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Experten-Antwort

Jetzt volle EMR! Altersrente mind. genauso hoch?

von tom09.05.2014 | 10:04
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Tag. Ich (44) beziehe seit 3 Jahren eine volle EMR als Arbeitsmarktrente. Diese wurde aktuell wieder für 3 Jahre verlängert. Ich gehe davon aus, dass ich bis zur Altersrente diese Arbeitsmarktrente beziehe. Frage: -Sollte ich bis zur Atersrente wirklich eine volle EMR als Arbeitsmarktrente beziehen, ist dann meine Altersrente mindestens genauso hoch wie die aktuelle volle Arbeitsmarktrente? (Ich habe keinen Nebenjob) -Was, wenn ich z.B. in 5 Jahren eine Teilzeitbeschäftigung annehme, und dann nur noch eine halbe EMR oder gar keine mehr erhalte? Ich würde dann ja wieder in die Rentenkasse einzahlen. Wenn auch nur geringe Beiträge. Sinkt dann meine Altersrente? Oder erhalte ich auch dann mind. die Rentenhöhe, welche ich aktuelle beziehe? Dankeschön!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Berechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung ist der maßgebliche Zeitpunkt das Ende des Monats, in dem Ihre Erwerbsminderung eingetreten ist. Grundlage ist nicht das letzte Entgelt vor Eintritt der Erwerbsminderung. Die Entgeltpunkte, die Grundlage für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente sind, werden aus allen rentenrechtlichen Zeiten bis zu dem genannten Zeitpunkt und einer ggfs. zu gewährenden sogenannten Zurechnungszeit ab Eintritt der Erwerbsminderung (für krankheitsbedingten Verdienstausfall in der Zukunft) berechnet. Bei der Berechnung einer Altersrente werden alle bis zum Vormonat des Rentenbeginns zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt. Haben Sie bis zum Beginn einer z. B. Altersrente Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (auch wenn diese nicht zur Auszahlung kommt), besteht ein Besitzschutz. Dieser Besitzschutz entfällt nur, wenn der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente direkt vor Beginn einer weiteren Rente für mehr als 24 Kalendermonate entfallen ist. Im Rahmen des Besitzschutzes wird geprüft, ob die Entgeltpunkte für die neue Rente höher sind als die der bisher gewährten Rente. Sind die Entgeltpunkte bei der Berechnung neuen Rente dann ggfs. niedriger als in der bisherigen Rente, wird die neue Rente aus den Entgeltpunkten der bisherigen Rente gewährt. Bei einem durchgehenden Rentenbezug bis zur Altersrente wird diese dann also nicht niedriger sein als die vorherige Rente.

