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Experten-Antwort

Jobcenter oder Rentenversicherung

von Christoph13.05.2026 | 11:00
237 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zählt eine Ärztliche Begutachtung vom Jobcenter bei einem Antrag auf Frühere Rente oder muss ich noch Mall zum Ärztlichen Dienst ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.05.2026 | 12:19

Im Rahmen der Rentenantragstellung geben Sie an bei welchen Ärzten sie in Behandlung, welche Krankenhausaufenthalte Sie durchlaufen haben und von welchen Stellen sie begutachtet wurden. Sofern ihnen aktuelle medizinische Unterlagen vorliegen, reichen sie diese mit ihrem Antrag ein.

Insofern sie von der Entbindung zur Schweigepflicht Gebrauch gemacht haben, kann auch der Rentenversicherungsträger Unterlagen anfordern.

Nach Sichtung/Wichtung aller Unterlagen wird eine ärztliche Entscheidung über ihr Leistungsvermögen getroffen.

4 Antworten

Fliederam 13.05.2026 | 11:06
Meinen Sie mit "Frühere Rente" eine Erwerbsminderungsrente? Grds. können Sie alle med. Unterlagen mit einreichen, die Ihnen vorliegen, auch das Ergebnis der Begutachtung durch das Jobcenter. Allerdings heißt das nicht, dass die Rentenversicherung der dort getroffenen Einschätzung auch folgt. tatsächlich feststellen kann nur die Rentenversicherung Ihre Erwerbsfähigkeit.
Bam 13.05.2026 | 12:23
Sagen wir mal so, was die Rentenversicherung alles veranlasst, um Ihr Rentenbegehren zu prüfen, kann vielfältig sein. Man könnte Sie zu einer Reha schicken. Zu Gutachtern. Nach Aktenlage entscheiden. Aber die Rentenversicherung entscheidet eben auch final und nur, weil ein Amtsarzt etwas attestiert hat, sind Sie da nicht außen vor,kurzum,dss reicht wahrscheinlich nicht. Vielleicht sieht es der medizinische Dienst der DRV genauso, wie der Amtsarzt, vielleicht aber auch völlig anders.
EMR bzw AA Nahtlosigkeit am 13.05.2026 | 15:18
Das Gutachten beim Arbeitsamt, vermutlich wegen der Nahtlosigkeit, prüft nur die Arbeitsunfähigkeit im erlernten Beruf. Nicht Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Hat also nichts mit der DRV zu tun. Die DRV prüft Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund Ihrer Einschränkungen durch Ihre Erkrankungen.
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