Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Bond007,
nach § 33 Absatz 4 des Neunten Buches Soziagesetzbuch werden bei der Auswahl der passenden Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Damit ist die Durchführung von Bildungsmaßnahmen nur möglich, wenn der Gesundheitszustand dies zulässt. Des wird auch die Art der auszuwählenden Maßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der genannten Kriterien vom zuständigen Rehabilitationsträger bestimmt. Fernunterrichtsmaßnahmen können dabei als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen, wenn sie vom Bundesinstitut für Berufsbildung oder von der Zentralstelle für Fernunterricht der Länder anerkannt sind und nur so der Rehabilitationserfolg gesichert werden kann. Sie müssen eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lassen und eine Maßnahme der beruflichen Anpassung, Weiterbildung (Fortbildung beziehungsweise Umschulung), Ausbildung vorbereiten und begleiten. Grundsätzlich übernehmen Fernunterrichtsmaßnahmen überwiegend berufsvorbereitende Funktionen und gehen einer Grund-Bildungsmaßnahme voraus. Fernunterricht kann auch als eigenständige Leistung - also ohne begleitenden Nahunterricht - gefördert werden, wenn der Antragsteller wegen Art und Schwere seiner Behinderung nicht an der beruflichen Grund-Bildungsmaßnahme teilnehmen kann. Der Fernunterricht tritt dann an deren Stelle.
Wir empfehlen Ihnen, sich nochmals an Ihren zuständigen Rehafachberater zu wenden. Gegebenenfalls kann durch einen entsprechenden Ablehnungsbescheid der Rechtsweg beschritten werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.