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Keine Antwort auf Widerspruch

von Fuchsi07.05.2007 | 17:50
2573 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe im Dezember Widerspruch gegen Ablehnung der Erwerbsminderungsrente gestellt und bis heute keine Antwort erhalten nicht mal ein Termin für ein Gutachter . Was kann ich jetzt tun ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenden Sie sich persönlich an Ihren Sachbearbeiter und erfragen den Sachstand.

3 Antworten

Reginaam 07.05.2007 | 18:46
Einfach mal nachfragen. Und zwar nicht hier, sondern bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Rufen Sie dort am besten die Telefonnummer an, die auf Ihrem Ablehnungsbescheid steht. Wundern Sie sich aber nicht, wenn man Ihnen über den Verlauf des Widerspruchs keine Angaben machen kann, da normalerweise Widersprüche von anderen Stellen bearbeitet werden. Es kann jedoch sein (ja, das gibt es auch ab und an), das sie einen Widerspruch eingelegt haben, der postalisch gar nicht eingegangen ist. Bei mehreren 10.000 Poststücken die tagtäglich bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen (wenn's nicht sogar mehr sind), kann auch mal ein Brief untergehen bzw. erst gar nicht durch die Post zugestellt werden. Deswegen: Bei Ihrem Rentenversicherungsträger anrufen und dort fragen. Die können das viel besser beantworten als dieses Forum hier!
Ratsuchenderam 07.05.2007 | 19:45
Sie können natürlich bei Ihrem Rententräger an- rufen, das bleibt Ihnen natürlich unbenommen. Wenn Sie dann die üblich en Antworten, wie " der Widerspruchsauschuss hat noch nicht entschie- den, oder die Stellung- nahme des Sozmed. Dien- stes liegt noch nicht vor", hören, lassen Sie sich nicht beeindrucken. Wenn der RV-Träger nach drei Monaten Ihnen keine zureichenden Gründe ge- nannt hat, weshalb der Widerspruchsbescheid noch nicht beschieden wurde, drohen Sie mit einer Untätigkeitsklage. Die Damen u. Herren der DRV müssen endlich mal merken, dass Sie sich an eine gesetzeskonforme Verwaltungspraxis halten müssen, wozu sie ge- setzlich verpflichtet sind. Solange wir Zwangsver- sicherte, uns weiterhin hinhalten lassen, ändert sich nichts im System. Nehmen Sie das Heft ru- hig in die Hand, setzen Sie eine Frist von 14 Ta- gen. Danach reichen Sie die Untätigkeitsklage beim SG ein. Sie werden sehen, plötzlich geht´s. Bei mir hats auch geklappt. Mein Widerspruchsbescheid war binnen 8 Tagen da. Nur Mut. MfG
Heinericham 08.05.2007 | 08:41
Eine Untätigkeitsklage bring erst etwas, wenn mind. 6 Monate abgelaufen sind.
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