Hallo bessernichtkrank,
wenn Sie eine vorgezogene Altersrente mit Abschlag in Anspruch nehmen wollen, dann können Sie den Abschlag durch eine Beitragzahlung ausgleichen.
Der Ausgleich kann auch noch bei Bezug einer EU-Rente vorgenommen werden. Allerdings darf dann nur der Abschlag ausgeglichen werden, der sich aus der Altersrente ergibt. Für den Abschlag bei der EU-Rente ist gesetzlich kein Ausgleich vorgesehen.
Die gesetzliche Regelung ist § 187a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).