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Experten-Antwort

Kann ich bewilligte Reha ablehnen? Welche Nachteile hat das für mich?

von dasriek11.02.2012 | 15:25
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Ich bin seit Mai 2011 an Brustkrebs erkrankt. Im September, während der Chemo, hat mich meine KK aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen. auf Rückfragen erklärte mir der sehr sensible Mitarbeiter, bei meiner Diagnose käme es halt oft vor, dass im Anschluss Erwerbsunfähigkeit bestünde, hier ginge es um die Wahrung der Rentenansprüche. Der Antrag erfolge somit nur der Form halber. Dies ist wohl ein gängiges Verfahren. Ich war mir zu diesem Zeitpunkt schon relativ sicher, keine AHB und so schnell auch keine Reha machen zu wollen, Gründe dafür sind eine andere Geschichte, die ich hier nicht erörtern möchte. Heute bekomme ich nun einen Bewilligungsbescheid im Eilverfahren für eine dreiwöchige onkologische stationäre Rehamaßnahme. Ich bin fast fertig mit der Bestrahlung, wenn überhaupt, stünde dann jetzt wohl die AHB an. Allerdings geht es mir gut, ich gehe bereits seit Oktober parallel zu Chemo und Bestrahlung 2 Tage wöchentlich arbeiten und plane in zwei Wochen wieder voll arbeiten zu gehen. Ich beabsichtige, jetzt Widerspruch gegen die "Bewilligung" der Reha einzulegen, die ich ja nie beantragen wollte. Welche Nachteile können mir entstehen? Was ist, wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt eine Reha beantragen möchte? Danke vielmals!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich den vorherigen Beiträgen inswoweit an, als dass ich Ihnen ebenso ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin Ihrer Krankenkasse empfehle, um mit dort abzuklären, welche Konsequenzen die Antragsrücknahme (innerhalb der Widerspruchsfrist möglich) haben würde.

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6 Antworten

Krämersam 11.02.2012 | 19:02
Ja, da hat Sie der " sehr sensible Mitarbeiter der Kasse " aber ganz schön reingelegt... Von wegen der Rehaantrag wäre nur " Pro-Forma " . So ein Blödsinn. So etwas gibt es nicht! Ein Rehanantrag wird immer geprüft und dann entweder genehmigt oder nicht. In Regelfall ist es so : Wenn Sie die Krankenkasse seinerzeit zur Rehaantragstellung aufgefordert hat ( nach § 51 SGB V) , ist ihr sog. Dispositionsrecht eingeschränkt und dann sind Sie nicht mehr Herr des Verfahrens. Das ist dann die Krankenkasse. Sie können dann den Rehaaantrag NICHT mehr selbst zurückziehen, sondern müssten sich das von ihrer Kasse vorher genmehmigen lassen. Tun Sie dies nicht wird die Krankengeldzahlung eingestellt ! Da die Kasse Sie aber mit der Rehanantragstellung und einer dann womöglich in der Reha festgestellten Erwerbsminderung schnellstmöglich aus der Krankengeldzahlung haben will ( das ist der einzige Sinn der ganzen " Übung " ) , werden Sie diese Zustimmung mit Sicherheit von ihrer Kasse nicht bekommen. Eine Rehaabsage während eines laufenden Krankengeldbezuges sollte man also tunlichst verneiden ! Zu ihrem Fall : Ob Sie sich aktuell " gut " fühlen und/oder die Reha nicht " gewollt " haben spielt in dem Zusammenhang keine Rolle. Sie haben den Rehanatrag ja selbst gestellt , unterschrieben und müssen die Konsequenzen dann auch daraus tragen. Wenn Sie natürlich jetzt vorhaben in 2 Wochen eh wieder zu arbeiten , ist ja dann die Krankengeldzahlung sowieso beendet. Insofern werden Sie aufgrund der kurzen Zeitspanne jetzt bis zum Arbeitsbeginn wohl keine Einstellung der Krankengeldzahlung befürchten müssen. Sollten Sie natürlich nach kurzer Zeit ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen wieder abbrechen müssen, KÖNNTE es dann Probleme mit der erneuten Aufnahme der Krankengeldzahlung geben. Sie haben dann ja die Reha - die eventuell zu ihrer Gesundung beigetragen hätte - abgesagt. Ich rate ihnen darum dringend mögliche Konsequenzen welche auch später noch entstehen könnten mit ihrer Kasse umgehend abzuklären. Am besten lassen Sie sich dann auch alles schriftlich von ihrer Kasse bestätigen. Nach Wochen und Monaten weiss womöglich niemand mehr davon was man ihnen seinerzeit am Telefon zugesagt hat... Grundsätzlich aber können Sie eine erneute Reha dann später zu jeder Zeit neu beantragen. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0505…
dasriekam 11.02.2012 | 20:20
Hallo Krämers, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Dass es in erster Linie um Kostensparen geht, ist mir schon klar, allerdings müsste ich da mit Arbeitsaufnahme natürlich erstmal auf der sicheren Seite sein. Kritisch wäre dann tatsächlich eine erneute Arbeitsunfähigkeit. Ich werde mal sehen, was die KK dazu sagt, und mir garantiert alles schriftlich bestätigen lassen - einmal blöd reicht. Es wäre schön, wenn man mich einfach in Ruhe gesund werden ließe. Sind doch nur noch zwei Wochen! Nochmals danke.
KSCam 11.02.2012 | 16:14
Ein Widerspruch gegen eine bewilligte Reha, weil man die "eigentlich nicht will" scheint mir der falsche Weg zu sein. Aus Rentensicht könnten Sie doch "einfach den Antrag zurückziehen und brauchen nicht Widerspruch erheben (warum kompliziert, wenn es einfach geht?). Das Problem ist doch die Krankenkasse. Mit denen müssen Sie klären, ob Sie den Antrag zurückziehen dürfen und welche Konsequenz das für Sie hat. Im schlimmsten Fall streicht die Kasse das Krankengeld, was aber kein Problem ist, wenn Ihre Einschätzung, dass Sie in 14 Tagen wieder voll arbeiten können, realistisch ist. Wenn Sie heute das Arbeiten einer Reha vorziehen, dürfte das später kein Hinderungsgrund sein, falls Sie irgendwann mal eine Reha neu beantragen.
Steeeam 12.02.2012 | 18:10
Ich würde empfehlen den Beginn der Reha erstmal , nach Einverständnis der Krankenkasse, zu verschieben. Denn wenn beim Arbeitsversuch (und was anders ist das in 14 Tagen nicht) doch nicht das herauskommt was sie wollen, dann geht das ganze wieder von vorne los. Wenn sie wieder arbeiten und nicht in Reha wollen, verlieren Sie dadurch auch nichts. Durch eine Verschiebung des Beginns (d.h. sie rufen bei der Klinik an und sagen dass Sie erst in 3 Monaten hin wollen) sichern sie sich jedoch eine Reha falls der Arbeitsversuch nicht klappt . Sie können in diesem Fall dann recht einfach doch eine Reha antreten.
dasriekam 14.02.2012 | 09:23
Hallo zusammen, einen herzlichen Dank allen, die sich mit meinem Problem auseindandergesetzt haben. Die KK hat mir inzwischen auch schriftlich bestätigt, dass ich die Reha nicht antreten muss, wenn ich wieder voll arbeite. In meinem Fall sind voll 4 Tage/Woche, seit Oktober arbeite ich bereits 2 Tage wöchentlich, infolge aufgelaufenen Resturlaubs werde ich bie Ende Juli nur 3 Tage/Woche arbeiten. Und ich darf den Reha-Antrag zurückziehen, das werde ich auch tun. Das mag für viele unverständlich sein, aber ich will in keinem Fall in Reha. Danke nochmals an alle, die Hinweise waren für mich sehr hilfreich.
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