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Experten-Antwort

Jobcenter, EM-Rente, Schweigepflichtsentbindung

von Joshua M.07.09.2015 | 15:53
3214 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, das Jobcenter hatte mich aufgefordert einen EM-Rentenantrag zu stellen. Dieser Aufforderung bin ich im Rahmen der Mitwirkungspflicht nachgekommen. Termin war vor cica 14 Tagen. Dort hatte ich auch die im R210 enthaltene Schweigepflichtsentbindung unterzeichnet. Diese Einwilligung habe ich vor einigen Tagen vollumfänglich per Einschreiben widerrufen. Auch der Übersendung an Dritte habe ich umgehend widersprochen. Soweit mir bekannt, ist jede Entbindung von der Schweigepflicht stets eine Freiwillige Sache. Im R210 wird aber auf die Mitwirklungspflicht hingewiesen, sofern man Leistungen zum Lebensunterhalt bezieht... Kann das Jobcenter mich aufgrund des Widerrufs sanktionieren?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.09.2015 | 16:20

Hallo Joshua M.,

sofern Sie Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter beziehen, kann Ihnen das Jobcenter aufgrund Ihres Widerrufes diese Leistungen entziehen.

18 Antworten

Schokoam 07.09.2015 | 16:03
Ja.
Joshua M.am 07.09.2015 | 16:33
Gibt es eine Möglichkeit dies zu verhindern? Was können Sie mir nun raten zu tun? Ich gebe zu, dass ich mich hätte vorher -also bevor ich die Schweigepflichtsentbindung widerrufen habe, hätte erkundigen müssen...
Schadeam 07.09.2015 | 16:50
Na letztlich kommt es doch drauf an was Sie anstreben! Das JC fordert ja nicht aus "Jux und Dollerei" zur Rente auf, sondern eigentlich nur dann, wenn die Mitarbeiter dort das Gefühl haben, ihr Kunde ist immer dann "todkrank, wenn das Thema Arbeit auf den Tisch kommt". Wenn Sie arbeiten können (und auch wollen), nehmen Sie ´ne Arbeit auf, bzw. blockieren Sie nicht die Vermittlungsbemühungen des JC: dann haben Sie Ruhe vor dem JC und Sie haben auch nichts mit der DRV zu tun. Sind Sie nicht mehr in der Lage zu arbeiten, dann geht es möglicherweise um die Rente. Halten Sie sich für erwerbsgemindert, so hätten Sie schon längst den Antrag von sich aus stellen können und hätten nicht warten brauchen bis das JC Sie auffordert. :) Jetzt zwar den Antrag zu stellen, der DRV aber zu verbieten Arztberichte anzufordern, bzw. bei Ihren Ärzten nachzufragen, sieht doch ganz danach aus "als ob Sie mit dieser Aktion das JC verarschen wollen" - sorry, dass ich das so drastisch formuliere. Wie sonst soll denn die DRV prüfen, ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht - soll man Ihnen Rente geben ohne Arztunterlagen nur weil Sie sagen "ich kann nicht arbeiten? Mein Rat: verweigern Sie sich nicht den Notwendigkeiten eines Rentenverfahrens! Und wenn Sie das tun: Ertragen Sie wie ein Mann die Konsequenz Ihrer Verweigerung, nämlich dass das JC Ihnen die Kohle sperrt. Wie gesagt: Sie können auch durch Arbeit beweisen, dass Sie weder von DRV noch von Sozialkohle abhängig sind.
Joshua M.am 07.09.2015 | 17:02
@Schade: Ihr Posting ist nicht nur anmaßend sondern durchsetzt von Vorurteilen. Wenn Sie doch überhaupt nichts über meinen Gesundheitszustand und der Intention meines Widerrufs auszusagen wissen, dann wäre es sinnig, zunächst einmal nachzufragen und sich ggf. ein Bild von den gegebenen Informationen zu machen, als unreflektiert ihre Position abzusondern. Alternativ bestünde die Möglichkeit sich zu einfach zu enthalten! ================================== Kann mir jemand sagen, wie ich nun am besten verfahre? Denn offensichtlich habe ich einen Fehler begangen...
Schadeam 07.09.2015 | 17:04
Na was war denn die Intention Ihres Widerrufes?