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8 Antworten

Saskiaam 09.05.2014 | 10:27
Hallo, bis Sie in Altersrente gehen ist ja noch ein wenig Zeit. Da Sie eine befristete Rente beziehen ist die Zukunftsprognose etwas schwieriger. Sofern Sie jedoch durchgängig bis zur Altersrente eine "volle" Erwerbsminderung beziehen, wird die Altersrente mindestens genauso hoch sein. Sollte zwischendurch jedoch die Rente beendet werden (mehr als 2 Jahre; der sog. Besitzschutz findet dann keine Anwendung mehr), so wird Ihre Rente neu berechnet. Wennn Sie durchgängig eine Erwerbsminderungsrente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen und/oder daneben arbeiten wird die Altersrente höher. Man kann grds. sagen, dass die Entgeltpunkte die der teilweisen Erwerbsminderungsrente unterliegen nur die Hälfte betragen. Der Rentenartfaktor beträgt bei der teilweisen Erwerbsminderung 0,5 und für die volle Erwerbsminderung bzw. für die Altersrente 1,0. Das heißt, bei Bezug einer Altersrente ist dieser Faktor höher. Durch eine Beschäftigung die Sie zwischen dem Beginn der Erwerbsminderungsrente und der Altersrente ausüben, erhöhen sich des Weiteren Ihre Entgeltpunkte für die Altersrente. Falls der Begriff Rentenartfaktor kein Begriff ist... Die Rente berechnet sich wie folgt: Persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert Bsp.wie sich der Rentenartfaktor auswirkt: 20,0000 x 1,0 x 28,14 = 562,80 EUR 20,0000 x 0,5 x 28.14 = 281,40 EUR
tomam 09.05.2014 | 10:42
Hallo Saskia, vielen lieben Dank für deine Nachricht. Darf ich nochmals was nachfragen? Ich verstehe nicht, warum meine Altersrente höher sein könnte, wenn ich statt einer vollen EMR bis zur Altersrente eine halbe EMR und einen Teilzeitjob ausübe. Meine jetzige volle EMR als Arbeitsmarktrente berechnet sich aus einer für mich höherem Jahresbrutto (das Gehalt, was ich zur Rentenberechnung verdient habe). Wenn ich doch jetzt eine schlecht bezahlten Teilzeitjob annehme und dafür eine halbe EMR beziehe, warum wirkt sich das dann positiv auf meine Altersrente aus? Ich zahle doch durch meinen Teilzeitjob nur geringe Beiträge in die Rentenkasse ein? Beispiel: Meine volle EMR berechnet sich aus meiner zuletzen Jahresbrutto von z.B. 35.000e. Wenn ich nun einen Teilzeitjob annehme z.B. 10.000E Brutto und eine halbe EMR beziehe (50% der jetzigen vollen EMR), dann versehe ich nicht, wie sich das positiv für die Altersrente auswirken sollte... Vielen Dank
tomam 09.05.2014 | 10:43
Hallo Saskia, vielen lieben Dank für deine Nachricht. Darf ich nochmals was nachfragen? Ich verstehe nicht, warum meine Altersrente höher sein könnte, wenn ich statt einer vollen EMR bis zur Altersrente eine halbe EMR und einen Teilzeitjob ausübe. Meine jetzige volle EMR als Arbeitsmarktrente berechnet sich aus einer für mich höherem Jahresbrutto (das Gehalt, was ich zur Rentenberechnung verdient habe). Wenn ich doch jetzt eine schlecht bezahlten Teilzeitjob annehme und dafür eine halbe EMR beziehe, warum wirkt sich das dann positiv auf meine Altersrente aus? Ich zahle doch durch meinen Teilzeitjob nur geringe Beiträge in die Rentenkasse ein? Beispiel: Meine volle EMR berechnet sich aus meiner zuletzen Jahresbrutto von z.B. 35.000e. Wenn ich nun einen Teilzeitjob annehme z.B. 10.000E Brutto und eine halbe EMR beziehe (50% der jetzigen vollen EMR), dann versehe ich nicht, wie sich das positiv für die Altersrente auswirken sollte... Vielen Dank
tomam 09.05.2014 | 10:43
Hallo Saskia, vielen lieben Dank für deine Nachricht. Darf ich nochmals was nachfragen? Ich verstehe nicht, warum meine Altersrente höher sein könnte, wenn ich statt einer vollen EMR bis zur Altersrente eine halbe EMR und einen Teilzeitjob ausübe. Meine jetzige volle EMR als Arbeitsmarktrente berechnet sich aus einer für mich höherem Jahresbrutto (das Gehalt, was ich zur Rentenberechnung verdient habe). Wenn ich doch jetzt eine schlecht bezahlten Teilzeitjob annehme und dafür eine halbe EMR beziehe, warum wirkt sich das dann positiv auf meine Altersrente aus? Ich zahle doch durch meinen Teilzeitjob nur geringe Beiträge in die Rentenkasse ein? Beispiel: Meine volle EMR berechnet sich aus meiner zuletzen Jahresbrutto von z.B. 35.000e. Wenn ich nun einen Teilzeitjob annehme z.B. 10.000E Brutto und eine halbe EMR beziehe (50% der jetzigen vollen EMR), dann versehe ich nicht, wie sich das positiv für die Altersrente auswirken sollte... Vielen Dank
tomam 09.05.2014 | 10:43
Hallo Saskia, vielen lieben Dank für deine Nachricht. Darf ich nochmals was nachfragen? Ich verstehe nicht, warum meine Altersrente höher sein könnte, wenn ich statt einer vollen EMR bis zur Altersrente eine halbe EMR und einen Teilzeitjob ausübe. Meine jetzige volle EMR als Arbeitsmarktrente berechnet sich aus einer für mich höherem Jahresbrutto (das Gehalt, was ich zur Rentenberechnung verdient habe). Wenn ich doch jetzt eine schlecht bezahlten Teilzeitjob annehme und dafür eine halbe EMR beziehe, warum wirkt sich das dann positiv auf meine Altersrente aus? Ich zahle doch durch meinen Teilzeitjob nur geringe Beiträge in die Rentenkasse ein? Beispiel: Meine volle EMR berechnet sich aus meiner zuletzen Jahresbrutto von z.B. 35.000e. Wenn ich nun einen Teilzeitjob annehme z.B. 10.000E Brutto und eine halbe EMR beziehe (50% der jetzigen vollen EMR), dann versehe ich nicht, wie sich das positiv für die Altersrente auswirken sollte... Vielen Dank
Saskiaam 09.05.2014 | 11:18
Wenn Sie die teilweise EMR ohne eine weitere Beschäftigung oder mit einer weiteren Beschäftigung, dann wird die „Altersrente im Vergleich zur teilweisen EMR" höher. Vielleicht ist ein Beispiel anschaulicher: Sie haben insgesamt 20 persönliche Entgeltpunkte (PEP), die Ihrer jetzigen EMR zu Grunde liegen. Der Unterschied bei der teilweisen und der vollen ist, dass auf Grund des Rentenartfaktors, die teilweise nur halb so hoch ist. Angenommen Sie beziehen die EMR durchgängig bis zur Alterrente . Dann liegen weiterhin 20 PEP vor (Besitzschutz). Egal ob vorher die teilweise EMR oder die volle EMR bezogen wurde. Zusätzlich haben Sie weitere 5 PEP durch ein geringfügige BH erlangt. Es liegen grds. dann 25 PEP vor. Die Rente erhöht sich somit. Diese Antwort sollte allerdings noch von einem Experten überprüft werden, da die Rentenberechnung doch sehr umfangreich ist und immer wieder eine extra Vorschrift zu beachten ist.
Saskiaam 09.05.2014 | 11:28
Genau! Aber wie gesagt, bitte die Antwort vom Experten abwarten.
tomam 09.05.2014 | 11:24
Hallo. d.h., dass ich jetzt bereits z.B. 20 Entgeldpunkte behalte (Bestandschutz), auch dann wenn ich als teilw. Erwerbsgemindert in die Altersrente einziehen würde. Wenn ich neben der teilw. EMR-REnte noch einen Teilzeitjob bis zur Alterrente ausübe, erhalte ich bis zur Altersrente die halbe EMR + Zuverdienst. Wenn ich dann nahtlos in die Altersrente gehe, würde die Altersrente so aussehen. Betrag volle EMR (welche ich ja schon mal bezogen habe) + die Zusatzrente durch den Hinzuverdienst (Teilzeitjob). Somit wäre die Altersrente also höher, als wenn ich bis zur Altersrente in voller EMR bliebe. Danke
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