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Zur Experten-Antwort springenHallo Blumenhansel02,
eine der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für die Grundrente ist, dass der/die Versicherte mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten zurückgelegt haben muss. Leider zählen Zeiten mit freiwilligen Beiträgen nicht zu diesen Grundrentenzeiten, so dass bei Ihnen ein Anspruch auf Grundrente wohl nicht besteht. Bei einer Klage gegen eine Ablehnung der Zahlung der Grundrente sehe ich persönlich in diesem konkreten Fall keine ernsthaften Erfolgsaussichten.
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