Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Mister X,
sofern Sie Mitglied in einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem in der ehemaligen DDR waren, empfehlen wir Ihnen, bestenfalls unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen über die Jahresendprämie, einen Antrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Sollten Sie keine Nachweise mehr besitzen, werden seitens der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechende Ermittlungen in die Wege geleitet.
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