Ich bin der Meinung, eine Kur/Gesundheitsmaßnahme sollte als Anrechnungszeit anerkannt werden. Die andere Kur, wo sie in den 90ern war und während der sie ein Arbeitsverhältnis hatte, war ja auch anerkannt als Ersatzzeit.
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Und genau dies ist der Unterschied! bei der Maßnahme in den 90ern wurde ein bestehendes Arbeitsverhältnis unterbrochen, bei der Mutter-Kind-Kur im Jahr 2003 (Juni/Juli) nicht.
Sie können doch nicht die Allgemeinheit dafür verantwortlich machen, dass Ihre Mutter sich seinerzeit entschieden hatte (nach Ende der Erziehungszeit im Februar 2003) mit dem weiterhin quakenden Gör zu hause zu bleiben, ohne in irgendeiner Form Beiträge zur Rentenversicherung zu bezahlen.
Sie hätte sich, auch mit Kind, eine Teilzeitarbeitstelle suchen oder zumindest sich arbeitsuchend melden können.
Hat sie aber nicht.
Wie Sie auch schrieben, haben Sie die Unterlagen ja nun noch nachträglich bei der zuständigen Rentenversicherung eingereicht.
Hätte Ihre Mutter auch gleich machen können....
Hat sie aber nicht.
Also warten Sie doch besser einfach ab, was Ihnen dann von dieser Stelle aufgrund konkret nachträglich vorgelegter Dokumente evtl. anders oder eben doch nicht anders geantwortet wird, anstatt hier mit Teilauszügen des Versicherungsverlaufes Ihrer Mutter weiter zu spekulieren.
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Bei dem Beratungsgeespräch wurde gesagt, dass mit den entsprechenden Unterlagen nichts anzufangen wäre. ja, das Problem scheint zu sein, dass sie sich leider erst nach dieser Kur arbeitslos gemeldet hatte. Also die Kur lag gerade zwischen dem Ablauf der Kindererziehungszeit und des nachfolgenden ALG-Bezugs.