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Experten-Antwort

Kann ein Rentner einen Minijob und eine Dolmetschertätigkeit ausüben?

von Kali05.12.2021 | 18:00
282 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Spezialisten, Ich bin ab dem Januar 2022 Vollrentner und bei KVdR krankenversichert, war bis vor zwei Jahren als Arbeitnehmer tätig und bin seit zwei Jahren Frührentner. Ich habe zur Zeit einen Minijob. Meine Frage ist, ob ich zusätzlich eine freiberufliche Nebentätigkeit ausüben darf als Dolmetscher für meine Landsleute. Der Zeitaufwand wäre zwei oder fünf Stunden in der Woche, wenn es gut läuft oder gar keine über Monate, wenn schlecht. Ich muss jetzt entscheiden zwischen dem Minijob und dem Freiberuf, wenn es beides nicht geht. Vielen Dank für den Rat,

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Kali !

Wie die Vorredner schon ausgeführt haben, gelten für Sie ab 01.01.2022 keine Hinzuverdienstregelungen mehr.

Wie sich eine mögliche Selbstständigkeit auf Ihre KVdR auswirkt, kann Ihnen Ihre Krankenkasse darlegen. Sollte diese Prüfung dazu führen, dass Sie sich für die Dauer der Selbstständigkeit freiwillig in der KVdR versichern müssen, kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen zahlen.

Sobald Sie sich freiwillig krankenversichernversichern müssen, sollten Sie bei einer Beratungsstelle oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de >> Online-Dienste einen Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung stellen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

KSCam 05.12.2021 | 20:18
Was verstehen Sie unter dem Begriff Frührentner? Meine Sie eine Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente? Ist vom Zuverdienst ein gewaltiger Unterschiued! Als EM Rentner dürfen Sie nur 6300 € pro Jahr zuverdienen und sollten täglich unter 3 Stunden arbeiten. Als Altersrentner im Jahr 2021 und 2022 jeweils bis zu 46060 €. Da spielt die Arbeitszeit keine Rolle. Sie sehen, wir brauchen ein paar mehr Informationen von Ihnen wenn Sie eine brauchbare Antwort erwarten.
KSC Ergänzungam 05.12.2021 | 20:19
Und ob Sie als Selbständiger noch in der KVdR sein können sagt Ihnen Ihre Krankenkasse.
W°lfgangam 05.12.2021 | 22:20
Hallo Kali, nach Erreichen der Regelaltersgrenze/mit Beginn der Regelaltersrente ab 01.01.2022 dürfen Sie unbegrenzt neben der Altersgrenze hinzuverdienen - eine Anrechnung auf die Altersrente erfolgt nicht mehr. Ob Sie Ihre beabsichtigte Beschäftigung als 'Minijob' beginnen (da ist dann ein Arbeitgeber im Hintergrund!) oder als unabhängige selbständige Tätigkeit, interessiert die DRV nicht. Inhaltlich Ihrer Beschäftigung/Tätigkeit hängt es eher davon ab, welchem 'Rechtskreis' Ihre Beschäftigung/Tätigkeit zuzuordnen ist - SIE müssen sich darüber im Klaren sein, ob Sie 'angestellt' arbeiten, oder auf eigene Kosten/selbständig ...fragen Sie einfach mal Ihren Steuerberater, wie der das sieht. Und dann auch Ihre Krankenkasse, was eine selbständige Tätigkeit/Einkünfte daraus, neben dem Rentenbezug bedeuten könnte. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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