Joshua M.am 07.09.2015 | 17:19
Zum einen möchte ich keine dauerhafte Schweigepflichtsentbindung für all meine behandelnden Ärzte. Und bevor ich es vergesse.. Denn soweit mir bekannt, gilt eine Schweigepflichtsentbindung bis zum Widerruf. Zum anderen bin ich der Auffassung, dass meine medizinischen Daten nichts bei Dritten verloren haben. Ergo hatte ich beschlossen die Schweigepflichtsentbindung zu widerrufen. Ich habe nicht dagegen, dass die DRV sich der Unterlagen bemächtigt um diese im Rentenantragsverfahren zu nutzen. Retrospektiv hätte ich nur der DRV einfach nur schreiben sollen, dass eine Weitergabe von medizinischen Unterlagen an Dritte, stets meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung bedarf. Ich habe da voreilig gehandelt und einen Fehler gemacht. Aber ich will diesen korrigieren.
Schadeam 07.09.2015 | 17:33
Die DRV gibt Ihre medizinischen Daten eh nicht an Dritte weiter. Stellen Sie schriftlich sicher, dass Sie bereit sind mitzuwirken und nichts dagegen haben, dass die Kollegen Ihre Arbeit tun...... Hätte man viel einfacher haben können.
Schorscham 07.09.2015 | 17:50
Zitat von Joshua M. anzeigen
Ziehen Sie Ihren "Widerruf/Widerspruch" zurück und gut ist es. Sind Sie vielleicht einem "TACHELES-Experten" auf den Leim gegangen? In diesem seltsamen Forum liest man nämlich häufiger solche "Tipps", wie man JobCenter, GKV und DRV aufs Kreuz legen kann. ;-)
Joshua M.am 07.09.2015 | 18:25
Nein, ich kenne TACHELES nicht. Tipps wie man DRV & Co. auf Kreuz legen kann? Gehören Sie auch zur Schadefraktion? Ich habe lediglich einen Fehler begangen, den ich einfach nur korrigieren möchte. Nicht mehr und nicht weniger. Wehe man ist in dieser Gesellschaft nicht mehr produktiv....Oh wehe Wie dem auch sei, man sollte sich stets davor hüten, seine Vorurteile und/oder negativen Erfahrungen zu verallgemeinern und auf andere umzulegen. Stattdessen wäre es doch sinnvoll, jede Situation neu zu bewerten und das nach Möglichkeit aus eine objektiven Warte. Ich jedenfalls wünsche niemanden hier, dass er ungewollt -wie ich beispielsweise nach einem Schlaganfall, aus dem System fällt. Wenn man dann solche Attitüden wie die von Schade lesen muss, dann zweifelt man Zeitweise am Verstand seiner Mitmenschen.
Schadeam 07.09.2015 | 18:40
Sorry wenn ich Ihnen zu nahe getreten bin. Aber es ist auch Realität in diesem Lande, dass dieses "Spielchen", das ich Ihnen "unterstellt habe" tausendfach gespielt wird. Und zwar ausschließlich mit dem Zweck die Behörden lahm zu legen. Und auch dieses Forum ist voll von "guten Tipps die in diese Richtung gehen". Wenn Sie das nicht wollten, ziehen Sie doch ganz einfach "Ihren Widerruf" zurück und alles ist gut. Die DRV wird Ihre Erwerbsminderung prüfen und einen entsprechenden Rentenbescheid erteilen.
Schorscham 07.09.2015 | 18:38
Zitat von Joshua M. anzeigen
Und wie Sie das relativ einfach erledigen können, wurde Ihnen bereits mitgeteilt. Im Übrigen wollte ich nur darauf hinweisen, dass solche folgenschweren Tipps, einfach bereits erteilte Schweigepflichtsentbindungen zu widerrufen, in diesem "TACHELES-Forum" häufiger erteilt werden, ohne Ihnen irgendetwas unterstellen zu wollen. MfG
Joshua M.am 07.09.2015 | 18:54
@Schade: Wissen Sie, auch ich kann überhaupt kein Verständnis für Menschen aufbringen, die es sich im sozialen Netz "gut gehen lassen" obwohl sie durchaus in Lage wären zu arbeiten und sich selbst finanzieren. Dafür ist es ja schließlich auch nicht konzipiert. Aber wie ich schon schrieb, da muss man immer wieder aufs neue differenzieren. Und es spielen da auch eine Menge Dinge mit ein. Ich werde den Widerruf widerrufen. Hoffentlich ist es dafür nicht schon zu spät... Dankeschön für den Rat und ich wünsche Ihnen alles Gute.
