Hallo Urmel2007,
eine Aussage zu Ihrem konkreten Anspruch auf Kfz-Hilfe nach der Kfz-Hilfe-Verordnung oder zum Anspruch auf Beförderungskosten lässt sich an dieser Stelle nicht treffen.
Der zuständige Träger entscheidet anhand der von Ihnen eingereichten medizinischen Unterlagen und Ihren Angaben, gegebenenfalls wird - falls erforderlich - eine weitere Sachaufklärung betrieben.
Die Kfz-Hilfeverordnung wird bei allen Reha-Trägern gleich angewendet.
Sie sollten zunächst die Entscheidung über Ihren Antrag abwarten. Sind sie mit der Entscheidung dann nicht einverstanden, können Sie innerhalb der Frist einen Widerspruch einlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung