gewissen Anteil abgeführt haben müssen, damit es mit in die Rentenkasse einfliessen kann? ILSI
Rentenüberprüferam 23.09.2007 | 19:50
Ilsi, eine Beitragszahlung für die JEP ist keine Bedingung für die Berücksichtigung. JEP wurden immer Brutto gleich Netto gezahlt. Weil aber in späteren Jahren besonders für Leiter, aber nicht nur für die, Leistungskriterien festgelegt wurden, die zu erfülllen waren, konnte es vorkommen, dass bei Nichterfüllung die vorgesehene Höhe der JEP gemindert wurde oder sogar entfiel. Es gab zudem Institutionen und/oder Einrichtungen, da wurde eine abgewandelte Form der JEP zwei mal je Jahr gezahlt, beispielsweise war das bei der Reichsbahn der DDR der Fall, wie mir bekannt ist. Zu letzterem Sachverhalt gibt es auch ein LSG Urteil, wo die Beklagte (die DRV-Bund), zur Anerkennung dieser zwei mal je Jahr gezahlten Beträge verpflichtet wurde. Eine Revision der Beklagten wurde abgelehnt.
Ilsiam 25.09.2007 | 09:02
Danke für die Erläuterung. Obwohl es mir von der Logik her nicht klar ist, dass ein Betrag wie die JEP, wo kein Anteil als Beitrag in die Rentenkasse abgeführt wird,zusätzlich für die Rente berechnet wird. Von jedem Lohn/Gehalt wurde/wird es schliesslich auch gemacht. Ilsi
Dieter Hartungam 30.09.2007 | 10:48
Gibt es Vordrucke für die Antragstellung der Rentenberechnung zwecks Jahresendprämie
ernstam 15.10.2007 | 21:07
Anfrage an den Experten Ich war in der DDR als Ausbildungsleiter in einem VEG tätig und habe den Abschluß als Diplomagrarpädagoge. Würde für mich die Zusatzversorgung zutreffen?
uschiam 17.10.2007 | 13:59
Wo werden Unterlagen über gezahlte JEP bis 1989 durch folgende ehem. Betriebe aufbewahrt? Automobilwerk Eisenach Petkus Wutha Ausbau Gotha
hoansam 06.11.2007 | 22:01
Quelle MDR - Umschau 06.11.2007 20.15 : Warum eine Rentenneuberechnung nicht immer sinnvoll ist. ( Nachzulesen : www.mdr.de/umschau ) Was ist von den im Beitrag angesprochenen Problemen zu halten ? Gibt es schon Erfahrungen ?
hoansam 07.11.2007 | 19:37
Danke zunächst. Da nun bei der Antragstellung auf Einbeziehung der JEP in die Intelligenzrente nochmals die Gesamtberechtigung der Bewilligung auf Intelligenzrente nach den neuesten Urteilssprüchen vorallem hinsichtlich Stichtagsregelung und da z.B. ob der entsprechende Betrieb am 30.06.1990 noch volkseigen war, überprüft wird, würde mich als Rentenbezieher ( vor diesen Urteilen ) interessieren, ob ich eventuell Bestandsschutz hätte ? Kennt jemand eine Liste der " anspruchsberechtigten "volkseigenen Betriebe vom 30.06.1990 ?
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