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Experten-Antwort

Kann ich meine Rente noch verbessern?

von Susi15.02.2023 | 07:15
164 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme seit über 15 Jahren eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente in Höhe von 765€ aufgrund einer schweren Krebserkrankung. Nun bin ich 61 Jahre und entgegen aller Prognosen lebe ich noch und bin seit Jahren behandlungsfre. Seit 2 Jahren arbeite ich jeden Tag 2 h in der Beschäftigung von Senioren auf 520€ Basis. Nun kann ich jedoch diese Tätigkeit auch Vollzeit ausüben, das Angebot steht vom Betrieb Das möchte ich gerne machen, ich gehe kein Risiko ein, ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis, käme also im Falle eines Scheiterns mit Alg1 und Krankengeld auch ohne Erwerbsminderungsrente locker bis zur Altersrente Nun möchte ich diese Herausforderungen annehmen und auf die Erwerbsminderungsrente verzichten ab 1.4 ginge es los. Meine Frage ist: wird sich das noch positiv auf die Rente auswirken, bekomme ich dann mehr? Oder noch weniger am Ende? Wie rechnet sich das? Meine geringe erklärt sich aus 17 Jahre selbständig. Ich würde jetzt 4200€ brutto verdienen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.02.2023 | 08:34

Hallo Susi,

ob sich Ihre Altersrente durch die Aufnahme der Vollzeitbeschäftigung erhöhen würde, kann ohne nähere Kenntnis Ihres bisherigen Versicherungsverlaufs nicht sicher gesagt werden. Es gibt Berechnungsfaktoren (z. B. sogenannte Mindestentgeltpunkte), die durch die Beschäftigung negativ beeinflusst werden können. Gewissheit können Sie nur über eine individuelle Probeberechnung erhalten. Wenden Sie sich dazu ggf. an Ihren Rentenversicherungsträger.

