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Experten-Antwort

Kein Anrecht auf Grundrente?Gesamt 35 J.einbezahlt davon 16 J.freiwillig.

von Blumenhansel0219.01.2021 | 18:10
134 Ansichten
4 Antworten

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Guten Abend, ich bin 76 Jahre,habe ca. 35 J. Rentenbeiträge einbezahlt davon ca.16 J. freiwillig. Der Gesetzgeber bewilligt mir keine Grundrente. Meine jetzige Rente ist ca. € 580,00. Auf eine Grundversorgung verzichte ich. Würde eine Klage auf eine Grundrente Erfolg haben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.01.2021 | 20:45

Hallo Blumenhansel02,

eine der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für die Grundrente ist, dass der/die Versicherte mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten zurückgelegt haben muss. Leider zählen Zeiten mit freiwilligen Beiträgen nicht zu diesen Grundrentenzeiten, so dass bei Ihnen ein Anspruch auf Grundrente wohl nicht besteht. Bei einer Klage gegen eine Ablehnung der Zahlung der Grundrente sehe ich persönlich in diesem konkreten Fall keine ernsthaften Erfolgsaussichten.

3 Antworten

KSCam 19.01.2021 | 18:40
Wen wollen Sie denn verklagen? Die Bundesregierung oder die große Koalition? Dass freiwillige Beiträge nicht zu den Grundrentenzeiten zählen ist so geregelt und dass Sie in den Jahren in denen Sie freiwillig eingezahlt haben niedrige Beiträge gewählt haben, war Ihre Entscheidung. Ich glaube nicht dass dieses Gesetz Ihre Grundrechte beschneidet. Und weggenommen bekommen Sie auch nichts, nur eben keine zusätzlichen "Geschenke aus Steuermitteln". Hätten Sie damals freiwillige Höchstbeiträge gezahlt oder anderweitig vorgesorgt, wäre jetzt Ihre Rente höher. PS: wenn Sie bedürftig sind und die Rente nicht zum Leben reicht, bestehen doch heute schon Ansprüche auf Sozialgelder wie Wohngeld, Griundsicherung, etc. das können Sie immer beantragen.
Meine Güteam 19.01.2021 | 19:57
Die 76 Jahre haben Sie leider nicht altersweise gemacht. Sonst würden Sie nicht so einen Unsinn verbreiten. Hier sind Sie zwar anonym. Wenn Sie Ihre Forderung mit Ihren Personalien unterstreichen, müssen Sie aufpassen, dass man Sie nicht zwangseinweisen lässt.
Franziska am 20.01.2021 | 07:38
Nein, die Klage wäre sinnlos. Aber genieren Sie sich doch bitte nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Je nach ihrer Wohnsituation und Familieneinkommen käme z. B.auch Wohngeld in Frage, es ist kein Gang aufs Sozialamt notwendig.
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