Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kann DRV zum Rentenantragf zwigen

von PapaOtto31.01.2014 | 19:20
1856 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Auf Drängen meines Orthopäden war ich im September zur Reha. Vorher war ich bereits 2 Wochen krank geschrieben. In der Reha wurde festgestellt, dass teilweise erwerbsgemindert wäre. Ich wurde arbeitsunfähig entlassen und bin seither weiter krankgeschrieben.Von der Rentenversicherung bekam ich schon den Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente zugeschickt. Ich möchte den Antrag aber keinesfalls jetzt stellen, sondern, wenn erst nach dem 1. Juli wegen der geplanten Rentenerhöhung. Außerdem haben sich meine Beschwerden verschlechtert, sodass ich evtl gezwungen sein werde, die volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Mit der Krankenkasse habe ich bereits telefoniert. Wahrscheinlich werde ich von dieser Seite nicht gezwungen einen Rentenantrag zu stellen. Muß ich den Rentenantrag jetzt stellen, weil die DRV ihn mir zuschickte? Im Antrag steht das Datum der Reha als Antragsdatum. Es ist doch meine freie Entscheidung den Antrag nicht zu stellen, solange die KK keinen Druck macht, oder? Kann ich nicht einfach nach dem 1. Juli einen neuen Antrag stellen, sodass das Antragsdatum nach dem 1. Juli liegt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag PapaOtto,

so wie Sie den Sachverhalt schildern, handelt es sich bei dem zugeschickten Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung um ein Angebot der Rentenversicherung, rückwirkend Ihren Antrag auf Rehabilitationsleistungen als Antrag auf Rente wegen Erwerbminderung anzusehen. Über dieses Angebot können Sie bis dahin frei entscheiden, haben also ein sogenanntes „Dispositionsrecht“. Beziehen Sie allerdings aktuell eine Sozialleistung, z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc., kann Ihr Dispositionsrecht durch den zuständigen Leistungsträger (Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter, etc.) eingeschränkt werden. Das bedeutet für Sie konkret: Bevor Sie dieses Angebot der Rentenversicherung ablehnen, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären, inwieweit Ihr Dispositionsrecht von dort eingeschränkt wurde/wird.

Sollten Sie das Angebot der Rentenversicherung jetzt ablehnen und später, also nach dem 01.07.2014, von sich aus einen neuen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen, kann der Leistungsfall der Erwerbsminderung unter Umständen trotzdem rückwirkend in der Vergangenheit festgestellt werden. Denn die Entscheidung über den Eintritt der Erwerbsminderung als Leistungsfall hängt nicht zwangläufig vom Termin der Antragsstellung ab.

Deshalb sollten Sie vor einer Entscheidung in einem persönlichen Beratungsgespräch in der für nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung

die individuellen Fakten und Möglichkeiten klären. Die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie unter:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_96BE8C9E5E6F6D3E17017070EA53278F.cae01/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

007am 31.01.2014 | 19:40
Entscheidend ist das Datum,an dem die Erwerbsminderung festgestellt wurde. Auch wenn sie bis zum 01.07.warten fallen sie unter die alte Regelung.
Bertam 31.01.2014 | 19:50
Spätestens das Datum zum Antrag auf Reha wird als Eintritt der EM gedeutet. Das heisst egal wenn sie den Antrag stellen wird man sie auf dieses Datum rückdatieren!
Sozialröchler?am 31.01.2014 | 20:06
Wenn Ihr Dispositionsrecht nicht durch einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger bereits eingeschränkt worden ist (Krankenkasse, Agentur für Arbeit) können Sie der Deutschen Rentenversicherung mitteilen, dass Sie von Ihrem Dispositionsrecht Gebrauch machen wollen und der Reha-Antrag nicht als Rentenantrag gelten soll. Das ist allemal zu empfehlen, wenn die vorrangig gewährte Lohnersatzleistung (Krankengeld oder Arbeitslosengeld) höher als die Rente ist. Den Leistungsfall der Erwerbsminderung verändern Sie dadurch aber nicht. Lediglich der Rentenbeginn wäre dann eventuell später. Wenn Sie zwischenzeitlich aber wieder längere Zeit arbeiten, könnte möglicherweise ein späterer Leistungsfall festgestellt werden, wenn Sie nicht auf Kosten der Restgesundheit und/oder unter arbeitsmarktunüblichen Bedingungen gearbeitet haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026