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Experten-Antwort

Jobwechsel, Voll arbeiten trotz EMR

von Paule11.12.2018 | 12:16
251 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, kann ich beim Bezug Teil-EMR (unter 6h) in anderem Job noch voll weiter arbeiten? Bzw. muss ich die EMR dem AG bekannt machen? Meine akt. berechnete Hinzuverdienstgrenze ist höher als wenn ich akt. voll weiter arbeite (geringerer Lohn durch krankheitsbedingten Arbeitsplatzwechsel)- und verdiene. Erlischt dadurch nicht auch die EMR aufgrund der Stundenzahl? Beispielhaft: monatl. Hinzuverdienstgrenze 2900€, Teil-EMR 800€, akt. Verdienst im neuen möglichen 8h Job 1850€ Bitte keine Kommentare wie EMR Erschleicher und trotzdem 8h arbeiten o.ä. - danke Grüßle Paule

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sind verpflichtet, jede (neue) Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden. Dieser prüft dann, ob Sie über Ihr festgestelltes Restleistungsvermögen hinaus arbeiten. Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung drei bis unter sechs Stunden täglich. Arbeiten Sie mehr, gefährden Sie unter Umständen Ihren Rentenanspruch. Des Weiteren wird Ihr Rentenversicherungsträger prüfen, ob Sie mit Ihrem Verdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze überschreiten.

Unser Rat also: Bevor Sie eine (neue) Beschäftigung aufnehmen, lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger individuell beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

santanderam 11.12.2018 | 12:27
Die Rentenversicherung wird sich, ob sie nun wollen oder nicht, mit ihrem Arbeitgeber wegen der geleisteten Stunden in Verbindung setzen.
senf-dazuam 11.12.2018 | 12:49
Wenn Sie beweisen, dass Sie nicht nur eingeschränkt, sondern voll arbeitsfähig sind, kann dies dazu führen, dass die EM-Rente nicht mehr geleistet wird. Wenn Sie auf Kosten Ihrer Restgesundheit arbeiten, kann das durchaus parallel zu einer EM-Rente geschehen. Fragen Sie bei der DRV nach und schauen Sie, was passiert. Wenn man Ihnen nachher drauf kommt, sind wohl die zu unrecht erfolgten Rentenzahlungen zurück zu erstatten.
Ganz ehrlicham 11.12.2018 | 17:01
Doch Paule, das muß sein. So ganz verstehen kann ich das alles nicht, mein Unverständnis für einige Regelungen im deutschen Rentensystem wird dadurch noch gesteigert. Irgend etwas läuft in diesem Land nicht richtig. Einige/ viele Leute machen es sich zu bequem und leicht, auf Kosten der anderen. Leider.
Wahrheitam 11.12.2018 | 17:05
Um es klar zu sagen, wer 8 Stunden arbeiten kann, dem darf keine Erwerbsminderungsrente zustehen. Ohne Diskussion!
Domoam 11.12.2018 | 18:18
Ich freue mich über jeden, der 3s aus einer emr heraus schafft wieder arbeiten zu können. Ganz besonders, wenn vielleicht Besserung oder gar Heilung der Krankheit en erfolgt sind. Hätte ich auch sehr gerne. Manchmal werde ich aber das Gefühl nicht los,daß einige Zeitgenossen gar keine Rente bräuchten und sie dann wieder zurück geben wollen wenn sie zu niedrig ausfällt. Und plōtzlich ist man doch auf einmal wieder erwerbsfähig...
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