Sehr geehrter Rentenanwärter,
es gibt verschiedene Altersrenten, die unter unterschiedlichen Voraussetzungen und auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Anspruch nehmen kann.
In den folgenden Ausführungen gehe ich davon aus, dass Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben (wie angegeben). Damit sind die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen für alle vier nachfolgenden Renten erfüllt.
Leider haben Sie kein Geburtsdatum angegeben. Ich gehe davon aus, dass Sie 1954 geboren sind, da Sie nächstes Jahr die sog. „Rente mit 63“ in Anspruch nehmen möchten.
Regelaltersrente:
Die Regelaltersrente können Sie nach Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten (Regelaltersgrenze) in Anspruch nehmen (kein Abschlag). Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist NICHT möglich.
Altersrente für langjährig Versicherte:
Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit 9,6 % Abschlag in Anspruch nehmen. Abschlagfrei kann die Rente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 8 Monaten mit 10,8 % Abschlag in Anspruch nehmen. Abschlagfrei kann die Rente erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten in Anspruch genommen werden.
WICHTIG:
Voraussetzung für diese Altersrente ist es, dass Sie bei Beginn der Rente einen Ausweis für schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von mind. 50) haben.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 4 Monaten in Anspruch nehmen (kein Abschlag).
Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ist NICHT möglich.
Eine entsprechende Aufstellung über die Altersrenten können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger in Form einer Rentenauskunft anfordern. Ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, sollten Sie ggf. noch einmal prüfen lassen. Sie sollten sich daher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder beim Versicherungsamt beraten lassen (auch, ob ein früher Renteneintritt in Ihrem Fall sinnvoll ist).
Mit freundlichen Grüßen