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Experten-Antwort

Jurist bei der DRV

von Jana25.11.2010 | 08:48
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Welche Rolle in der Entscheidung für eine EM Rente hat der Jurist bei der DRV? lg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.11.2010 | 10:20

15 Antworten

???am 25.11.2010 | 09:06
Er entscheidet anhand der Aussagen des Gutachters zur Erwerbsfähigkeit, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, also ob eine Rente zu gewähren ist und ggf. ab wann.
RFn am 25.11.2010 | 12:25
Eigentlich gibt es in Verbindung mit der Entscheidung über Renten nicht den "Juristen", sondern den "Endzeichner" bzw. " Entscheidungsbefugten". Das sind Personen, die eine bestimmte Leitungsfunktion, wie z.B. Dezernatsleiter, ausüben. Zufälligerweise haben die meisten dieser Personen eine juristische Ausbildung. Und in der Praxis bekommt der Entscheidungsbefugte die Akte meist erst auf den Tisch, wenn alle Vorarbeiten abgeschlossen sind; und mit dem Hoheitsakt "Unterschrift des Entscheidungsbefugten" wird die vorbereitete Entscheidung in Kraft gesetzt (so wie ein Gesetz durch die Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft tritt). Und was EM-Renten betrifft, die Feststellung über das Vorliegen einer EM trifft der beratungsärztliche Dienst der Rentenversicherung, der auch für Ablehnungsbescheide die Gründe vorgibt. Rechtlich gesehen sind die Feststellungen des beratungsärztliche Dienst Vorschläge, denen in der Regel gefolgt wird. Das Festklammern an den Begriff Juristen bei EM-Renten beruht offenbar auf unqualifizierte Presseberichten von Sensationsreportern, die von der praktischen Seite keine Ahnung haben und mal eine Schlagzeile für ihre Zeitung brauchten.
Janaam 25.11.2010 | 19:06
....schön für die Erklärung. Das Wort "Jurist" habe ich nicht aus der Bild Zeitung, sondern es ist eine Aussage eines Sachbearbeiters bei der DRV. :)
W*lfgangam 25.11.2010 | 21:12
Hallo Jana, beim Lesen der Erstfrage hatte ich noch amüsiert gedacht 'DER mach die Rechtschreibprüfung' ...weil Vertrauen in die Sachbearbeitung muss ja kontrolliert werden für die 'Posten' da oben, die Leute am lauwarmen Schreibtisch sind eben einfach zu 'blöd' - für teuer Geld ausgebildet - um den letzen Haken an einem Bescheid machen zu dürfen, und ihre Entscheidung vertreten zu können ;-) Irgendwann setzt auch ein Umdenken in 'großen' Behörden ein 'ich erkenn an - ich entscheide' und wenns dann doch falsch war - DANN erst Nachkontrolle. Würde natürlich viele Entscheider ersetzen ... Ich will es nicht verniedlichen - gibt sicher gute Gründe, bei der DRV das (im Einzelnen) so ablaufen zu lassen ...gute Gründe ?? Entscheidungsschwache Sachbearbeiter wären einer - ich denke, die sind selbstbewusst genug! Gruß w.
RFn am 26.11.2010 | 16:39
O ja, es gibt gute Gründe. Die Rentenversicherung arbeitet, wie alle Behörden, nach dem Mehr-Augen-Prinzip: Der Eine bereitet alles vor , der Andere prüft nach und gibt sein Okay, gegebenfalls entscheidet ein Dritter. Natürlich gilt das nicht generell für alle Vorgänge, sondern speziell für rechtserhebliche Vorgänge, und das sind in der Regel Bescheide aller Art. Natürlich gibt es in der Sachbearbeitung genügend Vorgänge, die vom Sachbearbeiter in eigener Verantwortung entschieden und unterschrieben werden. Bestimmte Verantwortlichkeiten sind eben in allen Behörden (und in der privaten Wirtschaft) an bestimmte Funktionsebenen gebunden. Einen schönen 1. Advent an Sie und alle anderen Mitleser.
W*lfgangam 27.11.2010 | 22:15
Hallo RFn, > Einen schönen 1. Advent an Sie und alle anderen Mitleser. Wünsche ich Ihnen und allen anderen auch ...bei allen schon mal flapsigen Bemerkungen (sie werden schon richtig verstanden ;-) Nicht ausnehmen davon möchte auch diejenigen, die ohne-Sinn u. a. kritisch angegangen werden. Gruß w.
B´sonam 29.11.2010 | 14:24
Hallo W*olfgang, das mit dem "Mehr-Augen-Prinzip" war früher... Leider kommt es jetzt zu dermaßen gehäuften -ich sag es mal vorsichtig- unglücklich versandten Bescheiden, dass sich die Vermutung "Quantität vor Qualität"´unweigerlich aufdrängt... Und da meine ich nicht einen lapidaren Feststellungbescheid, sondern EM-Rentenbescheide, deren Unrichtigkeit auf den ersten Blick erkennbar sind...
B´sonam 29.11.2010 | 14:25
Grml, das sollte natürlich @RFn gehen.......
RFn.am 29.11.2010 | 17:10
