Hallo Colli,
die Beitragszahlung nach § 187a SGB VI erfolgt, nachdem eine besondere Rentenauskunft beantragt und erteilt wurde.
Wir können Ihnen hier im Forum leider keine Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages geben.
Wie bereits empfohlen, können Sie neben der weiterhin bestehenden Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail den Sachstand zu erfragen, das Online-Formular benutzen. Ihr Anliegen wird dann direkt Ihrem Versicherungskonto zugeordnet.
Weisen Sie unbedingt Ihren Rentenversicherungsträger darauf hin, dass Sie den Antrag bereits im April gestellt haben und noch in diesem Jahr (also 2022) 2-3 Entgeltpunkte erwerben möchten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung