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Experten-Antwort

Kann mir das bitte jemand erklären ?

von Heiike01.09.2013 | 00:13
2573 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, mein Mann ist 49 Jahre. 2002 begann seine Krankheit, ihm wurde gekündigt, Krankengeld ist schon vor Jahren ausgelaufen (ausgesteuert). Arbeitsamt war auch nicht mehr zuständig (auf Grund seiner Krankschreibung nicht vermittelbar). Nach jahrelangem Verfahren wurde die EM-Rente abgelehnt. Er ist noch immer nicht in der Lage zu Arbeiten. Seine behandelnden Ärzte sehen dies seit Jahren und er ist daher auch seit Jahren durchgehend krank geschrieben. Rentenversicherungsbeiträge sind letztmalig 2005 durch Krankenkasse gezahlt worden. Ab dann zählen die Jahre nur noch als Überbrückungstatbestände, also keine Anrechnungszeiten. Lt. Auskunft der DRV könnte er erst wieder EM-Rente beantragen, wenn er drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt hat. Auf Anraten und mit Unterstützung seiner Ärzte, stellte er vor Monaten bei der DRV einen Antrag auf Rehabilitation. Nun kam der Bescheid und womit keiner gerechnet hätte, die Reha wurde bewilligt. In der Begründung steht u.a. „... oder die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt wird.“ Heißt dass nicht, dass die DRV mit dieser Begründung die bisherige Erwerbsunfähigkeit meines Mannes anerkennt ? Ich kann dass alles nicht mehr verstehen. Die DRV lehnt die EM-Rente für meinen Mann ab, aber stimmt einer Rehabilitation zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zu ? Kann mir dass bitte jemand erklären ? Heike

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heike,

leider ist uns hier im Forum auch keine klare Aussage dazu möglich, da wir ja nicht den ganzen Fall mit allen individuellen Einzelheiten kennen. Auf jeden Fall setzt eine Reha nicht voraus, dass die Erwerbsfähigkleit schon gemindert ist - sie kann auch zur "Erhaltung" der Erwerbsfähigkeit durchgeführt werden.

Ihr Mann sollte jetzt erstmal in aller Ruhe die Reha antreten und ich hoffe, dass diese auch einen Erfolg für seine Gesundheit bringen wird.

Danach können Sie immer noch sehen, ob nun eine EM-Rente in Frage kommt, wobei die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sicher noch einmal konkret geklärt werden müssen.

