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Kein Rentenabschlag

von Barny20.03.2007 | 18:48
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn in der Renteninformation 2007 steht: Kein Rentenabschlag bei Rentenbeginn ab 01.04.2010, kann man das dann heute schon als gesichert ansehen oder sind da seitens der Politik schon wieder neue Änderungsüberlegungen auf dem Weg?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Barny,

um Ihre Frage beantworten zu können, benötige ich von Ihnen weitere Angaben. Siehe auch die Antwort von KSC.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Marlies,

die Entscheidung,ob Sie die sog. 58.Regelung unterschreiben sollen, kann ich Ihnen nicht abnehmen. Tatsache ist jedoch, dass Sie nach dieser Unterschrift von der Agentur für Arbeit weitgehend "in Ruhe gelassen" werden.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Abschlagsfrei können Sie die Rente mit dem 63.Lebensjahr beziehen. Möglich ist auch ein Rentenbezug ab dem 60. Lebensjahr, bei 10,8% Abschlag.

12 Antworten

Schäuble, Michel Glos, Mißfelder, Raffelhüschen, 50-plus-Münte u. andere Freunde der Rente mit 70am 20.03.2007 | 19:17
Manche Märchen fangen so an: “Es war einmal ein kleiner Bundesarbeitsminister, der sagte “die Renten seien sicher…” Wir “Verfasser dieses Beitrags” versuchen doch die Menschen darauf vorzubereiten, dass bei der Rente mit 67 noch langst nicht Schluss sei! Insbesondere als Ihr Bundesinnenminister möchte ich Ihnen mitteilen, dass “die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wahrscheinlich das wirksamste Vorsorgeprogramm gegen Demenz ist“ Denn: „Je länger Menschen aktiv im Leben stünden, desto länger scheint es zu gelingen, Verfallsprozesse wie die Demenz hinauszuzögern.“ http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutsch… Im übrigen empfehlen wir Ihnen ansonsten etwas zu „googeln“ Geben Sie eines unserer Namen ein und zusätzlich das Stichwort „Rente mit 67“ oder „Rente mit 70“ Dann garantieren wir Ihnen, dass Sie ganz genau wissen, was im Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung sicher ist. User Amadé hat uns seine Feder verliehen.
KSCam 20.03.2007 | 19:19
ich glaube nicht, dass die derzeitig diskutierten Gesetzesänderungen bei einem der Versicherungsträger bereits in die Renteninformation oder die Rentenauskunft integriert sind. Die neuen Gesetze werden wohl erst intergriert sein, wenn Sie auch gelten. Aber um es konkret zu machen: welcher Jahrgang sind Sie, wieviel Versicherungsjahre, schwerbehindert ja/nein, Geschlecht? Mit diesen Angaben kann man die Aussage nach dem vorliegenden Entwurf überpfüfen ( und hoffen, dass das dann bis 2010 so bleibt)
Amadéam 20.03.2007 | 19:32
Eine relative Sicherheit können Sie für sich in Anspruch nehmen, wenn Ihr Arbeitgeber bereit ist -und auch die rechtlichen Vorraussetzungen dafür gegeben sind- mit Ihnen einen Altersteilzeitvertrag abzuschließen. Für solche Fälle werden in der Regel Vertrauensschutzregelungen getroffen. Stellen Sie jedoch bitte nicht die Frage: “Kann man dem Vertrauensschutz vertrauen”?
Marliesam 20.03.2007 | 19:47
Ich bin 57 Jahre alt, weiblich und arbeitslos geworden. Alle Voraussetzungen für die Rente ab 60 (mit 18 % Abschlägen) habe ich erfüllt. Ich wurde im Dezember 1949 geboren und kann somit die 58 Regelung noch zu den alten Bedingungen unterschreiben, da diese ja Ende 2007 auslaüft. Würden Sie mir zu einer Unterschrift raten?
Bernhardam 20.03.2007 | 20:00
Wenn Sie diese Regelung unterschreiben, dann sind Sie beim Arbeitsamt "abgeschrieben"; irgendwelche Unterstützung werden Sie als nicht in der Arbeitslosenstatistik mitzählende "Karteileiche" dann nicht mehr bekommen. Das ist ok, wenn Sie nur Ihre Ruhe haben wollen, und dumm, falls Sie eigentlich arbeiten wollen. Gefährlich wird es nur, wenn Sie nach Auslaufen des regulären Arbeitslosengeldes I auf Hartz IV angewiesen sein sollten: Dann wird die Hartz IV Behörde nämlich Druck auf einen eventuellen Partner ausüben, irgendeinen Job anzunehmen (auch wenn der noch nie im Leben gearbeitet haben sollte), und Sie werden gezwungen, die Rente so früh wie möglich zu beantragen, also mit maximalem Abschlag (ab 2008). Wenn Sie das sowieso beabsichtigen, und kein Hartz IV bekommen würden (wegen Ehepartnereinkommen oder Vermögen), dann sind Sie in Ihrer Entscheidung frei.
Bernhardam 20.03.2007 | 19:22
