Hallo Ranunkel,
die Auszahlung der Kapitallebensversicherung sollten Sie der für die Witwenrente zuständigen Sachbearbeitung auf jeden Fall mitteilen. Ob und wenn ja in welchem Umfang der ausgezahlte Kapitalbetrag tatsächlich als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Wenn Ihr verstorbener Ehemann vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder die Ehe vor diesem Tag geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, dann unterliegen Einkünfte aus privaten Versicherungen nicht der Einkommensanrechnung bei Witwenrenten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung