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Experten-Antwort

Keine Arbeitslosenbescheinigung 2007

von Manni15.10.2015 | 18:12
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4 Antworten

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Einen schönen guten Tag, nach meinem Studium-Ende 2007 war ich für 9 Monate Arbeitslos gemeldet, ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit. Die Termine der BA habe ich wahrgenommen, war regelmäßig zur Beratung dort und hatte ein Seminar zu Bewerbungstraining. Leider habe ich kein Schriftverkehr mehr, außer eine Email in der es um eine Terminabstimmung geht, mit einer Mitarbeiterin der Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit. Darin ist auch meine Kundennummer bei der BA angegeben. Und die Adresse der genauen Agentur der BA in der Signatur meiner damaligen Sachbearbeiterin. Nun rief ich bei der BA an. Laut Auskunft sind die Akten aus 2007 nicht mehr da, da sie nur 5 Jahre aufbewahrt wird und mein Fall ist deswegen nicht zu finden. Damals dachte ich eigentlich, dass die BA die Zeiten direkt der DRV meldet. Da ich nun eine Rentenauskunft / Kontenklärung vor mir liegen habe, muss ich leider sagen, dies ist nicht so und die Zeiten fehlen dort nun. Da aus der Mail, in der es um einen Termin geht gesagt wird, dass ich "Arbeitslos" gemeldet bin, bin ich mir auch sicher, dass es so war. Hat nun jemand eine Idee, wo man ein Schreiben als Beweis her bekommen könnte von wann bis wann ich gemeldet war? Ich las, mit etwas Glück kann kann die Krankenversicherung etwas ausstellen. Hat jemand damit gute Erfahrungen gemacht? Besonders da ich keine Leistungen der BA bekam, bin ich mir unsicher ob die Krankenversicherung richtig mitbekomme hat, dass ich auch wirklich "Arbeitslos" und nicht nur "Arbeitssuchend" gemeldet war. Ich weiß bereits, dass ich für die "Beweispflicht" selbst verantwortlich bin. Ändert nichts dran, dass ich leider nichts mehr an Beweismitteln außer die Mail habe. Wie gesagt, zumindest habe ich eine Mail in der wörtlich gesagt wird, dass ich "Arbeitslos" gemeldet war, aber dies wird sicher als Beweis nicht ausreichen. Vor allem ist in der Mail ja auch kein Zeitraum angegeben von wann bis wann ich gemeldet war. Ich bin für jeden Tipp Dankbar Herzlichen Dank Manni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manni,

bitte geben Sie die Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Kontenklärung trotzdem an und fügen die Ihnen vorliegende E-Mail bei.

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3 Antworten

Schadeam 15.10.2015 | 19:07
Ob Ihre Krankenkasse die Arbeitslosigkeit bestätigen kann, wissen Sie wenn Sie einfach dort nachfragen - wahrscheinlich haben die aber nichts gespeichert, warum auch? Zur Beruhigung kann man Ihnen sagen, dass Arbeitslosigkeit ohne Leistungen nach derzeitigem Recht nicht mit Punkten bewertet wird und die Rente dadurch nicht gesteigert wird - so gesehen hält sich "Ihr Schaden" in Grenzen.
W*lfgangam 15.10.2015 | 19:05
Hallo Manni, ersteigern Sie auf E-Bay ein vergleichbares Schreiben, manipulieren Sie die Daten, dann haben Sie ein solches 'Beweisstück' ;-) Nein, da gibt es heute keine Möglichkeit mehr und die KK kann mangels Leistungsbezug keine adäquate vielleicht hilfreiche Bestätigung ausstellen. Andererseits ist diese Zeit auch nahezu bedeutungslos. Könnte bei den 35 Versicherungsjahren mitzählen, wenn Sie vor dem 25 Lbj. liegen würden, sonst vmtl. nicht. Und da haben Sie noch viel Zeit, die 35 Jahre zu erreichen. Auf die Höhe der Rente hat die Zeit keinen direkten Einfluss, kein ALG, keine Beiträge, keine Punkte. Und für die spätere Durchschnittswertberechnung, wo es um Cent-Beträge gehen könnte, auch ohne Einfluss, da Sie (hoffentlich) kraft Uni-Abschluss so kräftig verdienen werden, dass diese kurze Lücke unschädlich ist. Interessanter könnte höchstens die Frage werden, ob Sie ggf. für die nicht mehr anrechenbare Schulzeit 16. - 17. Lbj. noch freiwillige Beiträge nachzahlen sollten – das klären Sie, wenn Sie 44 geworden sind (die Antragsfrist endet mit Alter 45). Gruß w.
Manniam 15.10.2015 | 23:01
Danke schonmal für die Antworten. Ich suche dann mal auf eBay. ;-) Ich dachte bisher, dass man bei "Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit" die Zeit trotzdem die Rentenzeit angerechnet bekommt. Falls nicht, ist es in der Tat nicht sonderlich relevant.
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