Hallo, Kollektor,
wenn Sie Ihre Rente in voller Höhe erhalten möchten, gilt die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 350,- € mtl. Hierzu zählt auch das während des Rentenbezuges erzielte Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit. Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts erzielte Gewinn aus dieser Tätigkeit. Einkommen ist immer dann als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu behandeln ist.
Bevor Sie sich für die Rente entscheiden, sollten Sie zur Prüfung der Hinzuverdienstmöglichkeiten eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.