Jonas hat Ihre Frage schon richtig beantwortet. Die zusätzlichen Kindererziehungszeiten werden unabhängig vom Todestag bei der Wartezeit von fünf Jahren berücksichtigt. Wichtig ist nur, dass Sie einen Antrag stellen.
Zu beachten ist allerdings - wie von Jonas schon angesprochen -, dass es ggf. zur Einkommensanrechnung kommt, sofern Sie eigene Einkünfte haben.