Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu deren Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird die Rnete aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird (§ 99 SGB VI).
Anträge können durch den Berechtigten, seinen gesetzlichen Vertreter oder auch einen Bevollmächtigten gestellt werden.
Eine rechtswirksame rückwirkende Antragstellung durch die ARGE beim Bezug von ALG II ist nach den bestehen gesetzlichen Regelungen nicht möglich.