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Zur Experten-Antwort springenHallo Susi,
ob sich Ihre Altersrente durch die Aufnahme der Vollzeitbeschäftigung erhöhen würde, kann ohne nähere Kenntnis Ihres bisherigen Versicherungsverlaufs nicht sicher gesagt werden. Es gibt Berechnungsfaktoren (z. B. sogenannte Mindestentgeltpunkte), die durch die Beschäftigung negativ beeinflusst werden können. Gewissheit können Sie nur über eine individuelle Probeberechnung erhalten. Wenden Sie sich dazu ggf. an Ihren Rentenversicherungsträger.
Erwerbsminderungsrenten, die vor 15 Jahren begonnen haben, werden übrigens zum 01.07.2024 pauschal um 7,5 % erhöht werden. Fällt Ihre Rente vor dem 01.07.2024 ersatzlos weg, weil Sie eine Vollzeitbeschäftigung ausüben und nicht mehr erwerbsgemindert sind, wird Ihre Erwerbsminderungsrente zum 01.07.2024 nicht mehr pauschal erhöht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ergänzend dazu: Eine vorgezogene Schwerbehindertenrente (mit Abschlägen, die Sie aber auf Antrag ausgleichen dürfen) können Sie evtl. schon in 2023 beziehen. Prüfen Sie, ob Sie die Bedingungen hierfür erfüllen (35 angerechnete Versicherungsjahre, GDB >=60). Evtl. gibt es noch Möglichkeiten diese zu erreichen ... Wenn ihr Minijob versicherungspflichtig war, werden zumindest schonmal diese Monate angerechnet. Wenn nicht, können Sie sich freiwillig versichern (bei Antrag noch bis März 2023 für Monate ab 1.1.2022) und bis zum Maximalbeitrag selbst einzahlen, wodurch sich ihre Rente erhöhen wird. Lassen Sie sich am besten die verschiedenen Möglichkeiten bei einer Rentenberatung erklären und berechnen. Infos finden Sie z.B. auch hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… https://www.test.de/Rente-fuer-Schwerbehinderte-Ohne-Abschlag-fr…Sorry, ich ging davon aus, dass sie auch einen Grad der Behinderung haben. Auf jeden Fall würde ich nicht auf die Erwerbsminderungsrente verzichten. Wer weiß, ob sie noch die Jahre bis zur Regelaltersrente durchhalten.Heute ist nicht mein Tag. Sie haben anscheinend ja doch Schwerbehindertenausweis. Dann würde ich es wie oben angegeben machen.
Danke für die Korrektur meines Tippfehlers. Dennoch bleibt das 'evtl.' stehen, da in der Eingangsfrage eine 17 jährige Selbständigkeit erwähnt wird, wodurch möglicherweise die geforderten 35 Jahre nicht erreicht werden [können]. " Die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung ermöglicht einen früheren Rentenstart. Infrage kommt er für Versicherte, die - alt genug sind (siehe Tabellen unten), - auf insgesamt 35 Versicherungsjahre kommen und - einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen. " (https://www.test.de/Rente-fuer-Schwerbehinderte-Ohne-Abschlag-fr… Geburtsjahrgang, Mindestalter und Abschläge kann man z.B. über die bereits angegebenen links leicht selbst herauslesen.... Ergänzend dazu: Eine vorgezogene Schwerbehindertenrente (mit Abschlägen, die Sie aber auf Antrag ausgleichen dürfen) können Sie evtl. schon in 2023 beziehen. Prüfen Sie, ob Sie die Bedingungen hierfür erfüllen (35 angerechnete Versicherungsjahre, GDB >=60). Evtl. gibt es noch Möglichkeiten diese zu erreichen ...Mit Geburtsjahrgang 1961 kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits ab 61,5 Jahren bezogen werden, bei Jahrgang 1962 ist es zwei Monate später. Die Voraussetzung ist allerdigs nicht GdB 60+, sondern "nur" GdB 50, der Schwerbehindertenausweis reicht aus, wenn er zu Rentenbeginn noch vorliegt.
Heute ist nicht mein Tag. Sie haben anscheinend ja doch Schwerbehindertenausweis. Dann würde ich es wie oben angegeben machen.Ergänzend dazu: Eine vorgezogene Schwerbehindertenrente (mit Abschlägen, die Sie aber auf Antrag ausgleichen dürfen) können Sie evtl. schon in 2023 beziehen. Prüfen Sie, ob Sie die Bedingungen hierfür erfüllen (35 angerechnete Versicherungsjahre, GDB >=60). Evtl. gibt es noch Möglichkeiten diese zu erreichen ... Wenn ihr Minijob versicherungspflichtig war, werden zumindest schonmal diese Monate angerechnet. Wenn nicht, können Sie sich freiwillig versichern (bei Antrag noch bis März 2023 für Monate ab 1.1.2022) und bis zum Maximalbeitrag selbst einzahlen, wodurch sich ihre Rente erhöhen wird. Lassen Sie sich am besten die verschiedenen Möglichkeiten bei einer Rentenberatung erklären und berechnen. Infos finden Sie z.B. auch hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… https://www.test.de/Rente-fuer-Schwerbehinderte-Ohne-Abschlag-fr… Zusätzliche Abschläge dürfte es bei der Schwerbehindertenrente nicht geben. Die Erwerbsminderungsrente hat Bestandsschutz.
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