Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIm Rahmen der Rentenantragstellung geben Sie an bei welchen Ärzten sie in Behandlung, welche Krankenhausaufenthalte Sie durchlaufen haben und von welchen Stellen sie begutachtet wurden. Sofern ihnen aktuelle medizinische Unterlagen vorliegen, reichen sie diese mit ihrem Antrag ein.
Insofern sie von der Entbindung zur Schweigepflicht Gebrauch gemacht haben, kann auch der Rentenversicherungsträger Unterlagen anfordern.
Nach Sichtung/Wichtung aller Unterlagen wird eine ärztliche Entscheidung über ihr Leistungsvermögen getroffen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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