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Experten-Antwort

Kauf von Entgeltpunkten

von Colli09.11.2022 | 12:57
91 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Team, im April habe ich einen Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung V0210 gestellt. Der Antrag ist auch in Bearbeitung. Leider erreiche ich seit Wochen weder telefonisch noch per Mail die Sachbearbeiterin zwecks Auskunft über den Bearbeitungsstand. Da ich unbedingt noch in 2022 2 bis 3 Entgeltpunkte erwerben möchte, ist meine Frage, ob ich unter Angabe meiner Versichertennummer und der Kennziffer einen Betrag auf eines der Konten der DRV überweisen kann? VG Colli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Colli,

die Beitragszahlung nach § 187a SGB VI erfolgt, nachdem eine besondere Rentenauskunft beantragt und erteilt wurde.

Wir können Ihnen hier im Forum leider keine Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages geben.

Wie bereits empfohlen, können Sie neben der weiterhin bestehenden Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail den Sachstand zu erfragen, das Online-Formular benutzen. Ihr Anliegen wird dann direkt Ihrem Versicherungskonto zugeordnet.

Weisen Sie unbedingt Ihren Rentenversicherungsträger darauf hin, dass Sie den Antrag bereits im April gestellt haben und noch in diesem Jahr (also 2022) 2-3 Entgeltpunkte erwerben möchten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 09.11.2022 | 13:13
Versuchen Sie zunächst den Sachstand noch einmal mit diesem online-Formular zu erfragen https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Das landet 'direkt' bei Ihrem Versichertenkonto. Für den Erhalt des 'Kaufpreises' des Jahres 2022 ist eine Zahlung direkt am 02.01.2023 übrigens noch ausreichend, würde dann steuerlich aber schon für 2023 gelten. Besprechen Sie das also auch noch mit Ihrem Steuerberater, wie eine 'Splittung' der Beiträge für Sie optimal zu nutzen wäre.
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