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Experten-Antwort

Kein Urlaubsanspruch während einer medizinischen Reha?

von Dennis08.06.2015 | 20:39
3843 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Tag, ich mache grade stationär eine medizinische Rehabilitation für psychisch kranker und behinderter Menschen. Sie wendet sich an Personen, die an einer Psychose, Angststörung oder an einer Persönlichkeitsstörung leiden. Mein Problem ist das mir gesagt wurde das man während der Reha nicht für eine Woche im urlaub fliegen darf, aber man hat doch nach der 1 /12 Regel mindest Urlaubsanspruch. Das macht bei 3 Monaten 5 Tage Urlaub. Oder genehmigt die Rentenversicherung als Kostenträger Urlaub wirklich nicht? Und warum soll man nur jedes dritte Wochenende nach Hause?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.06.2015 | 09:36

Ein Urlaubsanspruch von der Rentenversicherung aufgrund der Teilnahme an einer Rehamaßnahme ist nicht vorgesehen. Allerdings darf Ihr Arbeitgeber die Zeit der Rehabilitation nicht auf Ihren Urlaubstage anrechnen.

11 Antworten

Caseam 08.06.2015 | 21:51
Als Sachbearbeiter eines Reha-Teams frage ich mich, ob Sie die Reha denn wirklich brauchen. Einerseits wollen Sie die Reha für eine Woche unterbrechen, andererseits regen Sie mehr Familienheimfahrten an. Bedenken Sie bitte, dass Sie bei einer Reha-Maßnahme sind und nicht auf Klassenfahrt.
Dennisam 08.06.2015 | 23:09
Man sollte bedenken das einige Kinder haben und nicht wollen das die nach einem Jahr Reha ihren Vater oder Mutter nicht mehr kennen!
Useram 09.06.2015 | 06:27
Sie sind ja dort nicht eingeschlossen, Ihre Kinder können Sie ja besuchen. Aber nein, einen Urlaubsanspruch haben Sie nicht.
Herz1952am 09.06.2015 | 17:21
Hallo Case, ich will Ihre Kompetenz in Sachen Reha nicht in Frage stellen, schon gar nicht in den Formalitäten. Aber aufgrund solcher Einstellungen ist schon manche Reha schief gelaufen und hat sogar die Krankheit verschlechtert. Druck ist das letzte, das ein psychisch Kranker gebrauchen kann. So eine Krankheit ist in den meisten Fällen nicht eine einfache Verhaltensstörung, sondern kann psychotisch bedingt sein, da hilft auch keine Verhaltenstherapie. Aber erst wird immer davon ausgegangen und eine genauere Diagnose kann Monate, wenn nicht noch länger dauern, und ist eine Qual für solche Menschen. Als Vater weis ich wovon ich spreche.
regfilam 09.06.2015 | 18:17
es gibt REHAS die 1 Jahr dauern...ernsthaft ?
GroKoam 09.06.2015 | 18:33
Du weisst doch nie wovon Du gerade schwafelst.
Caseam 09.06.2015 | 21:34
Sicher richtig, dennoch gibt es Richtlinien, die einzuhalten sind um das Reha-Ziel zu erreichen. Die Deutsche Rentenversicherung, egal welcher Träger, verwaltet das Geld der Solidargemeinschaft. Deshalb ist sie verpflichtet mit dem anvertrauten Geld wirtschaftlich und sparsam umzugehen. Und dazu gehören auch die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, welche beispielsweise die Anzahl von Familienheimfahrten u.ä. regeln.
Useram 10.06.2015 | 06:25
Ist nicht Standard, aber es kann vorkommen, ja.
Der Pateam 10.06.2015 | 12:57
Nur doof wenn die Wirtschaftlichkeit wegen wegen solchen Aussagen Fehlt und das Rehaziel wird deswegen nicht erreicht. Denn Druck wirkt sich bei Psyche oft negatib aus.
Der Pateam 10.06.2015 | 12:57
Nur doof wenn die Wirtschaftlichkeit wegen Fehlt wegen solchen Aussagen und das Rehaziel wird deswegen nicht erreicht. Denn Druck wirkt sich bei Psyche oft negatib aus.
=//=am 11.06.2015 | 10:02
Sicher richtig, dennoch gibt es Richtlinien, die einzuhalten sind um das Reha-Ziel zu erreichen. Die Deutsche Rentenversicherung, egal welcher Träger, verwaltet das Geld der Solidargemeinschaft. Deshalb ist sie verpflichtet mit dem anvertrauten Geld wirtschaftlich und sparsam umzugehen. Und dazu gehören auch die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, welche beispielsweise die Anzahl von Familienheimfahrten u.ä. regeln.
Nur doof wenn die Wirtschaftlichkeit wegen wegen solchen Aussagen Fehlt und das Rehaziel wird deswegen nicht erreicht. Denn Druck wirkt sich bei Psyche oft negatib aus.
Also Entschuldigung, wer übt denn Druck aus? Ich stimme @Case vollkommen zu. Bei einer länger andauernden Reha-Maßnahme werden genügend Heimfahrten oder Besuche gestattet. Dass eine psychosomatische Reha kein Zuckerschlecken ist, weiß jeder, sogar die Mitarbeiter der DRV. Aber man muß sich halt an die Gesetze halten. Und zwischendurch ein Urlaub ist nun mal nicht vorgesehen. Ich habe im Übrigen selbst erlebt, als ich einen Bekannten in einer Sucht-Reha besucht habe, was teilweise "abgeht", wenn die gesamte Familie anrückt. Echt schlimm und mit Sicherheit nicht förderlich für eine Reha-Maßnahme. Schon gar nicht, wenn das alle Nase lang passiert.
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