Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kapital LV - komische Auszahlung?

von Timo04.06.2015 | 16:53
1153 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ehepaar lässt sich scheiden. Versorgungsausgleich (Deutsche Rentenversicherung, Riester und Kapital LV, wurde geregelt. Die Ehefrau erhält einen Anteil von der Kapital LV des Ehemannes. Die Summe wird zu ihrem Rentenbeginn ausgezahlt. Sie muss ab ein Jahr VOR bis drei Monate VOR Rentenbeginn mitteilen, ob sie eine Kapitalauszahlung möchte oder eine monatl. Rentenzahlung (sie möchte die Kapitalauszahlung). Der private Lebensversicherer teilt zusätzlich mit, dass die Summe bei vorzeitigem Tod verfällt und nicht an die Kinder ausgezahlt wird. Sie ist weg. Frage: Kann das sein? Bei der Versicherung handelte es sich um einen Kapital LV für den Erlebensfall. Wäre der Ehemann vorher gestorben, hätte die Familie den VS Betrag erhalten. Wäre der Ehemann berufsunfähig geworden, hätte er eine Rente bekommen UND die Kapitalzahlung mit dem Altersrente Beginn. Behält der Ehemann diese „Leistungen“ bei seiner Versicherung? Und warum sind die Leistungen bei der Ehefrau so anders? Müsste die Kapitalauszahlung auch mit Sozialversicherung Beiträgen und Steuer belastet werden? Das sagt die Versicherung!? Viele Fragen….dennoch danke für Eure Mithilfe!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von W*lfgang stimmen wir zu.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 04.06.2015 | 17:33
Über die Versicherungsbedingungen privater LVs kann sich ein Mitarbeiter der DRV nicht äußern (Äpfel kauft man ja auch nicht beim Schuster). Steuerfragen richten Sie an Finanzamt oder Steuerberater. Ob die Krankenkasse Beiträge aus der LV Leistung will, erfragen Sie dort. Rentenbeiträge brauchen Sie aus der kapitalisierten Leistung nicht bezahlen.
W*lfgangam 04.06.2015 | 19:56
Hallo Timo, Fragen zu privaten Versicherungen und deren (rechtmäßigen?) AGB können Sie über die Aufsichtsbehörde BaFin klären lassen: http://www.bafin.de Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026