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Kapitalisierte Betriebsrente

von Betriebsrenter21.06.2009 | 21:22
1335 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, statt einer lebensl. monatl. Betriebsrente aus betriebl. Alterversorgung bietet der Arbeitgeber an, das Versorgungsguthaben in Jahresraten (wahlweise zwischen 5 bis 12 Jahren) auszuzahlen. Ich habe gehört, diese Jahresratenzahlungen werden als Einkommen versteuert. Frage: gilt dieser Betrag dann auch gegenüber der gesetzl. Rente als Einkommen bzw. wird dadurch die erlaubte Hinzuverdiensthöhe reduziert? Kennt sich überhaupt jemand mit dieser möglichen Option aus?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Rentendoc ist zuzustimmen mit der Ergänzung, dass eine Betriebsrente zwar nicht als Hinzuverdienst für die eigene Rente gewertet wird, aber anzurechnendes Einkommen bei Hinterbliebenenrenten darstellt, wenn entweder die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde oder bei Eheschließung vor dem 01.01.2002 wenn beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sind.

1 Antworten

Rentendocam 22.06.2009 | 07:40
Als Hinzuverdienst gelten Einkünfte aus einer Beschäftigung. Eine Betriebsrente wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet. Wie die Betriebsrente besteuert wird kann Ihnen nur das Finanzamt oder ein Steuerberater sagen, da dies die einzigen Stellen sind, die Fragen zum Steuerrecht beantworten dürfen.
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