Ja, da hat Sie der " sehr sensible Mitarbeiter der Kasse " aber ganz schön reingelegt... Von wegen der Rehaantrag wäre nur " Pro-Forma " . So ein Blödsinn. So etwas gibt es nicht! Ein Rehanantrag wird immer geprüft und dann entweder genehmigt oder nicht.
In Regelfall ist es so :
Wenn Sie die Krankenkasse seinerzeit zur Rehaantragstellung aufgefordert hat ( nach § 51 SGB V) , ist ihr sog. Dispositionsrecht eingeschränkt und dann sind Sie nicht mehr Herr des Verfahrens. Das ist dann die Krankenkasse. Sie können dann den Rehaaantrag NICHT mehr selbst zurückziehen, sondern müssten sich das von ihrer Kasse vorher genmehmigen lassen. Tun Sie dies nicht wird die Krankengeldzahlung eingestellt ! Da die Kasse Sie aber mit der Rehanantragstellung und einer dann womöglich in der Reha festgestellten Erwerbsminderung schnellstmöglich aus der Krankengeldzahlung haben will ( das ist der einzige Sinn der ganzen " Übung " ) , werden Sie diese Zustimmung mit Sicherheit von ihrer Kasse nicht bekommen. Eine Rehaabsage während eines laufenden Krankengeldbezuges sollte man also tunlichst verneiden !
Zu ihrem Fall :
Ob Sie sich aktuell " gut " fühlen und/oder die Reha nicht " gewollt " haben spielt in dem Zusammenhang keine Rolle. Sie haben den Rehanatrag ja selbst gestellt , unterschrieben und müssen die Konsequenzen dann auch daraus tragen.
Wenn Sie natürlich jetzt vorhaben in 2 Wochen eh wieder zu arbeiten , ist ja dann die Krankengeldzahlung sowieso beendet. Insofern werden Sie aufgrund der kurzen Zeitspanne jetzt bis zum Arbeitsbeginn wohl keine Einstellung der Krankengeldzahlung befürchten müssen. Sollten Sie natürlich nach kurzer Zeit ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen wieder abbrechen müssen, KÖNNTE es dann Probleme mit der erneuten Aufnahme der Krankengeldzahlung geben. Sie haben dann ja die Reha - die eventuell zu ihrer Gesundung beigetragen hätte - abgesagt.
Ich rate ihnen darum dringend mögliche Konsequenzen welche auch später noch entstehen könnten mit ihrer Kasse umgehend abzuklären. Am besten lassen Sie sich dann auch alles schriftlich von ihrer Kasse bestätigen. Nach Wochen und Monaten weiss womöglich niemand mehr davon was man ihnen seinerzeit am Telefon zugesagt hat...
Grundsätzlich aber können Sie eine erneute Reha dann später zu jeder Zeit neu beantragen.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0505…