na, na, na Gerade bei EM-Rentenbescheiden sind mindestens drei Personen beteiligt: 1. der beratende Arzt, der die EM einschätzt, 2. der Sachbearbeiter, der den Renten- oder Ablehnungsbescheid vorbereitet, 3. der Entscheidungsbefugte, der die letzte Prüfung vornimmt und seine Unterschrift leistet. -------------------------------------------------------------- Aus der Sicht eines Antragstellers, der einen Ablehnungsbescheid erhält, ist natürlich der Bescheid falsch. Aber die Antragsteller, die einen Rentenbescheid erhalten, beschweren sich kaum.
W*lfgangam 29.11.2010 | 20:55
Hallo B' son, DAS vertiefen wir besser mal nicht, wie es dazu gekommen ist ;-) Masse und raus, Hauptsache weg damit ...der nächste Fall, der Zeitstempel Eingang/Ausgang läuft - das wäre höchst bedenklich, und gar 'schlimm', wenn ein DRV-Haus in der Rangliste nach hinten rutscht ... > RFn: Aber die Antragsteller, die einen Rentenbescheid erhalten, beschweren sich kaum. Ist das WIRKLICH ein Kriterium für Huschhusch? ...Wikileaks veröffentlich es demnächst ;-) - und dann ? ("Versicherte kotzen uns an in Ihrem Elend" - nein, alles nicht so gemeint ;-) Gruß w.
B´sonam 30.11.2010 | 08:16
Es geht hier nicht um einen Ablehnungsbescheid... Kurzes Beispiel ? Gerne : Mensch, anerkannt BU seit geraumer Zeit, bezieht teilweise EM wegen BU. Arbeitsmarktrente nicht möglich, da auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Stunden einsatzfähig. Soweit so gut, jetzt beantragt er die volle EM, welche relativ flott abgelehnt wird. Zitat Bescheid : " Sie erhalten weiterhin die teilweise Erwerbsminderungsrente, weil sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens 3 Stunden einsatzfähig sind. Ein Anspruch auf eine arbeitsmarktbedingte EM ist nicht gegeben, da laut Rückfrage bei der zuständigen AfA entsprechende Teilzeitarbeitsplätze vorhanden sind." (es fand übrigens nie eine Rückfrage bei der zuständigen AFA statt...) Auf Rückfrage bei der Sachbearbeitung bekam ich folgende Antwort : "Hmmm, jetzt wo ich die Akte durchblättere seh ich auch, dass da eine BU-Rente gezahlt wurde, das hab ich wohl übersehen. Aber ich bin hier eh nur zur Vertretung (was für ein gloreiches Argument...). Außerdem müßte ich das im Bescheid handschriftlich ändern, da die Maschine das nicht automatisch umsetzt (Hallo, sind wir noch im 19. Jahrhundert ?!?!?!)." Auf die Frage, ob denn "von Amts wegen" ein korrekter Bescheid nachgeschickt wird kam dies : "Da müßte ich ja den alten Bescheid aufheben... Da soll doch der Versicherte lieber "einfach" Widerspruch einlegen." Und die Krönung des ganzen : Genau den gleichen Mist hat die Sachbearbeitung im GLEICHEN Fall etwa vor einem halben Jahr schon rausgeschickt ............ Und ob jemand eine teilweise EM WEGEN BU, oder eine teilweise EM (wegen nurmehr 3-6 Stunden auf dem allg. Arbeitsmarkt) bekommt ist aus rechtlicher Sicht ein RIESENGROSSER Unterschied mit erheblichen Konsequenzen. (Ich hab dem Rentner übrigens empfohlen keinen Widerspuch gegen den Bescheid einzulegen, diesen rechtskräftig werden zu lassen und dann eine entsprechende Bescheinigung der AfA nachzureichen, dass keinerlei Teilzeitarbeitsplätze vorhanden sind. Sie wissen was dann passiert ?!?!?! ;o)
W*lfgangam 30.11.2010 | 21:46
Hallo B' son, ...ich komme aus dem verstehenden Grinsen nicht mehr raus ;-))) Trotzdem, ich habe positive wie negative Erfahrungen, was DRV-Sachbearbeiter leisten und sehe die ganz wenigen unerfreulichen noch als nur Ausrutscher. Das Einzelfälle einem die wenigen verbliebenen Harre sträuben, möchte ich nicht überbewerten (auch wenns dann so richtig schön in einem brodelt :-) Das Qualitätsmanagement wird sich weiter verbessern, schließlich steht Qualitätsarbeit für fast alle Deutschen auf dem Spiel, und das will die DRV sicher nicht verspielen, nur um kurze Laufzeiten ohne Sinn als oberste Maxime zu sehen und Hundert Jahre Vertrauen in den Medien zu opfern. ''Leaks' - nur eine Frage der Zeit, sie haben schon angefangen ;-) Gruß w.
B´sonam 01.12.2010 | 13:12
Hallo W*lfgang, da geb ich Ihnen Recht, erfreulicherweise sind das derzeit (noch) Ausnahmefälle, aber leider seh ich den Zug momentan ganz eindeutig in diese Richtung fahren... Sie haben ja ein paar Beiträge weiter oben schon erwähnt, was das nonplusultra ist : Statistik, als wie lange dauerts vom Antragseingang zur Bescheiderteilung. "Es sind noch Zeiten zu ermitteln ? Egal, dann schicken wir eben in 2 Wochen noch einen neuen Bescheid raus..."
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