Nein, in der gesetzlichen Rentenversicherung ist GAR NICHTS mehr gesichert. Das liegt ganz einfach daran, dass der Staat selbst die Regeln festlegt und ständig ändert. Wenn Sie mit einem privaten Versicherungsunternehmen einen Vertrag machen, dann müssen sich beide Vertragspartner, das Unternehmen und Sie selbst, an diesen Vertrag halten. Die Einhaltung erzwingt der Staat, durch die Gerichte und letztlich sein Gewaltmonopol. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung aber ist der Staat selbst dieser Partner. Und der ist an fast gar nichts gebunden, er ändert die Regeln jederzeit, wenn er es für notwendig hält. Das private Unternehmen haftet für seine Verpflichtungen, notfalls bis zum völligen Verlust seines Eigenkapitals, und damit dem Ende seiner Existenz als juristische Person, und u.U. bis zum Ruin seiner Eigentümer. Der Staat hingegen denkt gar nicht daran, sich an irgendwelche Verpflichtungen zu halten, vor allem nicht bei der durch Zwangsbeiträge finanzierten Rentenversicherung - kein Kunde kann da aussteigen, ganz egal wie "attraktiv" das Produkt noch ist. Deshalb bekommen Sie Ihren Bundesschatzbrief mit marktgerechten Zinsen zurückgezahlt, und folglich hat auch Ihre Privatrente von der Allianz eine marktgerechte Rendite (denn der Kapitalstock dort besteht überwiegend aus solchen "Staatspapieren"). Die gesetzliche Rente hingegen wird nach Belieben gekürzt, schliesslich braucht man die Steuern zu "aktiven Politikgestaltung" und nicht zur Einhaltung irgendwelcher alter Verpflichtungen (Staatsgarantie) gegenüber wehrlosen Pflichtversicherte. Ich jedenfalls garantiere Ihnen eines: Bis Sie Ihre Rente konsumiert haben, werden noch zahlreiche Änderungen umgesetzt werden, man nennt das unsäglicherweise dann immer "Reformen".
Amadéam 20.03.2007 | 20:23
Sie können für sich die “Gnade der frühen Geburt” in Anspruch nehmen. Egal, ob Sie nun unterschreiben oder nicht, die Arbeitsagentur darf Sie nicht in eine um Abschläge geminderte Altersrente zwingen. Wenn Sie von “Drangsalierungen” verschont bleiben wollen, unterschreiben Sie daher ruhig. Sollten Sie oder Ihre Bedarfsgemeinschaft (Ehemann /Kinder) nach Wegfall des Arbeitslosengeldanspruchs jedoch bedürftig sein und auf ALG II angewiesen sein, beachten Sie unbedingt bitte folgende Falle! Die Vermögensfreibeträge bei ALG II-Bezug (Grundsicherung für Arbeitssuchende) sind relativ großzügig. Willigen Sie in eine Altersrente mit Abschlägen ein oder vollenden das 65. Lebensjahr, müssen Sie beachten, dass bei der in etwa gleich hohen Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII oder der Soziahilfe nach dem SGB XII die Freibeträge jedoch erheblich niedriger sind. Schon der Besitz eines geringwertiges Autos sprengt dann Ihren persönlichen Freibetrag von nur noch 2.600 Euro.
Wolfgangam 20.03.2007 | 23:44
Hallo Amadé, habe gerade Deine Ausführungen gelesen. Hier verstehe ich folgendes nicht: Wieso sind die Freibeträge bei ALG II nach ALG I relativ großzügig und bei Einwilligung einer Altersrente mit Abschlägen oder Vollendung des 65. Lebensjahres erheblich niedriger. Kannst Du Beträge nennen? Ich würde mich über eine Antwort freuen, da dieser Sachverhalt mir vollkommen neu ist.
Amadéam 21.03.2007 | 00:37
Vorab: Arbeitslosengeld (I) ist eine Versicherungsleistung. Da gibt es gar keinen Vermögensfreibetrag, weil diese Leistung unabhängig vom Vermögen gewährt wird. ALG II, Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII und Sozialhilfe nach dem SGB XII sind Leistungen, die nur bei BEDÜRFTIGKEIT gewährt werden. Zum Vermögensfreibetrag beim Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) verweise ich auf folgenden Freibetragsrechner: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Bei der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Vollendung des 65. Lebensjahres oder Vorliegen von dauernder Erwerbsminderung) sowie bei der Sozialhilfe nach dem SGB XII liegt der Freibetrag für einen Alleinstehenden nur noch bei schlanken 2.600 Euro. http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/soziales/… Wichtig / Achtung: Nach Bewilligung einer Altersrente egal, ob mit oder ohne Abschläge, besteht kein Anspruch mehr auf ALG II !!! Beim Wechsel von ALG II in die etwa gleich hohe Grundsicherung nach dem SGB XII oder die Sozialhilfe geht der relativ hohe Freibetrag also “flöten”. Das während des ALG II-Bezuges geduldete Auto kann dann dazu führen, dass wegen zu hohen Vermögens kein Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII oder Sozialhilfe mehr gegeben ist.
halloam 21.03.2007 | 09:40
ich bin Jahrgang 47, männlich, 50% behindert und seit 1 Monat arbeitslos. Wann kann ich mit der 58 Regelung frühestens in Rente gehen?
Barnyam 21.03.2007 | 13:00
Ich danke allen Ratgebern und wünsche einen schönen Tag
Wolfgangam 21.03.2007 | 20:50
Hallo Amadé danke für Deine Ausführungen
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