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kann bei ALGII Rente von amtswegen rückwirkend beantragt werden?

von Josef25.01.2008 | 05:16
1448 Ansichten
5 Antworten
Beziehe ALG II. Gestern war ich bei der Rentenberatung. hier habe ich erfahren, dass ich eigentlich seit Sept.2006 Anspruch auf vorgezogene Altersrente hätte. Grund: am 1.1.2004 erwerbslos, im April 1946 geboren. Da die mtl. Rente ca 550 über ALG II liegt werde ich vorzeitige Altersrente beantragen. Dazu jetzt meine Frage: kann von "amtswegen" (ARGE) die Altersrente rückwirkend z. B. ab Sept. 2006, beantragt werden?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.01.2008 | 09:51

Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu deren Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird die Rnete aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird (§ 99 SGB VI).

Anträge können durch den Berechtigten, seinen gesetzlichen Vertreter oder auch einen Bevollmächtigten gestellt werden.

Eine rechtswirksame rückwirkende Antragstellung durch die ARGE beim Bezug von ALG II ist nach den bestehen gesetzlichen Regelungen nicht möglich.

4 Antworten

Karl-Heinzam 25.01.2008 | 06:59
Nein, es gelten die Antragsfristen § 99 SGB VI. D.h. wenn Sie die Voraussetzungen bereits seit längerer Zeit erfüllen gilt der Antragsmonat als Rentenbeginn. Sie sollten daher, zumindest erstmal formlos, die Rente noch im Januar beantragen. Die Vordrucke können Sie dann in Ruhe ausfüllen bzw. ausfüllen lassen und nachreichen.
Kleksam 25.01.2008 | 07:43
Lieber Josef, ja der §99 SGB VI ist hier maßgebend. Jedoch haben Sie (soweit noch ein Abschlag in Ihrer Altersrente vorhanden ist) ein sog. Dispositionsrecht. D.h. Sie können im Januar den Rentenantrag stellen und die DRV kann für max. drei Monate rückwirkend Ihren Rentenbeginn möglich machen. (einschließlich Januar'08= Monat der Antragstellung) bedeutet das die Rente frühestens im November 2007 beginnen kann. Warum haben Sie das nicht gleich in der Beratung abgeklärt? Vergessen? Dieses Dispositionsrecht kann aber nur wirken, soweit noch Abschläge zu berücksichtigen sind. Sollten Sie z.B. mind.50 % Schwerbehindert und dieses bereits am 16.11.2000 gewesen sein und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, dann wäre ja der Bezug einer ungeminderten Altersrente ab frühestens dem 60Lj. möglich. Somit kein Dispositionsrecht. Rentebeginn hier also Monat der Antragstellung! StellenSie am Besten schnell Ihren Antrag, dann gibts auch ganz schnell Rente... Alles Gute wünscht der Kleks
zeckeam 25.01.2008 | 18:19
Die ebenfalls beschlossene Nachfolgebestimmung zur 58er-Regelung legt fest, dass ALG-II-Beziehern bis zum 63. Lebensjahr keine Frühverrentung mit Abschlägen zugemutet werden kann. Die 58er-Regelung hatte es älteren Arbeitslosen bis Ende 2007 ermöglicht, bis zum Renteneintritt ALG II zu beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen Der Bundesrat muß noch zustimmen
KSCam 25.01.2008 | 21:35
lieber Zecke, was hat Ihr äußerst interessanter Beitrag nun mit der Frage von Josef zu tun? - bei dem geht es doch gar nicht darum, ob das Hartzamt ihn zur Rente zwingen kann. Er will doch freiwillig so früh wie möglich in Rente, weil die Rente deutlich höher ist als das ALG 2! Ein bedeutsamer Zeitgenosse hat mal formuliert: wer lesen kann, ist deutlich im Vorteil.
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