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18 Antworten

*/*am 01.09.2013 | 01:49
Verbindlich wird das ein Fachanwalt für Sozialrecht beantworten können.
Lexam 01.09.2013 | 02:03
Hallo, lautet der volle Satz "Weil eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit abgewandt werden kann oder die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt wird"? Dann ist das ein Standardsatz, ohne konkrete Aussage zur Erwerbsfähigkeit. Ihr könntet anrufen und nachfragen. Grundsätzlich wäre jederzeit auch die Beantragung einer Akteneinsicht möglich, um zu sehen, ob laut Gutachten eine Erwerbsunfähigkeit seit 2002 festgestellt wurde. Wenn das so ist, ab zum Anwalt. Oder direkt selbst einen Überprüfungsantrag stellen. Letztlich wurde jedoch eine Reha bewilligt. Am Ende der Reha wird seine Erwerbsfähigkeit durch die Klinik erneut beurteilt. Das Ergebnis sollte ihm dann beim Abschlussgespräch auch mitgeteilt werden. Und ausschlaggebend für einen zukünftigen Rentenanspruch wäre in diesem Fall der Gesundheitszustand nach der Reha. Ein anderer Punkt ist dann noch, wann gemäß der Einschätzung der Ärzte die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Es könnte sein, dass man von einer Verschlechterung des Gesundheitszustands ausgeht, die erst vor kurzem eingetreten ist, und nicht schon 2002 vorlag. Dann kommt es darauf an, ob zu diesem Zeitpunkt auch die sonstigen Voraussetzungen für eine Rente vorlagen. Mit anderen Worten: Ihr Mann sollte sich momentan erst mal auf die Reha konzentrieren, die ihm hoffentlich hilft. Dann sieht man weiter. LG
Ralfiam 01.09.2013 | 07:33
Hatten Sie den nie einen Anwalt der Sie gegenüber der RV vertreten hat ? Das ist doch so viel schief gelaufen in dem Fall wie auch nur schief laufen konnte...
Heiikeam 01.09.2013 | 08:44
Hallo Lex, der ganze Satz heißt: "Dadurch soll ihre Erwerbsfähigkeit erhalten, wesentlich gebessert oder wieder hergestellt werden." Wenn nach der Reha bei meinem Mann die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt ist, ist alles gut. Hallo Ralfi, wir hatten die ganzen Jahre über einen Fachanwalt. Mehrfache Begutachtungen. Im Endergebnis wurde die EM-Rente nicht bewilligt.
Bundestagswahlenam 01.09.2013 | 08:57
Zum Glück sind diesen Monat Wahlen. Ihr alle werdet doch sicher diese christlich erzkonservativen, neoliberalen abwählen oder ? Wenn nicht, geschieht es Euch allen recht, Ihr wollt es doch gar nicht anders.
???am 01.09.2013 | 09:36
"der ganze Satz heißt: "Dadurch soll ihre Erwerbsfähigkeit erhalten, wesentlich gebessert oder wieder hergestellt werden." " Die DRV wird wohl im Fall Ihres Mannes eher die ersten 2 Alternativen als gegeben ansehen.
Leseram 02.09.2013 | 07:24
Guten Morgen Heike, haben sie denn die Erwerbsminderung damals auch gerichtlich geltend gemacht oder war das aussergerichtlich mit Anwalt eines Sozialverbundes? Was mich sehr stutzig macht, ist der Umstand, das wenn wegen Nichterfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen kein Anspruch auf Leistungen bestehen (EM Rente)soll und dann eine Reha bewilligt wird - denn diese wäre dann auch nicht durch die RV zu tragen.
Fredam 01.09.2013 | 11:06
Sie hätten sich schon viel früher einen Anwalt nehmen müssen. Die Leute sind Jahre krank, dann noch die Angst von was Sie im Alter leben sollen.
=//=am 02.09.2013 | 10:09
Zitat von Leser anzeigen
Das braucht Sie nicht stutzig zu machen, denn für eine med. Reha gelten andere versicherungsrechtlichen Voraussetzungen als für eine EM-Rente! s. § 11 Sozialgesetzbuch -SGB - VI. Z.B. reicht es dafür schon aus, wenn "nur" die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist.
Karola Mielkeam 02.09.2013 | 09:32
Heike das ist doch klar, dass die DRV einer Reha zustimmt, denn eine EM Rente wollen die auf keinen Fall zahlen. Die zahlen lieber eine Reha, in der Hoffnung dann bestätigt zu bekommen dass dein Mann 10 Jahre lang den Hypochonder gegeben hat, nach 10 Jahren in denen er nicht arbeiten gehen konnte, soll eine Reha von drei oder vier Wochen diesen Zustand wieder herstellen, alles klar. Bei der DRV ist man erst dann nicht mehr arbeitsfähig, wenn man auf dem Weg zur eigenen Bestattung ist. Davor suchen die tausend Gründe für teures Geld um nicht zahlen zu müssen. Wenn ich bedenke, bei wieviel Gutachtern ich schon war, das zweite Klageverfahren, Wiedereingliederung bezahlt, die war nicht billig, dafür geben die das Geld in Massen aus. Mit diesen Unsummen könnten sie ganz vielen kranken Menschen in die EM Rente helfen. Karola
Reha vor Todam 02.09.2013 | 10:38
Reha vor Tod wird es bei der nächsten Legislaturperiode heißen.
Karola Mielkeam 02.09.2013 | 11:45
Nun ich bin bestimmt nicht alleine mit dem was erlebt wurde, da kenne ich jede Menge Mitstreiter. Ich habe auch Reha vor Rente bekommen und Reha abgeschlossen ohne Erfolg und so geht es vielen die EM Rente beantragen. Es gibt auch genug denen eine Reha verweigert wird, auch das habe ich hinter mir. Die Realität ist nun einmal diese, dass man als chronisch Kranker Mensch, wahnsinnig viel Energie in Anträge, Formulare, etc. aufwenden muss, die man oft gar nicht hat, mit endlos langen Wartezeiten, fast 6 Monate bis ein abschlägiger Bescheid über einen Rehaantrag eingeht, und das auch erst auf Nachfrage. Wo ist da die Hilfe und Unterstützung, da wird mutwillig mit der Gesundheit eines Menschen gespielt, da wir nur noch Fälle sind und keine Menschen mehr. Sobald man nicht mehr Leistungsfähig ist, wird man im Stich gelassen und da spreche ich für eine Mehrheit, nicht für eine Minderheit.
chefduzen.deam 02.09.2013 | 12:07
Sie haben es doch gestern selbst im TV Duell Merkel-Steinbrück gesehen, wohin die Reise geht. Was bei Rentnern gespart wird, bekommen die Beamten. Wären Sie Beamter, hätten Sie schon längst eine Frühpension und wären nicht hier im Forum. Merkel wählen = Rentnerarmut aber Beamte weiter frühpensionieren und privilegieren !
=//=am 02.09.2013 | 13:10
Zitat von Karola Mielke anzeigen
Ein Reha-Antrag dauert bis zum Bescheid keine 6 Monate! Im Widerspruchsverfahren vielleicht. Nur kann man dies nie verallgemeinern. Natürlich ist einiges an Papier auszufüllen, aber ohne die Formulare kann man nun mal nicht über einen Reha-Antrag entscheiden. Das ist bei allen Anträgen, auch bei anderen Ämtern oder sogar Baken (z.B. Kreditantrag) so und leider nicht zu ändern. Wenn jemand mit den Anträgen nicht zurechtkommt, sind die RV-Träger oder auch die Krankenkassen ja behilflich. Man muß halt nur die Hilfe in Anspruch nehmen. Oder haben Sie eine andere Idee, wie man über einen Antrag entscheiden soll?
Heiikeam 02.09.2013 | 16:51
Hallo Leser, ja, wir haben einen jahrelangen gerichtlichen Rechtsstreit bis zum Landessoziagericht geführt. Hallo Experte, sollte bei meinem Mann nach der Reha im Ergebnis herauskommen das seine Erwerbsfähigkeit leider nicht widerhergestellt werden konnte, könnte er nach meiner Auffassung gar keinen Antrag auf EM-Rente stellen. Seine versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind NICHT gegeben sind, da lt. Rentenversicherungsverlauf meines Mannes die Überbrückungszeiten ab 2006 als KEINE rentenrechtlichen Zeiten gelten. Er müsste erst mal drei Jahre arbeiten, um Pflichtbeiträge einzuzahlen.
...am 03.09.2013 | 12:22
Das heißt dann also im Endeffekt, dass mittlerweile 3 Stellen (DRV, Sozialgericht, Landessozialgericht) ihren Mann als erwerbsfähig eingestuft haben... Hmmm....
Heiikeam 03.09.2013 | 20:55
Da ist es wieder, dieses „hmmm ...“ Damit ist alles klar, nicht war? Weil ja jeder Mensch gleich ist. Ich verabschiede mich von hier und allem und bedanke mich für die Erklärungen.
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