"Kassenärztliche Behandlung vorrangig und nicht ausgeschöpft" heißt nicht, dass der Antrag bei der falschen Stelle gestellt wurde, sondern dass eine ärztliche Behandlung ausreicht und eben keine Reha notwendig ist. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann war besagter Patient wegen pschischer Probleme bislang bei einem Allgemeinarzt/Internisten in Behandlung und eben nicht bei einem Psychiater/Psychotherapeuten. Und genau hier liegt das Problem: Die RV ist eben der Meinung, dass erst eine psychotherapeutische Behandlung erfolgen muss und wenn diese nicht den gewünschten Erfolg bringt, dann kann man über eine Reha nachdenken.