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Experten-Antwort

Kann ich in die Altersrente für langjährig Versichterte anstatt der Schwerbehindertenrente wechseln?

von Torben06.01.2026 | 22:20
247 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit 2002 bekomme ich Erwerbsminderungsrente und pflege meine Frau mit Pflegegrad 4. Ich bin 66 und habe 35 Jahre voll. Mir wurde jetzt ausgerechnet , dass durch die Pflege die Rente doch noch viel!!! höher ist als meine Erwerbsminderungsrente und ich hätte schon längst wechseln sollen. Kann ich anstelle in die Schwerbehindertenrente auch in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen? Letztere kann ich drei Monate rückwirkend beantragen. Oder geht das wegen der Behinderung nicht. Regelaltersrente würde ich im März 2026 erreichen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.01.2026 | 09:51

Hallo Torben,

 

für den Beginn von abschlagsbehafteten Renten gilt eine Antragsfrist von drei Monaten. Durch ein ‚Verschieben’ dieser Voraussetzung kann als Rentenbeginn jeder Monatserste bestimmt werden, der zwischen dem Zeitpunkt der frühestmöglichen vorzeitigen Inanspruchnahme und der regulären (angehobenen) Altersgrenze liegt.

 

Für abschlagsfreie Renten gilt, dass eine Rente zum frühesten Zeitpunkt an geleistet werden kann, wenn der Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten gestellt wird. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.

 

Sollte die Pflegetätigkeit über ihre Regelaltersgrenze hinaus ausgeübt werden, kann eine Auszahlung der Altersrente ab Erreichen der Regelaltersrente als Teilrente (max. 99,99 %) infrage kommen.

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Ungewöhnlicham 06.01.2026 | 22:24
Wer hat Ihnen ausgerecxhnet, dass Ihre Altersrente "viel!!! höher" ist als meine Erwerbsminderungsrente? Denn das ist bei einer EM-Rente, die seit 2022 bezogen wird, sehr ungewöhnlich. Haben Sie das schriftlich von der Rentenversicherung?
KSCam 06.01.2026 | 22:45
Ar langjährig geht ab 11/25, AR wegen SB erst ab 01/26, wenn der Antrag noch in diesem Monat kommt. Und wenn Pflege weiterläuft auch gleich noch ab 03/26 die 99,99% Teilrente beantragen, weil dann die Pflegebeiträge weiter von der Pflegekasse bezahlt werden.
Torbenam 06.01.2026 | 22:59
Die 2 Monate höhere Rente würde ich noch mitnehmen wollen 🫶👍
Vam 07.01.2026 | 10:18
Nein. Da es bei EM-Rente nicht Bedingung ist, Schwerbehindert zu sein, interessiert die DRV dieses auch nicht. Sie müssten es nur nachweisen, wenn Sie die vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung haben möchten. Zwangsverrentet wird niemals, außer bei bestimmten Sozialleistungen, aber nie von der DRV. Das gilt auch für die Regelsaltersrente, wer nicht will, muss nicht. Und das Sie die Rente für langjährig Versicherte wählen können, wurde ja schon erwähnt.
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