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Experten-Antwort

Kann das Arbeitsamt zur EU-Rente zwingen?

von silence27.12.2012 | 23:16
6351 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann erkrankte an einem seltenen Non-Hodgkin T-Zell-Lymphom, dass nur mit Hochdosis-Chemo und allogener SZT bekämpft werden konnte. Nach Bezug von 36 Woche Krankengeld wurde er von der Krankenkasse zur Reha gedrängt. Die Reha wurde von der DRV wg. seines Gesundheitszustandes abgelehnt und in eine 10-Monatige EU-Rente umgewandelt. Die Rente wurde dann nochmal für 18 Monate verlängert und lief dann aus mit der Begründung mein Mann sei arbeitsfähig, was wir eigentlich auch so sehen. Obwohl im Ablehnungsbescheid vermerkt ist, dass mein Mann den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Sein einziges Problem ist, dass er durch die allogene SZT eine Immunabwehr- schwäche hat, die wahrscheinlich ein Leben lang bleibt. Leider hat er einen Beruf mit viel Publikumsverkehr (öffentlicher Nahverkehr), den er wg. der Immunabwehr nicht mehr ausüben kann. Lt. Arbeitvertrag steht ihm bei einem gesundheitlichen Problem ein anderer Arbeitsplatz zu, soweit verfügbar. Nun hat der Arbeitgeber es abgelehnt, meinen Mann zu beschäftigen weil angeblich kein Arbeitplatz zur Verfügung steht. Der Arbeitgeber betrachtet das Arbeitsverhältnis jetzt als ruhend, zahlt kein Gehalt und verzichtet auf sein Weisungsrecht als Arbeitgeber, damit mein Mann sich beim Arbeitsamt melden kann. Der Arbeitgeber ist der Meinung, mein Mann solle sich beim Arbeitsamt melden oder erneut Rente beantragen. Mein Mann will aber auf jeden Fall arbeiten. Leider wird er auf dem freien Arbeitsmarkt keine Chance haben. Anwalt ist zwar eingeschaltet, sieht aber auch nur noch geringe Chancen, sich gegen den Arbeitgber durchzusetzen. Mein Mann ist 48 Jahre alt, hat 80 % Schwerbehinderung aufgrund der Erkrankung. Kann ihn das Arbeitsamt zwingen, wieder einen Antrag auf EU-Rente zu stellen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silence,

wenn Ihr Mann leistungsgemindert ist, kann die Agentur für Arbeit ihn auffordern, einen Reha-Antrag oder einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Kommt Ihr Mann dieser Aufforderung nicht nach, kann die Agentur die Zahlung von Arbeitslosengeld einstellen.

Hat eine Reha-Maßnahme oder eine Maßnahme zur Teilhabe keine Erfolgsaussichten, gilt der Antrag als Rentenantrag. War eine Reha-Maßnahme oder eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolglos, gilt der Antrag ebenfalls als Rentenantrag. Insofern fordert die Agentur für Arbeit Ihren Mann – indirekt – mit dem Reha-Antrag bzw. dem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe auch zur Rentenantragstellung auf.

Allerdings trifft die Feststellung, ob Erwerbsminderung vorliegt, immer der Rentenversicherungsträger.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silence,

auch ein 48-jähriger hat noch Chancen auf Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen. Daneben ist es aber auch möglich, dass die Agentur für Arbeit Ihren Mann in eine sogenannte "Verweisungstätigkeit" vermittelt, die dem Leistungsvermögen Ihres Mannes entspricht und für die er keine Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen benötigt. Genaue Auskunft kann Ihnen der Berater bei der Agentur für Arbeit geben.

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9 Antworten

silenceam 28.12.2012 | 09:50
Ja, vielen Dank. Das ist uns auch klar gewesen. Wie oben bereits erwähnt, kommt mein Mann ja auch der EU-Rente, die nicht verlängert wurde, weil er generell als arbeitsfähig eingestuft wurde, obwohl die DRV eingeräumt hat, dass er seinen Beruf (aus gesundheitlichen Gründen) nicht ausüben kann. Wenn das Arbeitsamt das jetzt genauso sieht, was dann? Eine Reha kann den gesundheitlichen Zustand meines Mannes nicht verbessern. Seine gesundheitlichen Beschwerden sind direkte Folge der Stammzelltransplantation. Nicht einmal die Ärzte können sagen, ob hier jemals eine Besserung eintreten wird. Aber gerade diese gesundheitlichen Probleme machen es ja so schwierig, wieder in Arbeit zu kommen. Was macht man in solchem Fall, hat ein 48-jähriger noch eine Chance auf Weiter- bildungs- oder Umschulungsmaßnahmen?
stuosiam 28.12.2012 | 13:17
Hallo Silence, Widerspruch gegen Ablehnung der Verlängerung erheben. Tolle Expertenantwort, ja na klar hat ein 49 Jähriger alle Chancen in unserem System, auch Arbeit wird im zugewiesen aber bitte zu welchen Konditionen??????? Am besten schön weiter träumen
Bertaam 28.12.2012 | 16:13
Werter Stuosi, kann man einen Widerspruch einlegen, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist? Und ist es sinnvoll, einfach mal so einen Widerspruch einzulegen - oder sollte man ihn vielleicht auch begründen können? Was passiert wohl mit einem unbegründeten Widerspruch? Ich glaube, Du gibst anderen Leuten Ratschläge, ohne vorher nachzudenken! Wer so viel Stuss verzapft, sollte sich lieber Stussi statt Stuosi nennen...
silenceam 29.12.2012 | 13:30
Vielen Dank für eure Antworten. an stuosi: Wie ich schon erwähnte stand im Ablehnungsbescheid der DRV, dass mein Mann zwar seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, dass das aber kein Grund für eine Rente sei, weil er grundsätzlich wohl arbeitsfähig sei. Insofern machte - laut unsererm Anwalt - ein Widerspruch keinen Sinn und hätte die Angelegenheit nur unnötig verzögert. Da mein Mann eigentlich einen Arbeitsvertrag hat, der ihm Beschäftigung garantiert wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann glaubten wir zu dem Zeitpunkt noch, dass sein Arbeitgeber ihn anderweitig einsetzen wird. Das verweigern die aber jetzt und haben das Arbeitsverhältnis als ruhend (ohne Bezüge eingestuft - nicht gekündigt). Deshalb muss mein Mann jetzt zum Arbeitsamt und Leistungen beantragen. Da er sonst keine Qualifikationen hat, fürchten wir, dass er in seinem Alter absolut nicht vermittelbar sein wird. Deshalb meine Frage nach Weiterbildung-/Umschulung. Bin für alle Anregungen und Tipps dankbar. an Experte: Den Hinweis auf Beratungsstellen der DRV in unserer Nähe finde ich "Klasse". Bei unsererer zuständigen DRV sind absolut keine Termine zu vergeben - mind. nicht für die nächsten 3 Monate. Sehr hilfreich für Leute, die soviel Zeit nicht haben.
stuosiam 29.12.2012 | 15:02
wete berta, ja man kann einen überprüfungsantrag nach SGB § 44" zurücksetzung in den vorherigen stand" beantragen wenn widerspruchsfrist verstrichen ist!!!! ist wohl besser wenn du dich erst mal sachkundig machen würdest:-) ist ja heute üblich mit fachidioten zu tun zu haben. Gruß stussi :-))))
zeldaam 29.12.2012 | 18:18
Hallo „stuosi“, „stussi“ oder wie auch immer, bevor Sie hier anderen empfehlen „sich erst mal sachkundig zu machen“, dürfen Sie das natürlich auch tun. Was Sie mit einer „ zurücksetzung in den vorherigen stand“ meinen, hat mit einen Überprüfungsantrag wenig zu tun. Man kann zwar einen Überprüfungsantrag im Sinne des § 44 SGB X stellen, auch wenn bereits die Widerspruchsfristen bereits abgelaufen sind. Jetzt aber rein praktisch gesehen: Auch dieser Überprüfungsantrag sollte begründbar sein, denn sonst hat er genauso viel Sinn wie ein unbegründeter Widerspruch. Rein formale Rechte wie Widerspruch und Überprüfungsantrag sind nur dann was Feines, wenn sie auch einen praktischen Nutzen haben.... Eine „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ im Sinne des § 27 SGB X bzw. § 67 SGG hat etwas mit verstrichenen Fristen zu tun. Also besser mit einem „Fachidioten“ zu tun haben, als mit jemanden, der glaubt, ein „gesichertes“ (Halb-)Wissen zu besitzen, gelle ? ;-) MfG zelda
stuosiam 29.12.2012 | 22:16
besser halbwissen, als gar kein wissen gelle :-))) ist schon klar dass ohne begründung bzw. ohne neue befunde dies keinen sinn macht aber dass setze ich wohl vorraus wenn man diesen weg geht. okay trotzdem danke für die belehrungen lerne gerne etwas dazu.
gästinam 31.12.2012 | 11:57
Hallo silence, ich habe tagtäglich berufsbedingt mit stammzelltransplantierten Menschen zu tun. Wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, aber die Leistungsfähigkeit ausreicht eine andere Tätigkeit auszuüben, so sollte ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden. Sicher ist es auch heute noch nicht einfach auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen zu können, insbesondere wenn der bisherige AG nicht (mehr) mitspielt, aber grundsätzlich besteht die Chance und die sollte auch ergriffen werden. Es kommt sicherlich auch auf die Ausbildung und die bisher ausgeübten Tätigkeiten an, was an Möglichkeiten dann offen steht. Oftmals reicht eine Quali aus um in eine andere Tätigkeit zu wechseln, die geeignet ist. Diese Möglichkeit besteht sogar bei Patienten die noch immunsuprimiert sind, wenn der Arbeitsplatz inkl. Arbeitsumgebung stimmt. Die Schwerbehinderung trifft im übrigen keine Aussage zur bestehenden Leistungsfähikgeit. Beim Scheitern der Reha-Massnahmen besteht dann wieder ein Argument für die EM-Rente.
silenceam 31.12.2012 | 15:42
an gästin: Vielen Dank für die Info. Beim Mann ist knapp 4 Jahr nach allogener SZT immer noch immunsuppressiert. Zur Zeit sieht es nicht so aus als ob sich das bald ändern könnte. Ursprünglich hat er mal Kfz-Lackierer gelernt aber den Beruf seit 23 Jahren nicht mehr ausgeübt. Dann war er 20 Jahre lang Busfahrer im öffentlichen Personennahverkehr, aber das kommt jetzt nicht mehr in Frage wg. des Publikumsverkehrs. Lt. Arbeitsvertrag hat er Anspruch auf eine andere Tätigkeit wenn die Fahrtätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden kann. Leider weigert sich der Arbeitgeber. Weitere nennenswerte berufliche Qualifikationen hat mein Mann leider nicht. Es ist eben großes Pech, dass er zwei Berufe hat, die nach so einer Krankheit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden können. Wir können nur hoffen, dass das Arbeitamt oder die DRV einer Weiterbildung zustimmen.
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