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Experten-Antwort

Kann das sein?

von Ungläubig22.05.2017 | 10:56
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8 Antworten

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Mein Onkel hat noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht. Er bezieht eine Verletztenrente aus einem JAV von 24000 € und einem MdE-Grad von 60 % und eine vorzeitige Altersrente in Höhe von eigentlich 1350 €. Die wird aber nur mit 926 € ausgezahlt, weil die 1350 € aus der Rentenversicherung und 474 € aus der Unfallversicherung (= 800 € abzgl. Freibetrag von 326 €) zusammen 70 % des JAV zu einem Zwölftel (= 1400 €) überschreiten. Letztlich erhält er von der Unfallversicherung 800 € und von der Rentenversicherung (nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen vom verbleibenden Betrag aus der Rentenversicherung) 832 €, zusammen also 1632 € ausgezahlt. Nun hat ihm eine nette junge Dame aus der Beratungsstelle der DRV gesagt, dass er problemlos noch Monat für Monat 1585 € hinzuverdienen könne. Er hätte dann immer noch die 1632 € aus der Renten- und Unfallversicherung plus Hinzuverdienst. Kann das wirklich richtig sein, dass sich ein solch hoher Hinzuverdienst nicht auswirkt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ungläubig,

die Berechnung dürfte für die Berechnung nach dem ab 01.07.2017 geltenden Recht so passen (allerdings kann anhand der Angaben der Hinzuverdienstdeckel nicht geprüft werden, und natürlich handelt es sich hier nicht um eine verbindliche Auskunft).

Die Möglichkeit des Hinzuverdienstes mit gleichbleibendem Betrag aus RV+UV ergibt sich daraus, dass in die Ruhensberechnung nach § 93 SGB VI (=Anrechnung der UV-Rente) der Teilrentenbetrag aus der Altersrente eingeht und eine Anrechnung nur dann erfolgt, wenn die beiden Beträge aus RV (Teilrente) und UV (nach Abzug des Grundfreibetrags) den Grenzbetrag überschreiten. Wenn also der Betrag der Altersteilrente von vornherein nur so hoch ist, wie der Endbetrag nach Anrechnung der Vollrente wäre (mit Ihren Zahlen also 926), dann ergibt sich kein Ruhensbetrag, weil 926 und 474 den Grenzbetrag von 1400 nicht übersteigen.

Und genau diese 926 Euro wären das rechnerische Ergebnis, wenn für ein Jahr monatlich 1585 Euro zu einer Altersrente mit 1350 Euro hinzuverdient werden:

12x 1.585 = 19.020 - 6300 = 12.720, davon 1/12 = 1.060, davon 40% = 424 = anzurechnender Hinzuverdienst

=> 1350 - 424 = 926

Auch nach bisherigen Recht wäre natürlich schon ein relativ hoher Hinzuverdienst möglich, da auch bisher nur die Teilrente in die Ruhensberechnung eingehen würde. Allerdings ließe es sich nicht so schön berechnen bzw. optimieren, wegen der individuellen Hinzuverdienstgrenzen und der festgelegten Teilrenten-"Sprünge" von 1/3, 1/2 und 3/4.

