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Kapitalertragssteuerabzug für Dividende

von Karl-Heinz17.05.2008 | 10:31
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, eine Frage die vielleicht nicht ganz hierein passt, aber ich versuchs einfach mal : Bin EM-Rentner und habe einige genossenschaftliche Anteile an einer Volksbank. am 14.5. wurde die Dividendenzahlung für das Gechäftsjahr 2007 auf meinen Konto vorgenommen. Allerdings - da kein gültiger Freistellungsauftrag vorlag- unter Abzug der Kapitalertragssteuer ( ca. 40 € ). Habe das am SELBEN Tag ,also noch am 14.5., bei der Bank reklamiert und einen Freistellungsauftrag natürlich sofort erteilt. Habe am 14.5. auch um Rückbuchung des - wohl nur Minuten vorher - getätigten Steuerabzuges gebeten, was aber abgelehnt wurde. Es heißt, das Geld ist schon ans Finanzamt überwiesen worden und jetzt geht es nicht mehr. Frage dazu : Ist es richtig, das die Kapitalertragssteuer am selben Tag der Gutschrift aufs Konto des Kunden auch ans FA überwiesen wird bzw. werden muß ? Gibt es - außer natürlich der Erklärung in der Einkommensteuerklärung für 2008 - wirklich keine Möglichkeit seitens der Bank , den Betrag der Kapitalertragssteuer an den Kunden zurückzuerstatten ?? Wer kann mir da helfen ?? Danke im Voraus.

6 Antworten

Schiko.am 17.05.2008 | 12:30
In der tat, die bank hat hierauf keinen einfluss mehr. Ist also der freistellungsbetrag für das jahr 2008 noch nicht ausgenützt bleibt nur die ein- kommensteuererklärung 2009 für das jahr 2008 betreffend. MfG.
Karl-Heinzam 17.05.2008 | 17:45
Danke an Schiko für die Antwort. Leider kommt für mich eine Einkommenssteuerklärung für 2008 nicht in Frage, da ich aktuellgerade heute eine NV-Bescheinigung vom FA bekommen habe und damit sich das Thema Einkommenssteuererklärung erledigt hat. Es ging mir auch nur darum, ob meine Bank nicht vielleicht doch eine Möglichkeit hat, mir die Kapitalertragssteuer zu erstatten .
Schiko.am 17.05.2008 | 18:37
Nur damit es ganz klar ist, die NV.bescheinigung umfasst ja die 40 euro nicht. Wer eine NV. bescheinigung hat darf trotzdem eine ein- kommensteuererklärung ab- geben. MfG.
Karl-Heinzam 17.05.2008 | 19:27
Ja klar umfast die NV-Bescheinigung die 40 € nicht. Aber lt. Auskunft des Finanzamtes darf ich jetzt k e i n e Einkommensteuerklärung für 2008 mehr abgeben,, da sonst die NV-Bescheinigung für 2008 ungültig wäre. Beides gleichzeitig geht nicht, da die NV-Bescheinigung die Einkommenssteuererklärung ja quasi ersetzt. So die Auskunft der netten Dame meines Finanzamtes ! Da werde ich mir also die 40 €wohl abschminken können...., denn ich werde den Teufel tun und die NV-Bescheinigung für 2008 als ungültig erklären lassen.
Schiko.,am 17.05.2008 | 21:57
Will sie ja nicht langweilen oder gar ärgern halte diese äußerung für falsch. Die NV-bescheinigung ist doch nur eine vereinfachung vornehmlich für zins und mieten, und kein behin- derungsformular für eine einkommensteuererklärung. Sie sind ja auch gehalten bei mehr jahreseinkommen und somit höher zu versteuerndes einkommen sogar eine erklärung später abzugeben, ob sie das allerdings tun ist ihre sache, jedoch nicht rechtens wenn es nicht geschieht. Den beamten mit dieser auskunft hätte ich gerne kennen gelernt. Wäre dankbar dies hier zu ende zu diskutieren, da es ja auch für andere user wichtig sein kann. In keinem fall aber wird die bescheinigung ungültig, dient aber auch nicht der umgehung eines berechtigten steuer- abzuges. Mit freundlichen Grüßen.
Karl-Heinzam 18.05.2008 | 09:12
Hallo Schiko, Sie langweiligen keineswegs, sondern ich finde es sehr interessant, das ich ihrer Meinung nach ,scheinbar eine Falschauskunft vom FA erhalten habe. Mir wurde sogar am Telefon vom FA wörtlich gesagt : " wenn sie vorhaben für 2008 ein ESTerklärung abzugeben, müssten wir eigentlich sofort ihre gerade ausgestellte NV-Bescheinigung wieder zurückfordern, um sie für 2008 ungültig zu machen ! " Also kann ich ihrer Meinung nach, durchaus im kommenden jahr für 2008 eine EKSTerklärung abgeben, um meine 40 € zurückzubekommen ? Werde erstmal die weitere Entwicklung meiner Einkünfte dann Ende des Jahres nachberechnen und dann entscheiden, ob ich diese EKSTerklärung mache oder nicht. Danke sehr für Ihre Info zu dieser Sache !
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