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Experten-Antwort

jobben während Ferien

von Lara26.07.2014 | 17:40
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hi, ich gehe noch zur Schule und arbeite nebenbei als Aushilfe als Bäckereiverkäuferin, verdiene dabei weniger als 450 Euro im Monat. Muss also kein Geld zur Rentenversicherung zahlen, sondern darf alles behalten :) In den kommenden Herbstferien möchte ich jedoch mehr arbeiten, zumal einige meiner Kolleginnen Kinder haben und in Urlaub sind. Dann würde ich allerdings mehr als 450 Euro verdienen. Darf ich dann mein Gehalt trotzdem behalten? Oder muss ich Sozialversicherungsbeiträge zahlen? Freue mich auf hilfreiche Antworten! :)

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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8 Antworten

Hudiniam 26.07.2014 | 18:08
Absoluter Blödsinn !
Hudiniam 26.07.2014 | 18:10
Sorry,bin in den falschen Thread gerutscht.
Angiam 26.07.2014 | 18:56
Hi, wenn du geringfügig beschäftigt bist und normalerweise unter 450Euro verdienst, musst du keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Wenn du maximal 2x im Jahr aus besonderen Gründen (wie z.B. Urlaubsvertretung) mehr als 450 Euro verdienst, macht das nichts, glaube ich.
W*lfgangam 26.07.2014 | 18:57
Hallo Lara, bei Brutto-Entgelt bis 850 EUR mtl. sind Sie in der so genannten Gleitzone. Einen Rechner, was netto übrig bleibt, finden sie hier: http://www.aok-business.de/bayern/tools-service/gleitzonenrechne… Tipp: auch im 'nur' Mini-Job (bis 450 EUR) sollten Sie die Rentenversicherungsbeiträge nicht 'abwählen', sondern pflichtversichert bleiben. Sind nur 17,55 EUR weniger Geld - und wer weiß, wozu diese Beiträge mal gut sein können, z. B. für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Passiert hoffentlich niemandem schon während der Ausbildung, passiert aber trotzdem. Gruß w.
Schießl Konradam 27.07.2014 | 15:02
Wie schon festgestellt, bei Verdienst bis einschließlich 450 monatlich Brutto sind Sie mit Steuern und Abgaben nicht belastet. Zweimal im Jahr sind sogar monatlich 900 Brutto zulässig. Grundsätzlich zahlt der AG.-ohne Vorlage- einer Steuerbescheinigung- 30 % an die Minijob Zentrale. Hierfür auch 15% zur Rentenversicherung, dies ist aber nur ein kastrierter Beitrag, nunmehr neuerdings automatisch 3,90 % Restbeitrag mit mtl. 17,55 Eigenbeitrag ( Gesamtbeitrag 18,90 %) eingeschlossen , sodass 432,45 zur Auszahlung anfallen. Für den Gesamtbeitrag werden jährlich 4,43 E. Rente gutgeschrieben. Sind es mehr als die 450 Euro und zusätzlich 900 gilt dies alles nicht mehr. Dem AG. ist die Steuerbescheinigung vor zu legen. Steuerlich werden bis 951 mtl. nach Steuerklasse I keine Steuernfällig, wohl aber 9,45% RV., 8,20% KrV. 1,50 % AV. und 1,025 PflV. fällig, 1000 Euro im Jahr sind automatisch steuermindernd Pauschbetrag Pendlerpauschale absetzbar. MfG.
Anonymam 27.07.2014 | 15:52
Die zwei Mal 900€ pro Monat gelten nur bei einem Hinzuverdienst zu einer Altersvollrente oder einer Rente wegen voller EM in voller Höhe. Für Beschäftigte gelten durchschnittlich 450€ pro Monat.
Schießl Konradam 27.07.2014 | 17:47
Ausrede, da hab ich mich von Angi anstecken lassen. Blödsinn und Entschuldigung, ist mir schon einmal passiert, das hätte ich wirklich wissen müssen, da mir ja, wie von Ihnen geschildert dies für die Rente gilt. MfG.
W*lfgangam 28.07.2014 | 20:13
...MAN, hier handelt es sich weder um eine tel. Anfrage noch eine via Webformular - manchmal denke ich, warum ein _Online_Forum, wenn doch ganz einfach Tel.Nr. und Web-Adr. die Anfrage so eben mal einfach Wegbügeln kann. Red., bitte ganz oben die Tel.Nr. aller DRV-Träger und deren Web-Adr. veröffentlichen ...wird eine entspannte Zeit und die Experten/in (?) brauchen nur zu jeder Frage den gleichen Textbaustein posten 8-) Gruß w. *erschüttert ...ich hoffe, diese Jungversicherte landet nie in der 'zugehörigen' DRV-Beratungsstelle! Hat jetzt einen 'wirklich' guten Eindruck gewonnen, wie die DRV ihre Fragen _in diesem Medium_ gewichtet ...
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