Arbeitsunfähigkeit ist keine zwingende Voraussetzung, um einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen zu können bzw. eine solche zugesprochen zu bekommen.
Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist u. a., dass Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit auf 3 bis unter 6 bzw. auf unter 3 Stunden täglich herabgesunken ist. Eine längere oder, wie Sie sagten, auch teilweise Arbeitsunfähigkeit vor einem solchen Rentenantrag kann allerdings als ein Indiz dafür angesehen werden, dass Sie nicht mehr in dem o. g. Umfang auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.