Habe gemeint Thüringen gehört auch zu Deut-schland. Auch nicht erklärbar was Sie mit "Versicherungs-amt" überhaupt meinen?MfG.
Google hilft auch den Ahnungslosen
Danke Franziskus, ich hätte ihm so eine 'blöde Frage' auch um die Ohren gehauen ...ich greif mal zur kostenfreien Altenhilfe, Links zur Info:
http://www.bavers.de/Startseite/
https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsamt
Zur Ausgangsfrage: während es in fast allen Bundesländern gesetzliche Regelungen/Verordnungen gibt, die "Aufgaben des Versicherungsamt" nach dem SGB 4
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__93.html
zu übernehmen (grundsätzlich kreisfreie Städte und Landkreise), gilt das für Thüringen nicht ...die sind sich zu fein dafür, sprich: kostet vordergründig Geld und bringt keine Einnahmen – der Versicherte und seine Rechte vor Ort sind doch dem Land scheißegal.
Alternative: Rentenauskünfte und Anträge sind bei jeder Kleckergemeinde möglich, andere Vorschrift, Allgemeinzuständigkeit nach SGB 1 ...über die Arbeitsweise und Kenntnisse möchte ich keine Kommentare abgeben.
Gruß
w.