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Experten-Antwort

Kein Weiterbildungslehrgang in der AU über den Rententräger, was nun?

von Bond00722.08.2017 | 17:18
447 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe im Juli ein GAP (Gezielte Arbeitserprobung) in einem BfW über die RV mitgemacht. Jetzt wurde in einem Gespräch mit dem Fachberater die Auswertung durchgeführt. Nun man ist zum Ergebnis gekommen im GAP das ich den anzustrebenden Beruf bzw. Lehrgang absolvieren kann. Hatte Gedacht, das ich bald mit dem Lehrgang loslegen kann, aber weit gefehlt. Wollte das in einem Fernlehrgang machen bzw. diesen kompletten Lehrgang splitten. Ein Teil im Fernlehrgang, den anderen im Volllehrgang. Nun der Berater hat mir gesagt, das geht nicht. Laut Gesetzgeber werden nur Volllehrgänge finanziert, keine Wochenendlehrgänge und Fernlehrgänge. Außerdem kann ich erst den Lehrgang absolvieren, wenn ich Gesundgeschrieben bin und nicht mehr AU bin. Ich wollte das jetztschon beginnen trotz Au und ärztlicher Bestätigung von zwei Ärzten, das ich dieses machen kann und das keine Beeinträchtigung da ist. Nun ist mein Traum vom schnellen Beginn des Lehrganges in weite Ferne gerückt. Meine Gesundschreibung wird erst im Frühjahr 2018 erfolgen. Solange muß ich jetzt warten bis ich loslegen kann. Auch mein jetziger Arbeitgeber wird dann da nicht mitspielen, der wird mich nicht nochmals für 4 Monate von der Arbeit freistellen, wegen diesem Lehrgang. Er möchte meine Arbeitskraft nach fast 3 Jahre AU wieder haben. Obwohl er weiß das ich nicht mehr in meinem mal ausgeführten Beruf arbeiten darf. Nun was soll ich jetzt machen? Gibt es da noch eine Möglichkeit den Berater zu Überzeugen, das ich diesen ersten Teil des Lehrganges im Fernlehrgang absolvieren kann. Weil ich dann jetztschon was machen kann und mich dann auf die Operation vorbereiten kann und danach dann die Prüfung schreiben kann zum ersten Teil. Wo kann ich mich hinwenden, der das vielleicht nochmals revidieren kann, die Entscheidung was der Fachberater mir gesagt hat. Gruß Bond

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.08.2017 | 08:34

Hallo Bond007,

nach § 33 Absatz 4 des Neunten Buches Soziagesetzbuch werden bei der Auswahl der passenden Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Damit ist die Durchführung von Bildungsmaßnahmen nur möglich, wenn der Gesundheitszustand dies zulässt. Des wird auch die Art der auszuwählenden Maßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der genannten Kriterien vom zuständigen Rehabilitationsträger bestimmt. Fernunterrichtsmaßnahmen können dabei als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen, wenn sie vom Bundesinstitut für Berufsbildung oder von der Zentralstelle für Fernunterricht der Länder anerkannt sind und nur so der Rehabilitationserfolg gesichert werden kann. Sie müssen eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lassen und eine Maßnahme der beruflichen Anpassung, Weiterbildung (Fortbildung beziehungsweise Umschulung), Ausbildung vorbereiten und begleiten. Grundsätzlich übernehmen Fernunterrichtsmaßnahmen überwiegend berufsvorbereitende Funktionen und gehen einer Grund-Bildungsmaßnahme voraus. Fernunterricht kann auch als eigenständige Leistung - also ohne begleitenden Nahunterricht - gefördert werden, wenn der Antragsteller wegen Art und Schwere seiner Behinderung nicht an der beruflichen Grund-Bildungsmaßnahme teilnehmen kann. Der Fernunterricht tritt dann an deren Stelle.

Wir empfehlen Ihnen, sich nochmals an Ihren zuständigen Rehafachberater zu wenden. Gegebenenfalls kann durch einen entsprechenden Ablehnungsbescheid der Rechtsweg beschritten werden.

