Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Job annehmen totz Reha-Antrag?

von Steffen25.06.2010 | 13:22
2700 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe vor einiger Zeit wegen psychischer Beschwerden einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Daraufhin wurde ich von der DRV in Reha-Kur geschickt. Dort wurden mir gute Chancen eingeräumt, den Reha-Antrag genehmigt zu bekommen. Ebenso enthält das Gutachten eine solche Empfehlung. Allerdings bin ich arbeitsfähíg vollschichtig mit noch ein paar Einschränkungen entlassen. Nun macht die Arbeitsagentur Druck und sagt, ich solle mir einen Job suchen bzw. macht mir Vorschläge. Eine Kooperation zwischen Arbeitsagentur und DRV scheint es nicht zu geben. Nun meine Frage: Was ist wenn ich einen Job annehme? Wird dann der Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben hinfällig? Oder muss ich den Job annehmen? Dahinter steckt, dass ich nun schon zwei Jahre nicht mehr gearbeitet habe und Angst habe, dass ein normaler 40-Stunden-Job zu viel für mich wäre. Ich bräuchte einen langsameren Einstieg. Kann mir jemand helfen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.06.2010 | 06:52

Hallo Steffen,

sofern die Anregung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus einer medizinischen Rehabilitation heraus angeregt wurde, sollte seitens des Rentenversicherungsträgers hinsichtlich weiterführender Fördermöglichkeiten noch eine weitere Mitteilung ergehen.

Die Aufnahme einer Beschäftigung steht der Bereitschaft des Rentenversicherungsträgers weitere Teilhabeleistungen zu erbringen, nicht entgegen; der Gesetzgeber sieht hierzu ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur beruflichen Rehabilitation auch in Fällen einer vorhandenen Beschäftigung vor; was im Einzelfall in Betracht kommt, ist natürlich wesentlich von der Art der evtl. aufgenommenen Beschäftigung abhängig.

Zur Erörterung weiterer Einzelheiten stehen grundsätzlich auch die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation zur Verfügung, die für alle Landkreise und kreisfreien Städte von den Reha-Trägern eingerichtet worden sind und auch bei Fragen zum Spektrum der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben herangezogen werden können: www.reha-servicestellen.de

2 Antworten

Cecileam 25.06.2010 | 14:32
Nun meine Frage: Was ist wenn ich einen Job annehme? - Gar nichts. Was soll dann sein ? Wird dann der Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben hinfällig? - Nein, natürlich nicht. der Läuft ganz normal weiter. Oder muss ich den Job annehmen? - Müssen sicher nicht. Aber bei Ablehnung ohne Grund drohen event. Sanktionen durch die Agentur für Arbeit... Dahinter steckt, dass ich nun schon zwei Jahre nicht mehr gearbeitet habe und Angst habe, dass ein normaler 40-Stunden-Job zu viel für mich wäre. Ich bräuchte einen langsameren Einstieg. Kann mir jemand helfen? Dann versuchen Sie doch einen Teilzeitjob zu bekommen und steigen nur event. z.b. halbtags wieder ein.
Nixam 26.06.2010 | 16:46
Hallo Steffen! Weisen Sie die Agentur für Arbeit darauf hin, dass ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Kürze infolge der medizinischen Rehabilitationsleistung ansteht. Vielleicht gibt man Ihnen dann eine Fristverlängerung z.B. um zwei, drei Monate. Die AfA kann sich auch den Entlassungsbericht aus der Reha bei der DRV anfordern und sich selbst ein Bild über Ihren Gesundheitszustand machen und sich selbst überlegen, ob eine Jobaufnahme für Sie überhaupt in Frage kommt. Diesbezüglich gibt es sehr wohl eine Kooperation zwischen Agentur für Arbeit und DRV. Sie müssen die Agentur für Arbeit von sich aus nur darauf hinweisen(...dass dort ein Entlassungsbericht über eine Kur vorliegt, der auch für die Agentur für Arbeit von Interesse sein könnte, z.B. hinsichtlich der Frage, ob und welche Jobs/Tätigkeiten für Sie in Frage kommen) Lassen Sie sich diesbezüglich von der Agentur für Arbeit nicht an der Nase herumführen! Ein möglicher Arbeitgeber, zu dem Sie von Ihrer Agentur für Arbeit hingeschickt werden, wird sich er auch nicht über ihre kurzfristige Beschäftigungszeit freuen, wenn Sie ihm sagen, dass Sie noch auf den Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben warten. Versuchen Sie es mal auf diese Tour. Übrigens: Wir Amtsschimmelreiter sind auch nur Menschen. Sie werden sicher Erfolg haben! Viele Grüsse Nix
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026