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Experten-Antwort

Jetzt sofort in Rente ?

von Rentenanwärter05.03.2016 | 11:33
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4 Antworten

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Hallo zusammen ,meine Frage ist .Ich habe noch 15 Monate bis zur Rente mit 63 meine 45 Jahre habe ich schon voll. Was ist wenn ich jetzt sofort in Rente gehen will ?? Womit und mit welchen Abzügen muss ich dann rechnen ? Besten Dank für Eure Antwort .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Rentenanwärter,

es gibt verschiedene Altersrenten, die unter unterschiedlichen Voraussetzungen und auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Anspruch nehmen kann.

In den folgenden Ausführungen gehe ich davon aus, dass Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben (wie angegeben). Damit sind die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen für alle vier nachfolgenden Renten erfüllt.

Leider haben Sie kein Geburtsdatum angegeben. Ich gehe davon aus, dass Sie 1954 geboren sind, da Sie nächstes Jahr die sog. „Rente mit 63“ in Anspruch nehmen möchten.

Regelaltersrente:

Die Regelaltersrente können Sie nach Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten (Regelaltersgrenze) in Anspruch nehmen (kein Abschlag). Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist NICHT möglich.

Altersrente für langjährig Versicherte:

Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit 9,6 % Abschlag in Anspruch nehmen. Abschlagfrei kann die Rente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen:

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 8 Monaten mit 10,8 % Abschlag in Anspruch nehmen. Abschlagfrei kann die Rente erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten in Anspruch genommen werden.

WICHTIG:

Voraussetzung für diese Altersrente ist es, dass Sie bei Beginn der Rente einen Ausweis für schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von mind. 50) haben.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte:

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 4 Monaten in Anspruch nehmen (kein Abschlag).

Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ist NICHT möglich.

Eine entsprechende Aufstellung über die Altersrenten können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger in Form einer Rentenauskunft anfordern. Ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, sollten Sie ggf. noch einmal prüfen lassen. Sie sollten sich daher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder beim Versicherungsamt beraten lassen (auch, ob ein früher Renteneintritt in Ihrem Fall sinnvoll ist).

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 05.03.2016 | 12:50
Hallo Rentenanwärter, dann werden Sie bitte enttäuscht sein, weil es jetzt sofort noch keine Altersrente geben kann, frühestens mit 63 mit 9,6 % Abschlag (Jahrgang 1954?). Ausnahme, Sie haben einen Schwerbehindertenausweis, dann ist es jetzt schon möglich, ebenfalls mit Abschlag. Gruß w.
Emil Zatopekam 05.03.2016 | 12:53
Ich kopiere mal eine Antwort von einem Posting weiter unten hier rein, passt so ziemlich auch auf Ihre Frage :-) bis auf die Angaben zu Jahrgang, den haben Sie uns ja nicht verraten. von SaschaK RE: Fragen zum Renteneintrittsalter nach 45 Arbeitsjahren Hallo Hardy, sie sind Jahrgang 1962, also können Sie die Regelaltersrente mit 66 Jahren und 8 Monaten in Anspruch nehmen. Sofern Sie bei Rentenbeginn mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen können, können Sie die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" (umgangssprachlich "Rente mit 63") mit 64 Jahren und 8 Monaten in Anspruch nehmen. Diese Rente kann NICHT vorzeitig in Anspruch genommen werden. Sollten Sie dennoch früher in Rente gehen wollen, bleib zunächst nur die "Altersrente für langjährig Versicherte" - Voraussetzung hier sind 35 Versicherungsjahre. Die Altersgrenze ist die gleiche wie bei der Regelaltersrente, jedoch kann diese Rente vorzeitig ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Pro Monat gibt es aber 0,3% Rentenkürzung, in Ihrem Fall also 13,2% für 44 Monate. Sollten Sie schwerbehindert mit einem GDB von mindestens 50 sein und 35 Versicherungsjahre vorweisen können, so käme noch die "Altersrente für Schwerbehinderte" in Frage. Ungekürzt könnte diese dann bei Ihrem Geburtsjahrgang mit 64 Jahren und 8 Monaten in Anspruch genommen werden, mit den entsprechenden Kürzungen bis zu 3 Jahre früher, also mit 61 Jahren und 8 Monaten und 10,8% Kürzung.
Gackiam 05.03.2016 | 14:37
Sie können sofort in Rente gehen, wann immer Sie wollen. Keine kann das verbieten. Lassen Sie sich nicht von den Neidern verunsichern und zahlen Sie sich Ihre Rente ggf. selber.
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