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7 Antworten

Herr Benzinam 22.05.2017 | 11:02
Ja, das kann sein. Weil die Anrechnung der Verletztenrente (Unfallrente) von der Berufsgenossenschaft nach § 93 SGB VI erfolgt und die Anrechnung des Entgeltes bei der Erwerbsminderungsrente nach § 96a SGB VI erfolgt. Die Hinzuverdienstgrenzen richten sich hierbei nach dem Verdienst in letzten drei Jahren vor Rentenbeginn (jetziger Stand) Ab dem 01.07.2017 wird das im Rahmen vom Flexi-Rentengesetz nochmal ein bisschen anders aussehen.
Manuelam 22.05.2017 | 11:11
Also eine unbegrenzter Hinzuverdienst ist erst ab der Regelaltersgrenze möglich, unabhängig davon ob die Rente schon vorher bezogen wurde oder erst ab diesem Zeitpunkt. Davor gelten zur Zeit 450 € mtl. bzw. ab 01.07. 6300 € jährlich. Allerdings gilt auch, wenn Ihr Onkel Hinzuverdienst hat muss die Rente erst um die Hinzuverdienstregelungen gekürzt werden bevor die Anrechnung wegen dem Grenzbetrage der Verletztenrente geprüft wird. Nach meiner Rechnung sind die Angaben so korrekt. Inwiefern Hinzuverdienst bei der der Altersrente angerechnet wird kann ich hier leider nicht beurteilen.
Tillmannam 22.05.2017 | 11:36
Respekt vor der Dame aus der Beratungsstelle, die schon mit neuen Freibeträgen der UV rechnet! Der Alterserhöhungsbetrag und der Silikose Freibetrag wurden dann auch gleich besprochen. Und das Ganze noch in Kombination mit der Flexirentenregelung! In welcher Region Deutschlands finden denn solche Beratungen statt?
Ungläubigam 22.05.2017 | 20:49
Zitat von Tillmann anzeigenausblenden
Ja, nach den Antworten des Experten und der anderen zu urteilen, glaube ich auch, dass sie sehr gut bescheid wußte. Aber von Freibeträgen wegen Alters und Silikose erzählte mir mein Onkel, der übrigens in einer Freien und Hansestadt wohnt, nichts. Gilt es da noch mehr zu beachten?
Pius Tillmannam 23.05.2017 | 08:47
Respekt vor der Dame aus der Beratungsstelle, die schon mit neuen Freibeträgen der UV rechnet! Der Alterserhöhungsbetrag und der Silikose Freibetrag wurden dann auch gleich besprochen. Und das Ganze noch in Kombination mit der Flexirentenregelung! In welcher Region Deutschlands finden denn solche Beratungen statt?
Ja, nach den Antworten des Experten und der anderen zu urteilen, glaube ich auch, dass sie sehr gut bescheid wußte. Aber von Freibeträgen wegen Alters und Silikose erzählte mir mein Onkel, der übrigens in einer Freien und Hansestadt wohnt, nichts. Gilt es da noch mehr zu beachten?
Alterserhöhungsfreibetrag und/oder Silikose-Freibetrag ergeben neue Werte und neues Glück mit anderen Zahlen Möglicherweise (monatlich) diese, jeweils auf 12 Monate jährlichen Hinzuverdienst bezogen: Jetziger möglicher Hinzuverdienst: 1632€ Mit Altersrentenerhöhungsbetrag ab dem 65. Lebensjahr: nur noch 1515€ Nur Silikose-Freibetrag: 810€ Mit Silikose-Freibetrag und Alterserhöhungsfreibetrag ab dem 65. Lebensjahr: 740€ Könnte der Onkel gemeinsam mit der Tante eventuell in der A+B Stelle seines Vertrauens in Erfahrung bringen, sofern das Orakel stimmt.
Jonnyam 23.05.2017 | 19:19
Zitat von Pius Tillmann anzeigenausblenden
Ja, nach den Antworten des Experten und der anderen zu urteilen, glaube ich auch, dass sie sehr gut bescheid wußte. Aber von Freibeträgen wegen Alters und Silikose erzählte mir mein Onkel, der übrigens in einer Freien und Hansestadt wohnt, nichts. Gilt es da noch mehr zu beachten?
Alterserhöhungsfreibetrag und/oder Silikose-Freibetrag ergeben neue Werte und neues Glück mit anderen Zahlen Möglicherweise (monatlich) diese, jeweils auf 12 Monate jährlichen Hinzuverdienst bezogen: Jetziger möglicher Hinzuverdienst: 1632€ Mit Altersrentenerhöhungsbetrag ab dem 65. Lebensjahr: nur noch 1515€ Nur Silikose-Freibetrag: 810€ Mit Silikose-Freibetrag und Alterserhöhungsfreibetrag ab dem 65. Lebensjahr: 740€ Könnte der Onkel gemeinsam mit der Tante eventuell in der A+B Stelle seines Vertrauens in Erfahrung bringen, sofern das Orakel stimmt.
@Pius Tillmann, Sie scheinen der Spezi für Fragen zu §§ 93 und 34 zu sein. Könnten Sie mir erläutern, wie in dem Fall bei höchstmöglichem Hinzuverdienst ohne Auswirkungen auf den Gesamtbetrag aus GRV und GUV die nicht in Anspruch genommenen pEP sich unter Berücksichtigung des § 77 auswirken? Ich glaube, damit ist selbst die Dame in der A+B-Stelle überfordert. Vielen Dank im Voraus Jonny
Fastrentneram 23.05.2017 | 20:17
Na Jonny! Wieder eine zwangsneurotische Rentenfrage gefunden? Ganz dicht können Sie wirklich nicht sein!
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