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Zur Experten-Antwort springenHallo Heike,
leider ist uns hier im Forum auch keine klare Aussage dazu möglich, da wir ja nicht den ganzen Fall mit allen individuellen Einzelheiten kennen. Auf jeden Fall setzt eine Reha nicht voraus, dass die Erwerbsfähigkleit schon gemindert ist - sie kann auch zur "Erhaltung" der Erwerbsfähigkeit durchgeführt werden.
Ihr Mann sollte jetzt erstmal in aller Ruhe die Reha antreten und ich hoffe, dass diese auch einen Erfolg für seine Gesundheit bringen wird.
Danach können Sie immer noch sehen, ob nun eine EM-Rente in Frage kommt, wobei die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sicher noch einmal konkret geklärt werden müssen.
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