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Experten-Antwort

Kann man bei Bezug von Transferkurzarbeitergeld freiwillig Beiträge nachzahlen

von Transfermeister22.08.2019 | 13:24
357 Ansichten
9 Antworten

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Hintergrund: Ausscheiden aus der Firma zum 30.11.19 Eintritt in Transfergesellschaft zum 1.12.19 Bezug von Transferkurzarbeitergeld für 12 Monate (bis 30.11.20). Habe gelesen, dass dabei auf ein Bemessungsentgelt in Höhe von 80% des vorherigen regulären Einkommens (das lag über der BBG) und zwar unabhängig von der tatsächlichen Gehaltshöhe in der Transfergesellschaft Bezug genommen wird. So würde ich also über die TG schon Rentenpunkte aus einem Entgelt in Höhe von 11 x 0,80 x 6.700 = 58.960 € sammeln. Nun die Frage: Zum 30.01.20 ist eine freiwillge Zahlung von 20.000 € in Rentenkasse vorgesehen (10.000 € kommen vom seitherigen Arbeitgeber, 10.000 € kommen von mir). Geht diese Sonderzahlung überhaupt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Transfermeister,

dem Beitrag von Feli kann ich zustimmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Kurz-vor-der-Rente/Jetzt-noch-vorsorgen/jetzt-noch-vorsorgen_node.html

Darüber hinaus sollten Sie sich zu diesem Thema unbedingt persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle individuell beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Feliam 22.08.2019 | 13:47
Geht nur, wenn der Bezug einer Rente mit Abschlag möglich ist und der Ausgleichsbetrag mindestens 20.000,00 kosten würde.
Transfermeisteram 23.08.2019 | 16:26
Danke für eure Nachrichten. Ja, ich kann mit 14,4% Abschlag mit 63 in Rente gehen und hätte eine Ausgleichzahlung von rund 76.000 € zu leisten, um diesen Abschlag auszugleichen. Also könnte ich mit der Einmalzahlung von 20.000 € in 2020 auch - für das einzelne Jahr 2020 gesehen - sozusagen eine "Überzahlung" leisten. Habe ich das so richtig verstanden? Danke nochmal für die schnelle Hilfe!
Transfermeisteram 23.08.2019 | 16:30
Dann noch eine Frage: Was ist, wenn ich - um Steuern zu sparen - eine weitere, größere Summe in eine Basisrente (Rürup) einzahle. Gibt es da dahingehend auch keine negative Auswirkung?
Steueram 24.08.2019 | 08:46
Dies ist kein Steuerforum. Diesbezügliche Fragen klären Sie bei Ihrem Finanzamt, einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein!
Transfermeisteram 24.08.2019 | 11:31
Meine Frage richtete sich ursprünglich darauf, ob man überhaupt sozusagen "unbegrenzt" (solange man die gesamte maximal mögliche Zuzahlungssumme in der DRV erreicht hat) in die DRV bzw. in Rürup einzahlen kann, oder ob es eine jährliche "Deckelung" gibt (wie ja früher im Berufsleben auch, wo man jährlich bis max. zur BBG in die DRV Beiträge eingezahlt hat). Also: Während meiner 12 Monate in der Transfergesellschaft werden ja schon 80% der Beitragszahlung ausgeschöpft. Dann werden 20.000 € in die Rentenkasse eingezahlt (das entspricht auch einem vergleichbaren Einkommen vom 1,6 fachen der der BBG). Und dann war die Frage: Geht es überhaupt, auch noch weitere Summen in Rürup einzuzahlen?
Transfermeisteram 24.08.2019 | 11:31
Meine Frage richtete sich ursprünglich darauf, ob man überhaupt sozusagen "unbegrenzt" (solange man die gesamte maximal mögliche Zuzahlungssumme in der DRV erreicht hat) in die DRV bzw. in Rürup einzahlen kann, oder ob es eine jährliche "Deckelung" gibt (wie ja früher im Berufsleben auch, wo man jährlich bis max. zur BBG in die DRV Beiträge eingezahlt hat). Also: Während meiner 12 Monate in der Transfergesellschaft werden ja schon 80% der Beitragszahlung ausgeschöpft. Dann werden 20.000 € in die Rentenkasse eingezahlt (das entspricht auch einem vergleichbaren Einkommen vom 1,6 fachen der der BBG). Und dann war die Frage: Geht es überhaupt, auch noch weitere Summen in Rürup einzuzahlen?
Feliam 26.08.2019 | 08:38
Gehen geht das. Sie können soviel Beiträge zum Ausgleich der Rentenminderung zahlen, wie Ihnen als maximale Summe ausgerechnet worden sind (76.000) und daneben können Sie soviel in eine Rürup-Rente zahlen, wie Sie wollen oder der entsprechende Vertrag hergibt. Der Knackpunkt ist die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge. Diese ist pro Jahr gedeckelt und insofern sollten Sie jemanden aus dem steuerberatenden Bereich ins Boot holen.
Transfermeisteram 26.08.2019 | 17:01
Danke, ist jetzt alles klar geworden!
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