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Kann mir ein Experte raten?

von Ratlos20.04.2010 | 12:28
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12 Antworten

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Hallo in die Runde, ich habe eine - für mich wichtige - Frage: Ich kann ab 01. Oktober 2010 in Rente gehen (geb.Sept.50, seit Aug. 2000 50% schwerbehindert, unbefristet). Was wäre sinnvoller: Bis 65 weiter arbeiten; ab Okt. 2010 Rente beantragen und dann noch evtl. mit 50% weiterarbeiten oder umstellen auf Teilzeit und 50% Rente? Leider kann ich ab Okt. 2010 nicht mit meiner Rente auskommen und müßte auf jeden Fall noch etwas dazuverdienen. Vielen Dank für die Mühe. Grüße Ratlos

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 20.04.2010 | 14:26

Hallo Ratlos,

ja, die Hinzuverdienstgrenze bei einer Vollrente liegt immer bei 400 Euro. Lediglich die Hinzuverdienstgrenzen bei den Teilrenten sind - abgesehen von den jeweiligen Mindesthinzuverdienstgrenzen - individuell.

Moderatoren-Antwortam 20.04.2010 | 14:08

Hallo Ratlos,

abgesehen davon, dass Ihnen hier im Forum niemand diese "Gewissensentscheidung" abnehmen kann, kann ich hier nur auf den Beitrag von Tschacka verweisen.

10 Antworten

Tschackaam 20.04.2010 | 12:40
Hallo Ratlos, als besten Tipp empfehle ich Ihnen in die nächste Beratungsstelle der DRV zu gehen und genau diese Fragen zu klären! Anhand Ihrer Angaben wäre, sofern Sie auch die 35 j. Wartezeit erfüllen, eine AR für schwerbehinderte Menschen ab dem 60.Lj. sogar abshclagfrei möglich, da Sie "Vertrauensschutz" geniessen! (Stichtag Schwerbehinderung 16.11.2000 mind. 50 %!) Es gibt die Möglichkeit der Altersvollrente mit zulässigen Hinzuverdienst von derzeit 400,00 EUR oder auch eine Altersteilrente mit Ihrer jeweilig individuellen Hinzuverdienstgrenze. Teilrente heißt: 2/3; 1/2; 1/3 das sind die jeweiligen Teilrenten. Der MIndesthinzuverdienst für die jewilie Teilrente beträgt derzeit 1/3 Rente = 958,13 € (Brutto) 1/2 Rente = 728,18 € (Brutto) und 2/3 = 498,23 € (Brutto) (alles alte Bundelsländer!) Hier können Sie schon erkennen, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht wirklich hoch sind und daher der Weg zur Beratungsstelle hilfreich ist. Wie ich schon einmal geschrieben, ist zukünftig die Teilrente ein interessanter Aspekt, wenn auch nicht unbedingt für Ihren Jahrgang. Die künftigen Generationen (67) könnten aber davon Gebrauch machen. MfG Tschacka
Ratlosam 20.04.2010 | 14:17
Herzlichen Dank Tschacka, ja, 35 Jahre Wartezeit erfüllt, Rente ohne Abzüge, alte Bundesländer. Soweit so gut, oder auch nicht. Liegt der Hinzuverdienst bei einer Vollrente immer bei 400,00 €? Danke Experte, es ist weniger ein "Gewissensentscheid" als ein "Rechenentscheid". Ich möchte schon weiter arbeiten, allerdings auch alle Vor- und Nachteile vorher durchrechnen können. Herzlichen Dank für die Unterstützung! Beste Grüße Ratlos
Tschackaam 20.04.2010 | 14:28
Hallo Unwissend, ja, immer 400,00 EUR und sofern ein Beschäftigungsverhältnis besteht auch zweimal im jahr bis zum Doppelten max. 800,00 EUR). Nur zur Info... Bei einer selbständigen Tätgikeit ist das fast nicht möglich, da der/die Selbständige sein monatliches Einkomme schlecht nachweisen kann, daher wird "gezwölftelt". Somit kein Überschreiten zulässig. Sie können sich Ihren individuellen Hinzuverdienst gerne auch selbst ausrechnen (oder in der Rentenauskunft nachschauen), aber so ist vielleicht besser zu verstehen :-) der Faktor für die Teilrente... 1/3 = 0,25 x Bezugsgröße (2.555,00 EUR) x Entgeltpunkte der letzten drei Jahre vor Beginn der Altersrente (in Ihrem Fall 2009/2008/2007) = Hinzuverdienst Brutto 1/2 = 0,19 x 2.555 x EP = Hinzuverdienst Brutto 2/3 = 0,13 x 2.555 x EP = Hinzuverdienst Brutto Ok so? MfG Tschacka
Tschackaam 20.04.2010 | 14:37
was vergessen... Entgeltpunkte der letzten drei Jahre vor Rentenbeginn, mindestens jedoch 0,5 EP pro Jahr! Wenn Sie also z.B. nur 0,4236 EP im Jahr hätten werden 0,5 berücksichtigt. Ich bin jetzt einfach davon ausgegangen, dass Sie mehr als 0,5 EP pro Jahr haben :-) MfG Tschacka
Ratlosam 20.04.2010 | 15:01
Hallo Tschacka, vielen, vielen Dank. Jetzt muß ich nur noch meine Entgeltpunkte nachsehen und dann könnte ich - dank Ihrer Hilfe - auch mal durchrechnen, ob ich mir ein "Rentnerinnenleben" leisten kann. Bei den Zahlen in der Rentenauskunft war ich mir nun auch nicht sicher, ob damit die jährlichen oder monatlicnen Hinzuverdienstgrenzen gemeint sind und überhaupt(ich ducke mich ja schon, nicht hauen). Noch einmal: Herzlichen Dank für die Unterstützung. Beste Grüße Ratlos
Tschackaam 20.04.2010 | 15:43
ich kann es ja irgendwie nicht lassen :-) Liebe Ratlos, wenn Sie sich für eine Teilrente entscheiden, dann "ruht" ja der nicht gezahlte Anteil Ihrer Altersrente bis 65. Ab dem 65. Lj. kommt dann der restliche Anteil plus die weiteren Beiträge von 60 - 65 einfach noch dazu. Ist ja auch was oder? Liebe Grüße und jetzt lass ich's Tschacka
Tschackaam 20.04.2010 | 15:39
Hallo Ratlos (vorhin hatte ich versehentlich unwissend geschrieben, sorry), also das ist doch überhaupt kein Problem und bitte nicht ducken!!! Wenn ich kann, versuche ich zu helfen :-) Die Rentenauskunft mit allen Anlagen ist ja auch nicht gerade leicht zu durchschauen! Also am besten mit dem ganzen Kladderaddatsch in die Beratungsstelle und alle Möglichkeiten nochmal durchsprechen und in Gedanken "abhaken". Keine Angst, die beißen nicht! :=) nochmals Grüße Tschacka
Tschackaam 20.04.2010 | 15:52
so jetzt hab ich'nen Bock geschossen! Rentenbeginn mit unbegrenztem Hinzuverdienst für Jahrgang 1950 liegt nicht bei 65 sondern bei 65 + 4 Monate! Also mein Tipp erst ab 65 + 4! mjam mjam Tschacka
Tschakaam 20.04.2010 | 19:14
Hut ab !!! Die erste Zugabe eines immerwährenden Fachwissensmangel! RESPEKT !!
Tschackaam 21.04.2010 | 08:31
na Sie müssen es ja wissen. Witzigkeit kennt keine Grenzen, Witzigkeit kennt kein Pardon, denn wer witzig ist... ach schön so was!
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