Erwerbsminderungsrenten, die vor 15 Jahren begonnen haben, werden übrigens zum 01.07.2024 pauschal um 7,5 % erhöht werden. Fällt Ihre Rente vor dem 01.07.2024 ersatzlos weg, weil Sie eine Vollzeitbeschäftigung ausüben und nicht mehr erwerbsgemindert sind, wird Ihre Erwerbsminderungsrente zum 01.07.2024 nicht mehr pauschal erhöht.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Mikeam 15.02.2023 | 08:31
Gehen Sie in die Schwerbehindertenrente und nehmen Sie Rente und das Gehalt gleichzeitig. Da haben sie mehr davon. Und nehmen Sie am besten nur 99 % Schwerbehindertenrente, damit Sie auch Krankengeld im Fall der Fälle bekommen.
Mikeam 15.02.2023 | 08:42
Sorry, ich ging davon aus, dass sie auch einen Grad der Behinderung haben. Auf jeden Fall würde ich nicht auf die Erwerbsminderungsrente verzichten. Wer weiß, ob sie noch die Jahre bis zur Regelaltersrente durchhalten.
Mikeam 15.02.2023 | 08:44
Heute ist nicht mein Tag. Sie haben anscheinend ja doch Schwerbehindertenausweis. Dann würde ich es wie oben angegeben machen.
ThomasRam 15.02.2023 | 09:29
Sorry, ich ging davon aus, dass sie auch einen Grad der Behinderung haben. Auf jeden Fall würde ich nicht auf die Erwerbsminderungsrente verzichten. Wer weiß, ob sie noch die Jahre bis zur Regelaltersrente durchhalten.
Heute ist nicht mein Tag. Sie haben anscheinend ja doch Schwerbehindertenausweis. Dann würde ich es wie oben angegeben machen.
Ergänzend dazu: Eine vorgezogene Schwerbehindertenrente (mit Abschlägen, die Sie aber auf Antrag ausgleichen dürfen) können Sie evtl. schon in 2023 beziehen. Prüfen Sie, ob Sie die Bedingungen hierfür erfüllen (35 angerechnete Versicherungsjahre, GDB >=60). Evtl. gibt es noch Möglichkeiten diese zu erreichen ... Wenn ihr Minijob versicherungspflichtig war, werden zumindest schonmal diese Monate angerechnet. Wenn nicht, können Sie sich freiwillig versichern (bei Antrag noch bis März 2023 für Monate ab 1.1.2022) und bis zum Maximalbeitrag selbst einzahlen, wodurch sich ihre Rente erhöhen wird. Lassen Sie sich am besten die verschiedenen Möglichkeiten bei einer Rentenberatung erklären und berechnen. Infos finden Sie z.B. auch hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… https://www.test.de/Rente-fuer-Schwerbehinderte-Ohne-Abschlag-fr…
senf-dazuam 15.02.2023 | 10:01
Zitat von ThomasR anzeigen
Mit Geburtsjahrgang 1961 kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits ab 61,5 Jahren bezogen werden, bei Jahrgang 1962 ist es zwei Monate später. Die Voraussetzung ist allerdigs nicht GdB 60+, sondern "nur" GdB 50, der Schwerbehindertenausweis reicht aus, wenn er zu Rentenbeginn noch vorliegt.
ThomasRam 15.02.2023 | 10:30
Zitat von senf-dazu anzeigen
... Ergänzend dazu: Eine vorgezogene Schwerbehindertenrente (mit Abschlägen, die Sie aber auf Antrag ausgleichen dürfen) können Sie evtl. schon in 2023 beziehen. Prüfen Sie, ob Sie die Bedingungen hierfür erfüllen (35 angerechnete Versicherungsjahre, GDB >=60). Evtl. gibt es noch Möglichkeiten diese zu erreichen ...
Mit Geburtsjahrgang 1961 kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits ab 61,5 Jahren bezogen werden, bei Jahrgang 1962 ist es zwei Monate später. Die Voraussetzung ist allerdigs nicht GdB 60+, sondern "nur" GdB 50, der Schwerbehindertenausweis reicht aus, wenn er zu Rentenbeginn noch vorliegt.
Danke für die Korrektur meines Tippfehlers. Dennoch bleibt das 'evtl.' stehen, da in der Eingangsfrage eine 17 jährige Selbständigkeit erwähnt wird, wodurch möglicherweise die geforderten 35 Jahre nicht erreicht werden [können]. " Die Alters­rente für Menschen mit Schwerbehin­derung ermöglicht einen früheren Renten­start. Infrage kommt er für Versicherte, die - alt genug sind (siehe Tabellen unten), - auf insgesamt 35 Versicherungs­jahre kommen und - einen Grad der Behin­derung von mindestens 50 nach­weisen. " (https://www.test.de/Rente-fuer-Schwerbehinderte-Ohne-Abschlag-fr… Geburtsjahrgang, Mindestalter und Abschläge kann man z.B. über die bereits angegebenen links leicht selbst herauslesen.
Mikeam 15.02.2023 | 10:45
Zitat von ThomasR anzeigen
Heute ist nicht mein Tag. Sie haben anscheinend ja doch Schwerbehindertenausweis. Dann würde ich es wie oben angegeben machen.
Ergänzend dazu: Eine vorgezogene Schwerbehindertenrente (mit Abschlägen, die Sie aber auf Antrag ausgleichen dürfen) können Sie evtl. schon in 2023 beziehen. Prüfen Sie, ob Sie die Bedingungen hierfür erfüllen (35 angerechnete Versicherungsjahre, GDB >=60). Evtl. gibt es noch Möglichkeiten diese zu erreichen ... Wenn ihr Minijob versicherungspflichtig war, werden zumindest schonmal diese Monate angerechnet. Wenn nicht, können Sie sich freiwillig versichern (bei Antrag noch bis März 2023 für Monate ab 1.1.2022) und bis zum Maximalbeitrag selbst einzahlen, wodurch sich ihre Rente erhöhen wird. Lassen Sie sich am besten die verschiedenen Möglichkeiten bei einer Rentenberatung erklären und berechnen. Infos finden Sie z.B. auch hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… https://www.test.de/Rente-fuer-Schwerbehinderte-Ohne-Abschlag-fr… Zusätzliche Abschläge dürfte es bei der Schwerbehindertenrente nicht geben. Die Erwerbsminderungsrente hat Bestandsschutz.
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