5 Antworten

Manny Pennyam 22.08.2017 | 18:19
Mein lieber James, du bist schon sehr lange krank. Dein Traum wird in Erfüllung gehen. AU ist AU. Da geht nichts. Du musst zuerst wieder gesund werden. Ausserdem wirst du noch operiert. Vergiss bitte nicht Deinen Termin beim Psychiater. Deine Manny Penny.
Schadeam 22.08.2017 | 20:37
Sie können den Lehrgang selbst zahlen, dann stellt Ihnen die DRV keine Bedingungen dazu. Einerseits au sein und andererseits so fit, dass Vollzeit Weiterbildungen funktionieren, passt irgendwie nicht. Aus irgendeinem Grund sind Sie doch seit Jahren au....
Bond007am 22.08.2017 | 21:26
Soweit fühle ich mich fit. Ich bin an Leistenbruch AU. Wurde noch nicht Operiert, weil ich aus medizinischer Sicht Übergewichtig bin und muß dehalb Abnehmen um das ideale OP-Gewicht zu haben für diese OP. Deshalb bin ich schon solange Au. habe schon zwei Reha-Kur hinter mir und auch die LTA wurde genehmigt durch die RV. Alle Ärzte, ob die von der Uniklinik, die Reha-Ärzte, Betriebsarzt, Hausarzt, haben jetzt schon Diagnostiziert, das ich nach der OP und Genseungsphase meinen mal erlernten und ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen darf und kann. Weil ich die ersten 6 Monate nicht mehr als 10 mKg und langfristig nicht mehr wie 20 kg heben und bewegen darf. Darum die Weiterbildung in meinem Berufsbereich. Mit meinem Alter von 52 gibt es keine Umschulung mehr. Darum wurde die LTA aus deswegen genehmigt. Habe auch schon die GAP im Bfw durchgeführt. Hier wurde auch festgestellt das ich diese weiterbildung machen kann. Auch wurde Empfohlen von der Ärztin und von der Psychologin das ich den ersten Teil des Lehrganges im Fernstudium durchführen möchte. Weil ich mich dann mehr Zeit habe um dieses unter einen Hut zu bekommen, lernen und Krankenhaus und AHB und danach dann mich der Zwischenprüfung zustellen. Im Vollzeitlehrgang habe ich ein Abgesteckten Zeitrahmen für jedes Teilgebiet. Und a darf ich nicht fehlen und auch der Prüfungstermin ist vorgegeben in der Bildungseinrichtung. Beim Fernstudium im ersten Teil gibt es keinen vorgeschriebenen Zeitrahmen und ich kann mit Absprache der Bildungseinrichtung dann die Zwischenprüfung ablegen, wann es mir passt und wann ich dazu imstande bin. Nun bis zur Operation im Feb. 2018 sitze ich nun rum und kann nichts machen. Deshalb ging es mir Hauptsächlich. Aber mit dem Reha-Fachberater konnte man nicht reden bzw. er lies nicht mit sich reden. Wollte ihm erklären warum, keine Chance. Der ging von seinen Vorgaben nicht einen Millimeter ab. Schön und gut, mit dem Selbstzahlen, woher nehmen, wenn man ALG- 1 mit Nahtlosigkeitsregelung bezieht und die Frau ALG-2 Was kann ich jetzt machen bzw. wo kann ich mich noch hinwenden? Um vielleicht die RV zu Überzeugen, das ich den ersten teil des Lehrganges im Fernstudium machen würde und den Hauptteil im Volllehrgang dann 2018 wenn ich wieder Gesund bin bzw. nicht mehr AU bin. Gruß Bond
Manny Pennyam 22.08.2017 | 22:31
Zitat von Bond007 anzeigen
Bond007 schrieb

Soweit fühle ich mich fit. Ich bin an Leistenbruch AU. Wurde noch nicht Operiert, weil ich aus medizinischer Sicht Übergewichtig bin und muß dehalb Abnehmen um das ideale OP-Gewicht zu haben für diese OP. Deshalb bin ich schon solange Au. habe schon zwei Reha-Kur hinter mir und auch die LTA wurde genehmigt durch die RV. Alle Ärzte, ob die von der Uniklinik, die Reha-Ärzte, Betriebsarzt, Hausarzt, haben jetzt schon Diagnostiziert, das ich nach der OP und Genseungsphase meinen mal erlernten und ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen darf und kann. Weil ich die ersten 6 Monate nicht mehr als 10 mKg und langfristig nicht mehr wie 20 kg heben und bewegen darf. Darum die Weiterbildung in meinem Berufsbereich. Mit meinem Alter von 52 gibt es keine Umschulung mehr.