W*lfgangam 07.09.2015 | 18:55
Zitat von Joshua M. anzeigen
Hallo Joshua M. natürlich (noch) nicht. Die Schweigepflichtsentbindung/Rücknahme gilt erst mal nur für die DRV. Vielleicht wollen die ja gar keine nichtssagenden Pillepalle-Gutachten von Wald- und Wiesenärzten anfordern, sondern gleich/ausschließlich eine intern Begutachtung durchführen. Wenn die DRV allerdings doch ('interessante') Gutachten benötigt, kommen dann Ihre Mitwirkungspflichten gegenüber der DRV ins Spiel. Wird der EM-Antrag dann wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt, dann erst tritt Ihnen das Jobcenter auf die Füße. Warten Sie ab, oder holen Sie die Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte nach, die Ihr Vertrauen haben - für die nicht 'genehmen' legen Sie vielleicht eine kurze/sachliche Begründung bei. Gruß w.
W*lfgangam 07.09.2015 | 19:37
Zitat von Joshua M. anzeigen
Hallo Joshua M. hmm, ich bin da wirklich nicht sehr wissend in dieser Frage - die Weitergabe an Dritte ist auch ohne Ihre 'besondere Erlaubnis' dann möglich, wenn Sie nur/nicht die Schweigepflichtsentbindung erteilt haben. Müsste im SGB X so in den 60er §§ vergraben stehen - andere User werden Ihnen dazu mehr sagen können. Gruß w.
Joshua M.am 07.09.2015 | 19:25
@W*lfgang: Ich hatte ja alle behandelden Ärzte angegeben und am Ende den Antrag unterzeichnet. Damit auch die Schweigepflichtsenbindung Ich habe gerade ein neues Schreiben aufgesetzt indem ich den Widerruf widerrufe und lediglich die Weitergabe an Dritte einschränke (also nur mit vorherigem Einverständnis.) Das sollte doch dann ausreichend sein?!
=//=am 08.09.2015 | 17:05
In der Regel werden keine ärztliche Unterlagen an Dritte weitergeleitet. WENN dies für einen andere Behörde erforderlich ist, damit keine neue Untersuchung stattfinden muss oder damit aktuelle Unterlagen vorliegen - mir fällt da z.B. das Versorgungsamt oder die Berufsgenossenschaft ein - MUSS eine Einverständniserklärung des Betroffenen vorgelegt werden.
Rentner1956am 09.09.2015 | 09:08
Hallo und guten Morgen, man kann es auch kompliziert machen. Ich frage mich was in einem Kopf vorgeht, einen Rentenantrag zu stellen und gleichzeitig die Arbeit der DRV zu behindern. Vor was haben sie Angst? Entweder sie sind Krank und können nicht mehr arbeiten, dann sollten auch alle ärztlichen Unterlagen zur Verfügung stehen, oder sie sind Arbeitsfähig. Die DRV ist verpflichtet den Gesundheitsstand zu überprüfen. Dazu gehört es auch das Unterlagen von ihren behandelten Ärzten eingefordert werden. Auch die Bearbeitungszeit wird durch ihre Mitwirkungspflicht verkürzt.
Herz1952am 09.09.2015 | 12:44
Hallo Joshua M. Machen Sie doch keinen Sch.... Entbinden Sie alle von der Schweigepflicht. An "Dritte" bezieht sich doch nur an weitere Ärzte, die in einem der Arztberichte erwähnt sind. Nehmen Sie die Rente, wenn Sie sie bekommen und Sie haben weitestgehend Ihre Ruhe und das Jobcenter auch. Wenn die Rente nicht für den Unterhalt reicht, gehen Sie zum Sozialamt und beantragen "Hilfe zum Lebensunterhalt". Bei EM-Rente auf unbestimmte Dauer "stockt" die Grundsicherungsstelle auf. Die Rente bleibt Ihnen, auch wenn Sie im Lotto gewinnen sollten. Wenn Sie jetzt schon "auf H4" sind, wird es Zeit die Rente "durchzubringen", denn wenn Sie länger darauf angewiesen sind, wird die EM-Rente immer weniger. Es wäre für Sie und das Jobcenter eine "Win-Win-Situation, was selten vorkommt.
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