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JETZT ODER NIE ODER SPÄTER ?

von O - ( Y15.02.2010 | 15:10
1254 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten Die Bescheinigung über bezogenes Krankengeld wurde mir erst später zugesand, als ich schon in EU-Rente war. So das dieser Betrag nicht mit in der Berechnung ist. Mit dem 65 + X wird die EU - Rente in AR umgestellt. Meine Frage : Sollte ich jetzt nachreichen oder später ?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.02.2010 | 15:43

Die Bescheinigung sollten Sie umgehend an Ihren Rentenversicherungsträger weiterleiten.

Bei der Erwerbsminderungsrente werden alle Beiträge bis zum Leistungsfall bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Sind nach dem Leistungsfall Beiträge im Versicherungskonto enthalten, werden diese bei der anschließenden Altersrente berücksichtigt.

3 Antworten

Pascalam 15.02.2010 | 16:01
Hallo, wenn Sie eine Bescheinigung von der Krankenkasse erhalten haben können Sie davon ausgehen, dass gleichzeitig die Meldung an die DRV erfolgt ist. Sie können jederzeit natürlich eine Kopie an die DRV senden. Pascal
LSam 15.02.2010 | 15:42
Warum auf die lange Bank schieben? . Ein geklärtes Versicherungskonto ist immer anzustreben, ergo Beleg der DRV zur Verfügung stellen.
-_-am 15.02.2010 | 23:59
Nach meiner Kenntnis ist die Weiterleitung an den Rentenversicherungsträger nicht erforderlich, da regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass der Bezug von Krankengeld bei Ausstellung des Belegs für den Versicherten nach der DEÜV auch entsprechend an den Rentenversicherungsträger übermittelt worden ist. Gewissheit kann ein Anruf bei der Sachbearbeitung verschaffen.
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