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Kein Anspruch auf Waisenrente nach Diplom bis zu Beginn des Zusatzstudiums?

von Frustiert09.07.2010 | 12:17
1374 Ansichten
1 Antworten

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Meine Tochter hat im April 2010 ihr Diplom als Illustratorin erhalten. Ein pädagogisches Zusatzstudium ist erst am Wintersemester (01.20.2010) möglich. In der Zeit von April bis Okt. hat sie ein Urlaubssemester an einer privaten Akademie belegt, um die Teilnahme an der Frankfurter Buchmesse im Oktober 2010 vorzubereiten. Ihre Waisenrente wurde für die Zeit ab Mai abgelehnt. 1. Begründung: die Wartezeit ist länger als 4 Monate, 2. Begründung: mit dem Erlangen des Diploms endet der Anspruch auf Waisenrente. Zusatzstudium ist erst ab 01.10. möglich ... die Zwischenzeit - das Urlaubssemester zählt nicht - was soll ich tun?

1 Antworten

-am 09.07.2010 | 12:51
Falls nicht innerhalb von 4 Monaten nach dem Abschluss der letzten Ausbildung eine neue Ausbildung erfolgt besteht für die Zwischenzeit kein Anspruch auf Waisenrente, das wurde so durch das RV Nachhaltigkeitsgesetz im § 48 (4) SGB VI ausdrücklich so geregelt. Dabei spielt es keine Rolle, das keine frühere Studienaufnahme möglich ist. Ab dem Studienbeginn besteht dann aber wieder ein Anspruch auf Waisenrente.
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