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Experten-Antwort

kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 €

von angehender Teilrentner14.09.2018 | 11:19
95 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, im November 2019 vollende ich mein 63. Lj. und beabsichtige, ab 01.12.2019 Altersrente für langjährig Versicherte zu beziehen. Mein Arbeitsverhältnis bleibt im Jahr 2019 beim selben Arbeitgeber bestehen, der monatliche Verdienst wird ab 01.12. jedoch nur noch konstant monatlich 500€ betragen. Meine Frage: Wie sieht das mit der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze im Jahr des Rentenbeginns aus? Wird der Verdienst des gesamten Jahres 2019 mit herangezogen oder nur der Verdienst, der im Monat Dezember erzielt werden wird, berücksichtigt? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo

angehender Teilrentner,

der Antwort von senf-dazu möchte ich mich anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 14.09.2018 | 11:27
Hallo angehender Teilrentner! Eine Forensuche zum Thema hätte auch geholfen, da diese Thematik fast wöchentlich auftaucht. Da Sie erst im Dez in Rente gehen, wird auch nur der Dez für den Hinzuverdienst berechnet. Trotzdem gilt die jährliche Hinzuverdienstgrenze. Sollten Sie also im Dez über 6300 Euro verdienen, wird die Rente etwas gekürzt werden. Ab Jan gilt dann wieder die jährliche Grenze von 6300, die Sie mit 12*500 nicht überschreiten werden (Achtung: Sonderzahlungen?).
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