Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEin Urlaubsanspruch von der Rentenversicherung aufgrund der Teilnahme an einer Rehamaßnahme ist nicht vorgesehen. Allerdings darf Ihr Arbeitgeber die Zeit der Rehabilitation nicht auf Ihren Urlaubstage anrechnen.
Also Entschuldigung, wer übt denn Druck aus? Ich stimme @Case vollkommen zu. Bei einer länger andauernden Reha-Maßnahme werden genügend Heimfahrten oder Besuche gestattet. Dass eine psychosomatische Reha kein Zuckerschlecken ist, weiß jeder, sogar die Mitarbeiter der DRV. Aber man muß sich halt an die Gesetze halten. Und zwischendurch ein Urlaub ist nun mal nicht vorgesehen. Ich habe im Übrigen selbst erlebt, als ich einen Bekannten in einer Sucht-Reha besucht habe, was teilweise "abgeht", wenn die gesamte Familie anrückt. Echt schlimm und mit Sicherheit nicht förderlich für eine Reha-Maßnahme. Schon gar nicht, wenn das alle Nase lang passiert.Sicher richtig, dennoch gibt es Richtlinien, die einzuhalten sind um das Reha-Ziel zu erreichen. Die Deutsche Rentenversicherung, egal welcher Träger, verwaltet das Geld der Solidargemeinschaft. Deshalb ist sie verpflichtet mit dem anvertrauten Geld wirtschaftlich und sparsam umzugehen. Und dazu gehören auch die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, welche beispielsweise die Anzahl von Familienheimfahrten u.ä. regeln.Nur doof wenn die Wirtschaftlichkeit wegen wegen solchen Aussagen Fehlt und das Rehaziel wird deswegen nicht erreicht. Denn Druck wirkt sich bei Psyche oft negatib aus.
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