Darum wurde die LTA aus deswegen genehmigt. Habe auch schon die GAP im Bfw durchgeführt. Hier wurde auch festgestellt das ich diese weiterbildung machen kann. Auch wurde Empfohlen von der Ärztin und von der Psychologin das ich den ersten Teil des Lehrganges im Fernstudium durchführen möchte. Weil ich mich dann mehr Zeit habe um dieses unter einen Hut zu bekommen, lernen und Krankenhaus und AHB und danach dann mich der Zwischenprüfung zustellen. Im Vollzeitlehrgang habe ich ein Abgesteckten Zeitrahmen für jedes Teilgebiet. Und a darf ich nicht fehlen und auch der Prüfungstermin ist vorgegeben in der Bildungseinrichtung. Beim Fernstudium im ersten Teil gibt es keinen vorgeschriebenen Zeitrahmen und ich kann mit Absprache der Bildungseinrichtung dann die Zwischenprüfung ablegen, wann es mir passt und wann ich dazu imstande bin. Nun bis zur Operation im Feb. 2018 sitze ich nun rum und kann nichts machen.

Deshalb ging es mir Hauptsächlich. Aber mit dem Reha-Fachberater konnte man nicht reden bzw. er lies nicht mit sich reden. Wollte ihm erklären warum, keine Chance. Der ging von seinen Vorgaben nicht einen Millimeter ab.

Schön und gut, mit dem Selbstzahlen, woher nehmen, wenn man ALG- 1 mit Nahtlosigkeitsregelung bezieht und die Frau ALG-2

Was kann ich jetzt machen bzw. wo kann ich mich noch hinwenden? Um vielleicht die RV zu Überzeugen, das ich den ersten teil des Lehrganges im Fernstudium machen würde und den Hauptteil im Volllehrgang dann 2018 wenn ich wieder Gesund bin bzw. nicht mehr AU bin.

Gruß Bond

Aber James du wieder holst dich. Warte auf dein termin. Ich glaube du machst alle kirre. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=325&tx_typo3forum_… Deine Manny Penny.
Grokoam 25.08.2017 | 12:13
Zitat von Bond007 anzeigen
Bond007 schrieb

Soweit fühle ich mich fit. Ich bin an Leistenbruch AU. Wurde noch nicht Operiert, weil ich aus medizinischer Sicht Übergewichtig bin und muß dehalb Abnehmen um das ideale OP-Gewicht zu haben für diese OP. Deshalb bin ich schon solange Au. habe schon zwei Reha-Kur hinter mir und auch die LTA wurde genehmigt durch die RV. Alle Ärzte, ob die von der Uniklinik, die Reha-Ärzte, Betriebsarzt, Hausarzt, haben jetzt schon Diagnostiziert, das ich nach der OP und Genseungsphase meinen mal erlernten und ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen darf und kann. Weil ich die ersten 6 Monate nicht mehr als 10 mKg und langfristig nicht mehr wie 20 kg heben und bewegen darf. Darum die Weiterbildung in meinem Berufsbereich. Mit meinem Alter von 52 gibt es keine Umschulung mehr.

Darum wurde die LTA aus deswegen genehmigt. Habe auch schon die GAP im Bfw durchgeführt. Hier wurde auch festgestellt das ich diese weiterbildung machen kann. Auch wurde Empfohlen von der Ärztin und von der Psychologin das ich den ersten Teil des Lehrganges im Fernstudium durchführen möchte. Weil ich mich dann mehr Zeit habe um dieses unter einen Hut zu bekommen, lernen und Krankenhaus und AHB und danach dann mich der Zwischenprüfung zustellen. Im Vollzeitlehrgang habe ich ein Abgesteckten Zeitrahmen für jedes Teilgebiet. Und a darf ich nicht fehlen und auch der Prüfungstermin ist vorgegeben in der Bildungseinrichtung. Beim Fernstudium im ersten Teil gibt es keinen vorgeschriebenen Zeitrahmen und ich kann mit Absprache der Bildungseinrichtung dann die Zwischenprüfung ablegen, wann es mir passt und wann ich dazu imstande bin. Nun bis zur Operation im Feb. 2018 sitze ich nun rum und kann nichts machen.

Deshalb ging es mir Hauptsächlich. Aber mit dem Reha-Fachberater konnte man nicht reden bzw. er lies nicht mit sich reden. Wollte ihm erklären warum, keine Chance. Der ging von seinen Vorgaben nicht einen Millimeter ab.

Schön und gut, mit dem Selbstzahlen, woher nehmen, wenn man ALG- 1 mit Nahtlosigkeitsregelung bezieht und die Frau ALG-2

Was kann ich jetzt machen bzw. wo kann ich mich noch hinwenden? Um vielleicht die RV zu Überzeugen, das ich den ersten teil des Lehrganges im Fernstudium machen würde und den Hauptteil im Volllehrgang dann 2018 wenn ich wieder Gesund bin bzw. nicht mehr AU bin.

Gruß Bond

Scick die Frau zum arbeiten und alles wird gut.
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