Hallo Herr Adomeit, ohne den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung (LVA/BfA), mit dem die Rente Ihrer Tante in das Recht der Bundesrepublik (SGB VI) überführt wurde ist eine verbindliche Antwort kaum möglich. Vermutlich handelt es sich um die Anwendung der Vorschriften des 307 b SGB VI. Das entspricht dann der Erklärung von „P.“. Die Rente wird solange nicht erhöht, bis die nach Bundesdeutschen Recht auf Basis der DDR-Zeiten berechnete Rente höher ist, als die nach DDR-Recht „umgerubelte“ Rente. Ich rate Ihnen zu einem Besuch einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung mit dem o.g. Bescheid.